Flughafen DĂŒsseldorf immer rĂŒcksichtsloser gegen Nachtruhe
âDie Verletzung der Nachtruhe der Anwohner und der VerstoĂ gegen die bestehenden Nachtflugregelungen durch den Flughafen DĂŒsseldorf nehmen immer gröĂere Ausma-Ăe anâ. Zu dieser Bewertung kommt der Vorsitzende des Vereins âKaarster gegen FluglĂ€rmâ, Werner KindsmĂŒller. Im Juli lies der Flughafen 212 Landungen nach 23 Uhr zu, so viele wie noch nie zuvor in einem Juli. Flughafen und Fluggesellschaften igno-rierten systematisch die Nachtruheregelungen.
Es sei offensichtlich nicht genug, dass regelmĂ€Ăig Landungen auch nach Mitternacht zugelassen wĂŒrden, so seien heute Morgen (10. August 2015) 5 Maschinen bereits vor 6 Uhr in DĂŒsseldorf gelandet. âDieses Verhalten ist ein eklatanter VerstoĂ gegen die geltenden Bestimmungen,â wertet Werner KindsmĂŒller das Verhalten des Flughafens.
âJeder Kleinunternehmer, der die LĂ€rmschutzbestimmungen verletzt, muss mit BuĂgeld rechnen. Der Flughafen DĂŒsseldorf kann sich offenkundig mittlerweile Alles her-ausnehmen, ohne Sanktionen befĂŒrchten zu mĂŒssen. Es ist lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig, dass die Aufsichtsbehörde, das Verkehrsministerium, endlich gegen die VerstöĂe des Flugha-fens Strafbescheide erlĂ€sst,â fordert Werner KindsmĂŒller.
Die anstehende Entscheidung ĂŒber eine neue Betriebsgenehmigung mĂŒsse, so der Vorsitzende, strikte Regeln zur Nachtruhe beinhalten. âZwischen 22 Uhr und 6 Uhr mĂŒsse ausnahmslos Nachtruhe am Himmel herrschen!â.
Der Flughafen DĂŒsseldorf wird immer dreister:
im Juni gab es nicht eine Nacht, in der der Flugverkehr regelkonform abgewickelt wurde. Regelkonform wĂ€re eine Nacht ohne Landungen nach 23 Uhr und ohne Starts nach 22 Uhr. TatsĂ€chlich wurden 157 Landungen nach 22 Uhr und 12 Starts nach 22 Uhr registriert. Nach 22 Uhr sind regulĂ€r nur 33 Landungen zulĂ€ssig. Durch regelmĂ€Ăige VerspĂ€tungen erhöhte sich diese Zahl im Tagesdurchschnitt auf 36,6 Landungen. Soviel vom "guten Nachbar", der jede Nacht unsere Ruhe stört.
Der Schutz vor FluglÀrm ist gesetzlich völlig unzureichend geregelt
Der Schutz vor FluglĂ€rm ist gesetzlich völlig unzureichend geregelt. Vor einem Jahr hat der SachverstĂ€ndigenrat fĂŒr Umweltfragen der Bundesregierung in seinem Sondergutachten âFluglĂ€rm reduzieren â Reformbedarf bei der Planung von FlughĂ€fen und Flugroutenâ festgestellt, dass der âFlugverkehr und FluglĂ€rm vom geltenden Recht in nicht mehr zeitgemĂ€Ăer Weise privilegiertâ werden und die âgesetzliche Regelung der FluglĂ€rmproblematik im Luftverkehrsrecht unterentwickeltâ sind. Doch geschehen ist nichts.
Im Interesse der fluglĂ€rmgeplagten Menschen mĂŒssen endlich substanzielle MaĂnahmen ergriffen werden! Die grĂŒne Bundestagsfraktion hat nun den Antrag âFluglĂ€rm wirksam reduzierenâ in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darin fordern sie, wie fĂŒr alle anderen VerkehrstrĂ€ger auch, den Vorrang von aktivem Schallschutz vor passivem Schallschutz im Luftverkehrsrecht. Notwendig sind LĂ€rmobergrenzen und ein LĂ€rmminderungsgebot. Den Antrag finden Sie hier:Link
Werner KindsmĂŒller 31.5.2015