Beschwerden

Wo kann man sich beschweren?

In jeder Nacht werden wir durch Flüge außerhalb der regulären Betriebszeiten gestört. Nach den geltenden Nachtflugbeschränkungen sind Starts nach 22 Uhr und Landungen nach 23 Uhr und vor 6 Uhr grundsätzlich nicht zulässig. Alles andere sind „Ausnahmen“, die zur Regel werden.
Es ist wichtig, dass möglichst viele Betroffene sich beschweren, wenn es wieder mal laut ist am Nachthimmel über Kaarst.
Folgende Stellen sollten angeschrieben werden: Für den Fall von „Start nach 22:00 Uhr“ oder „Landung zwischen 23:00 und 6:00 Uhr“:

Musterbeschwerde 
Bitte kopieren Sie den Text in eine eMail, unterzeichnen diese mit Namen und Adresse und senden diese an den Fluglärmbeauftragten der Bezirksregierung  fluglaerm@brd.nrw.de

Schreiben Sie auch Leserbriefe an https://www.rp-online.de/info/kontakt

Schildern Sie Ihre Situation in Mails an die zuständigen Landtagsabgeordneten für Kaarst: lutz.lienenkaemper@landtag.nrw.de; simon.rock@landtag.nrw.de