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Flughafen DĂŒsseldorf immer rĂŒcksichtsloser gegen Nachtruhe

„Die Verletzung der Nachtruhe der Anwohner und der Verstoß gegen die bestehenden Nachtflugregelungen durch den Flughafen DĂŒsseldorf nehmen immer grĂ¶ĂŸere Ausma-ße an“. Zu dieser Bewertung kommt der Vorsitzende des Vereins “Kaarster gegen FluglĂ€rm“, Werner KindsmĂŒller. Im Juli lies der Flughafen 212 Landungen nach 23 Uhr zu, so viele wie noch nie zuvor in einem Juli.  Flughafen und Fluggesellschaften igno-rierten systematisch die Nachtruheregelungen.
Es sei offensichtlich nicht genug, dass regelmĂ€ĂŸig Landungen auch nach Mitternacht zugelassen wĂŒrden, so seien heute Morgen (10. August 2015) 5 Maschinen bereits vor 6 Uhr in DĂŒsseldorf gelandet. „Dieses Verhalten ist ein eklatanter Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen,“ wertet Werner KindsmĂŒller das Verhalten des Flughafens.
„Jeder Kleinunternehmer, der die LĂ€rmschutzbestimmungen verletzt, muss mit Bußgeld rechnen. Der Flughafen DĂŒsseldorf kann sich offenkundig mittlerweile Alles her-ausnehmen, ohne Sanktionen befĂŒrchten zu mĂŒssen. Es ist lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig, dass die Aufsichtsbehörde, das Verkehrsministerium, endlich gegen die VerstĂ¶ĂŸe des Flugha-fens Strafbescheide erlĂ€sst,“ fordert Werner KindsmĂŒller.
Die anstehende Entscheidung ĂŒber eine neue Betriebsgenehmigung mĂŒsse, so der Vorsitzende, strikte Regeln zur Nachtruhe beinhalten. „Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mĂŒsse ausnahmslos Nachtruhe am Himmel herrschen!“.

FluglÀrmgegner sind erbost: "A 380 ist deutlich lauter als behauptet"

NGZ 22-7-2015

Der Flughafen DĂŒsseldorf wird immer dreister:

im Juni gab es nicht eine Nacht, in der der Flugverkehr regelkonform abgewickelt wurde. Regelkonform wĂ€re eine Nacht ohne Landungen nach 23 Uhr und ohne Starts nach 22 Uhr. TatsĂ€chlich wurden 157 Landungen nach 22 Uhr und 12 Starts nach 22 Uhr registriert. Nach 22 Uhr sind regulĂ€r nur 33 Landungen zulĂ€ssig. Durch regelmĂ€ĂŸige VerspĂ€tungen erhöhte sich diese Zahl im Tagesdurchschnitt auf  36,6 Landungen. Soviel vom "guten Nachbar", der jede Nacht unsere Ruhe stört.

Der Schutz vor FluglÀrm ist gesetzlich völlig unzureichend geregelt

Der Schutz vor FluglĂ€rm ist gesetzlich völlig unzureichend geregelt. Vor einem Jahr hat der SachverstĂ€ndigenrat fĂŒr Umweltfragen der Bundesregierung in seinem Sondergutachten „FluglĂ€rm reduzieren – Reformbedarf bei der Planung von FlughĂ€fen und Flugrouten“ festgestellt, dass der „Flugverkehr und FluglĂ€rm vom geltenden Recht in nicht mehr zeitgemĂ€ĂŸer Weise privilegiert“ werden und die „gesetzliche Regelung der FluglĂ€rmproblematik im Luftverkehrsrecht unterentwickelt“ sind. Doch geschehen ist nichts.
Im Interesse der fluglĂ€rmgeplagten Menschen mĂŒssen endlich substanzielle Maßnahmen ergriffen werden! Die grĂŒne Bundestagsfraktion hat nun den Antrag „FluglĂ€rm wirksam reduzieren“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darin fordern sie, wie fĂŒr alle anderen VerkehrstrĂ€ger auch, den Vorrang von aktivem Schallschutz vor passivem Schallschutz im Luftverkehrsrecht. Notwendig sind LĂ€rmobergrenzen und ein LĂ€rmminderungsgebot. Den Antrag finden Sie hier:Link
Werner KindsmĂŒller 31.5.2015

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