Zukunft des Luftverkehrs: Was wollen die Kandidierenden für den Bundestag?
Am 26. September wird der neue Bundestag gewählt. Für den Wahlkreis 110, der auch die Stadt Kaarst umfasst ist das Thema Fluglärm von besonderer Bedeutung. Im nächsten Bundestag müssen auch die Weichen für einen Luftverkehr gestellt werden, der im Einklang mit dem Schutz der Gesundheit der Anwohner und den Anforderungen des Klimaschutzes steht.
Kaarster gegen Fluglärm hat die Kandidaten von CDU, SPD und FDP sowie die Kandidatinnen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die im Wahlkreis 110 antreten nach ihren Vorstellungen zum künftigen Luftverkehr befragt. Wie wollen sie den Fluglärm mindern? Welche Vorstellungen haben sie zur Einhaltung der Nachtruhe? Wie soll der Luftverkehr seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten? Die Antworten der Kandidierenden finden Sie hier.
Wir haben uns einer Bewertung enthalten. Stattdessen fügen wir das Positionspapier der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. Luftverkehr neu denken – Für einen nachhaltigen Luftverkehr bei, das auch die Auffassung von Kaarster gegen Fluglärm wiedergibt.
Am 15. September berichtete die NGZ über unsere Kandidatenbefragung. Den Artikel finden Sie hier.
Die Positionen der Kandidierenden haben wir in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet:
Philipp Einfalt, SPD
Aus dem Bericht der Bundesregierung an den Bundestag zum Fluglärmgesetz aus dem Jahr 2019 ergibt sich ein Novellierungsbedarf. Welche Änderungen des Fluglärmgesetzes und der nachgelagerten Verordnungen wollen Sie durchsetzen?
Mit der Novellierung des Fluglärmgesetzes 2007, wurde erstmalig eine regelmäßige Überprüfung der dort festgelegten Regelungen aufgenommen. Dies ist wichtig, weil sich nicht nur unsere Technologien (im Flugbereich) stetig ändern, sondern auch unser Empfinden. Heute fühlen sich beispielsweise mehr Menschen von Fluglärm belästigt als noch vor zehn Jahren. Das muss bei Änderungen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus darf man jedoch auch nicht außer Acht lassen, dass der Flughafen für unseren Wirtschaftsstandort ein nicht unwesentlicher Faktor ist. Er trägt zu einer positiven Entwicklung von Industrie und Dienstleistungsunternehmen bei. Er sichert Arbeitsplätze in der Region, schafft neue und gibt jungen Menschen durch Ausbildungsplätze eine Perspektive. Wichtig ist dabei trotzdem, dass wirtschaftliche Interessen nicht uneingeschränkt vor Gesundheitsschutz stehen können.
Eine wichtige Maßnahme, um hier die Interessen zusammenzubringen, muss zum Beispiel die Abschaffung der bisherigen Wartefrist von fünf Jahren für Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden sein. Auch muss die Entscheidung, welche Schallschutzmaßnahmen-Betroffene ergreifen wollen, flexibler werden. Auf der anderen Seite muss intensiver über Förderungen von lärmvermeidenden Technologien für Flugzeuge nachgedacht werden.
Aktiver Lärmschutz sollte passiven Lärmschutz möglichst unnötig machen. Welche Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes durch leisere Flugzeuge, bei An- und Abflugverfahren oder durch gesetzliche Maßnahmen wollen Sie ergreifen?
Wie bereits geschrieben muss aktiver über eine Förderung, aber auch Forderung von innovativen Technologien zur aktiven Lärmvermeidung nachgedacht werden. Maßnahmen wie das Umfliegen von Siedlungszentren und eine gezielte Landebahnnutzung sollten selbstverständlich sein. Darüber hinaus ist ein wichtiger Punkt, dass trotz verbessertem aktivem Lärmschutz bisherige Lärmschutzbereiche so erhalten bleiben und nicht durch leiser werdende Flugzeuge verkleinert werden.
Nächtlicher Fluglärm ist besonders gesundheitsschädlich und beeinträchtigt massiv die Lebensqualität. Welche Maßnahmen möchte Ihre Partei ergreifen, um den Nachtflugverkehr zu reduzieren? Sind Sie für eine absolute Nachtruhe am Flughafen Düsseldorf von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?
Die Gesundheit ist ein wichtiger Faktor für Lebensqualität. Daher sollten wir dort, wo wir Einfluss nehmen können, auch Einfluss nehmen und das Wohlbefinden bestmöglich schützen. Das bedeutet, dass Nachtflugverbote, vor allem in der Kernnacht, eingehalten werden müssen. Zuwiderhandlungen müssen massiv sanktioniert werden. Außerplanmäßige Nachtlandungen müssen im ersten Schritt stark reduziert werden und generell überdacht werden, wobei es für bestimmte Flüge, wie Ambulanzflüge, Ausnahmen geben sollte.
Welche Bedeutung misst Ihre Partei den Lärmentgelten bei? Welche Veränderungen sollten an der bisherigen gesetzlichen Regelung vorgenommen werden?
Lärmentgelte sind mit Blick auf eine effiziente Minderung des Fluglärms und der dadurch entstehenden gesundheitlichen Belastung von großer Bedeutung. Durch Lärmentgelte können wichtige Anreize zur Vermeidung von unnötigem Lärm geschaffen werden. Wir brauchen daher insbesondere eine stärkere Spreizung der Entgelte je nach Tageszeit und Lautstärke des Flugzeuges, um Anreize zur Lärmreduzierung zu schaffen, damit Fluggesellschaften beispielsweise auf neue, leisere Flugzeuge setzen.
Für jeden Start und für jede Landung müssen Fluggesellschaften aktuell solche Entgelte an den Flughafen zahlen, es gibt jedoch keine bundesweit einheitliche Regelung. Um den Schutz vor Fluglärm insgesamt deutlich zu verbessern und einen großen Wettbewerb zwischen den Flughäfen zu vermeiden, müssen wir eine Harmonisierung der Regelungen auf Bundesebene und europäischer Ebene herbeiführen.
Luftverkehr ist der klimaschädlichste Verkehrsträger. Aufgrund des Bundesverfassungsgericht-Urteils zum Klimaschutzgesetz muss auch der Luftverkehr strengere Emissionsreduktionsziele einhalten. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchten Sie das Fliegen klimaneutral machen?
Auch in der Luftfahrt kommen wir nicht drumherum, uns mit alternativen Antriebstechniken zu beschäftigen. Auch hier spielen Forschung und Entwicklung eine wichtige Rolle, in welche es zu investieren gilt. Ebenso müssen wir verstärkt über den Nutzen von Inlands - bzw. Kurzstreckenflügen nachdenken.
Eine preisliche Untergrenze für Flüge könnte eine Lösung sein. Dabei müssen die Möglichkeiten europäischen Rechts ausgelotet werden. Kein Flug darf günstiger sein als die Flughafengebühren. Wir müssen darauf achten, dass es nicht zu sozialen Ungerechtigkeiten kommt. Wir brauchen einen massiven Ausbau des ÖPNV, sowohl in der Quantität als auch der Qualität des Angebotes. Kurzum: Der ÖPNV muss modern, pünktlich, zuverlässig und preisgünstig sein. Auch die schnelle Umstellung von Bus und Bahn auf innovative Antriebssysteme gehört dazu. Außerdem muss das Radwegenetz, inklusive der Radschnellwege zwischen den Städten der Region, massiv ausgebaut werden.
Bei der Reduzierung der Belastungen durch Transportverkehre müssen wir ebenso weiterkommen: neue Antriebstechniken, neue Transportwege und den Transport weg von der Straße mehr auf die Schiene bringen. Dies kann nicht nur durch neue, und damit leider teure Schieneninfrastruktur, sondern auch Überprüfung und Optimierung der aktuellen Streckenauslastungen gelingen.
Die bisherige Wirkungsforschung zeigt, dass der Flugverkehr eine sehr bedeutsame Quelle für die besonders gesundheitsgefährdenden Ultrafeinstäuben (UFP) darstellt. Was wollen Sie zur weiteren Wirkungsforschung und zur Begrenzung von UFP in der Luftfahrt unternehmen?
Grundsätzlich müssen wir in die Forschung investieren. Auch in die Forschung zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger und eben auch in die erweiterte Forschung zu Ultrafeinstäuben. Gegebenenfalls brauchen wir EU-rechtliche Vorgaben und Grenzwerte. Laut Umweltbundesamt sind die Hauptquellen für den Ultrafeinstaub die Turbinen-Abgase bei Betrieb auf dem Boden. Die Hälfte davon entfällt auf Rollbewegungen der Flugzeuge am Boden, die andere Hälfte auf Start- und Landevorgänge. Konsequent sollte auf dem Rollfeld auf Einsatz der Triebwerke verzichtet und elektrische Schlepper eingesetzt werden. Wir müssen massiv auf neue Triebwerkstechnologien setzen, gegebenenfalls durch finanzielle Anreize.
Otto Fricke, FDP
Aus dem Bericht der Bundesregierung an den Bundestag zum Fluglärmgesetz aus dem Jahr 2019 ergibt sich ein Novellierungsbedarf. Welche Änderungen des Fluglärmgesetzes und der nachgelagerten Verordnungen wollen Sie durchsetzen?
Eine grundsätzliche umfangreiche Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes erscheint nach dem Bericht nicht als geboten, Detailanpassungen ergeben sich jedoch in diverser Weise aus dem umfangreichen Bericht. Lärmschutz ist essentiell für ein gutes Leben, daher muss er regelmäßig auch nach der Wahl evaluiert und angepasst werden, insbesondere im Hinblick auf technische Veränderungen. Allerdings bin ich kein Spezialist für technische Lärmschutzfragen. Die letzte Evaluierung hat dabei keinen Bedarf zur gesetzlichen Änderung gesehen, vielmehr ergab sie, dass mit dem Fluglärmschutzgesetz grundsätzlich eine geeignete und verlässliche Anspruchsgrundlage für die Flughafenanwohner geschaffen wurde. Die neuesten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung unterstützen dabei das hohe Deutsche Schutzniveau. Im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern ist das Fluglärmschutzgesetz modern und fortschrittlich.
Außerhalb der Fluglärmschutzgesetzgebung müssen allerdings Änderungen vorgenommen werden, um Neuausweisungen von Wohngebieten und Verdichtung des Wohnraums unmittelbar um Flughäfen und in deren An- und Abflugschneisen zu verhindern.
Aktiver Lärmschutz sollte passiven Lärmschutz möglichst unnötig machen. Welche Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes durch leisere Flugzeuge, bei An- und Abflugverfahren oder durch gesetzliche Maßnahmen wollen Sie ergreifen?
Gesetzliche Maßnahmen müssen hier den technischen Möglichkeiten stets folgen. Wir setzen uns für mehr Innovation für klima- und lärmfreundliches Fliegen ein. Aktiver Lärmschutz und Weiterentwicklung der Flotten sind aufwändig und benötigen zielgerichtete Investitionen in die Luftfahrtforschung und die Entwicklung effizienterer und leiserer Triebwerktechnik aber auch bei den Flugverfahren. Weiterhin müssen bundesweit Firmen und Universitäten in Ihrer Erforschung von innovativen Mobilitätskonzepten mit gezielten Partnerschaften und Förderprogrammen unterstützt werden.
Nächtlicher Fluglärm ist besonders gesundheitsschädlich und beeinträchtigt massiv die Lebensqualität. Welche Maßnahmen möchte Ihre Partei ergreifen, um den Nachtflugverkehr zu reduzieren? Sind Sie für eine absolute Nachtruhe am Flughafen Düsseldorf von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?
Die Störung des Schlafs ist eine der härtesten Eingriffe in unser tägliches Wohlbefinden. Als jemand, der seit langem in der Region wohnt und selbst immer wieder von Fluglärm betroffen ist, sind mir die Probleme der Anwohner bekannt und ich teile ihr Interesse. Andererseits sind Flughäfen essentielle Voraussetzung der Funktionsfähigkeit unserer sozialen Marktwirtschaft, von der unser Wohlstand entscheidend abhängt. Diese beiden Positionen müssen in einen fairen Ausgleich gebracht werden. Eine Ausweitung der bestehenden Nachtflugverbote ist ein Instrument. Daher bestehen umfangreiche Nachtflugverbote an den meisten Deutschen Flughäfen. Ergänzend sind Maßnahmen wie höhere Lärmentgelte in den Rand- und Nachtstunden heranzuziehen. Die Vorgaben insbesondere der Betriebsgenehmigung und des Angerlandvergleichs müssen jedoch eingehalten werden.
Eine absolute Nachtruhe mit allen auch ökologischen Konsequenzen (Umleitung in jedem Fall) am Flughafen Düsseldorf lehne ich ab.
Welche Bedeutung misst Ihre Partei den Lärmentgelten bei? Welche Veränderungen sollten an der bisherigen gesetzlichen Regelung vorgenommen werden?
Lärmentgelte begrüßen wir, denn so werden zusätzliche Anreize für Fluggesellschaften geschaffen, in die Lärmreduzierung zu investieren. Insbesondere in den Rand- und Nachtstunden können ausreichende Entgelte zu einer Entlastung führen. Lärmentgelte müssen noch stärker die Besonderheiten der jeweiligen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.
Luftverkehr ist der klimaschädlichste Verkehrsträger. Aufgrund des Bundesverfassungsgericht-Urteils zum Klimaschutzgesetz muss auch der Luftverkehr strengere Emissionsreduktionsziele einhalten. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchten Sie das Fliegen klimaneutral machen?
Wir setzen als Freie Demokraten auf den CO2-Emissionshandel und Technologieoffenheit unabhängig vom Emittenten. Die Menge an CO2, die überhaupt noch ausgestoßen werden darf wird gedeckelt und sinkt jährlich. Wer CO2 ausstößt muss ein entsprechendes Berechtigungszertifikat erwerben. Mit sinkender Zahl an Zertifikaten (CO2-Deckel) steigt der Preis dieser Zertifikate. Der Ausstoß von CO2 wird in der Folge teurer und unwirtschaftlicher. Dadurch sind Unternehmen gezwungen, in die Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Durch eine Ausweitung des Handelssystems auf alle Sektoren lässt sich die CO2-Menge am zielsichersten steuern.
Das Geschäftsmodell des Luftverkehrs beruht auf dem Prinzip, der Umwelt und der Gesellschaft einen erheblichen Teil der Kosten aufzulasten, um günstige Ticketpreise anbieten zu können. Auf welchem Wege wollen Sie umweltschädliche Subventionen und Steuervergünstigungen im Luftverkehr abbauen?
Durch den Emissionshandel werden klimaschädliche Geschäftsmodell unwirtschaftlich. Folglich tragen die entsprechenden Kosten für die Emissionen die Unternehmen selbst. Subventionen wollen wir durch gesetzliche Änderungen und internationale Vereinbarungen abbauen.
Weil Fliegen besonders klima- und umweltschädlich ist, sollte der Flugbetrieb nicht in allen Teilen aufrechterhalten und zu alten Wachstumszielen zurückkehren. Welche konkreten Maßnahmen strebt Ihre Partei zur Verlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger an?
Wie beschrieben legen wir uns nicht auf einzelne Verkehrsträger fest. Die Reduktion der CO2-Emissionen wird durch den sinken Deckel erreicht. Klimafreundlichere Verkehrsträger können durch geringere Kosten ein günstigeres und damit attraktiveres Angebot schaffen. Durch diese Attraktivität verlagern sich Verkehrsströme hin zu diesen Anbietern. Zudem hat die Corona-Krise gezeigt, dass man sich manche Reise sparen kann.
Welche konkreten Vorschläge haben Sie, um im Kurzstreckenbereich auf die Verlagerung des Flugverkehrs auf weniger umweltschädliche Verkehrsträger wie den Schienenverkehr hinzuwirken?
Um mehr Güter und Personen über die Schiene zu transportieren, braucht es mehr Wettbewerb und niedrigere Trassenpreisen für die Nutzung. Wir wollen den Bahnbetrieb und die Infrastruktur trennen. Das Netz soll im Eigentum des Bundes bleiben und der Betrieb privatisiert werden. Durch diese Trennung kann der Bund sich auf Bereitstellung und Modernisierung der Infrastruktur konzentrieren. Auf der Schiene können Bahnunternehmen in Wettbewerb miteinander treten. Dadurch profitieren die Kundinnen und Kunden von niedrigeren Preisen, besserem Service und mehr Angebot.
Die bisherige Wirkungsforschung zeigt, dass der Flugverkehr eine sehr bedeutsame Quelle für die besonders gesundheitsgefährdenden Ultrafeinstäuben (UFP) darstellt. Was wollen Sie zur weiteren Wirkungsforschung und zur Begrenzung von UFP in der Luftfahrt unternehmen?
Die Studienlage bezüglich UFP in der Luftfahrt ist bisher leider dünn. Die Wirkungsforschung muss an dieser Stelle intensiviert werden. Daraus kann sich die Notwendigkeit für (EU-)Grenzwerte für UFP ergeben.
Ansgar Heveling, CDU
Aus dem Bericht der Bundesregierung an den Bundestag zum Fluglärmgesetz aus dem Jahr 2019 ergibt sich ein Novellierungsbedarf. Welche Änderungen des Fluglärmgesetzes und der nachgelagerten Verordnungen wollen Sie durchsetzen?
Das 1971 beschlossene Fluglärmgesetz wurde 2007 umfassend novelliert. Hierbei wurden die Werte zur Abgrenzung der einzelnen Schutzzonen nach § 2 Absatz 2 des Fluglärmgesetzes gegenüber der Fassung von 1971 bereits deutlich verschärft. Im Hinblick auf diese zentrale Vorschrift des Fluglärmgesetzes hat die Bundesregierung im Evaluierungsbericht festgehalten, dass der Bedarf bestehe, weitere Daten zu ermitteln, um einen konkreten, weiteren Anpassungsbedarf einschätzen zu können. Eine Novellierung ist dementsprechend in dieser Wahlperiode noch nicht erfolgt. Ich sehe es als sinnvoll an, die entsprechenden Untersuchungen und Datenerhebungen, soweit notwendig, zügig und baldmöglichst vorzunehmen, um eine Anpassung des Fluglärmgesetzes schnell in der neuen Wahlperiode anzugehen. Viele der weiteren Vorschläge zur Anpassung des Fluglärmgesetzes halte ich für sinnvoll, insbesondere die Erweiterung der Spielräume für die zuständigen Behörden, um Verkleinerungen der Lärmschutzbereiche zu vermeiden, verbesserte Schallschutzanforderungen für besondere Einrichtungen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die Zulassung neuartiger technischer Lösungen als erstattungsfähige Schallschutzmaßnahmen.
Aktiver Lärmschutz sollte passiven Lärmschutz möglichst unnötig machen. Welche Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes durch leisere Flugzeuge, bei An- und Abflugverfahren oder durch gesetzliche Maßnahmen wollen Sie ergreifen?
Nächtlicher Fluglärm ist besonders gesundheitsschädlich und beeinträchtigt massiv die Lebensqualität. Welche Maßnahmen möchte Ihre Partei ergreifen, um den Nachtflugverkehr zu reduzieren? Sind Sie für eine absolute Nachtruhe am Flughafen Düsseldorf von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?
Wesentliche Entscheidungen zu aktivem Lärmschutz werden im Zusammenhang mit konkreten Genehmigungsentscheidungen auf Landesebene getroffen. Hier hat die CDU insgesamt das Ziel formuliert, bei den Flughafenbetreibern dafür zu sorgen, dass diese ihre Anstrengungen zur Verbesserung des Lärmschutzes intensivieren und gemeinsam mit Anwohnern, Fluggesellschaften, Flughafenbetreibern und Fluglärmkommissionen Regeln vereinbart werden sollen, um Fluglärm in der Nacht weiter zu reduzieren. Dazu zählen eine Gebührenspreizung als Anreiz für den Einsatz von leiserer Flugtechnik und für die Durchführung von Flugbewegungen außerhalb der Kernnacht, Fluganpassungen zur Verringerung von Passagiernachtflügen, die Festlegung lärmschonender Flugrouten und Flugverfahren sowie die Anwendung passiver Schallschutzmaßnahmen. Mit Blick auf den Flughafen Düsseldorf ist es richtig, eine konsequente Einhaltung des Nachtflugverbots einzufordern. Gerade in den sensiblen Nachtstunden von 23 bis 6 Uhr muss der Flughafen auf die Anwohner in seiner Nachbarschaft Rücksicht nehmen.
Welche Bedeutung misst Ihre Partei den Lärmentgelten bei? Welche Veränderungen sollten an der bisherigen gesetzlichen Regelung vorgenommen werden?
§ 19b Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes regelt, dass in der Entgeltordnung von Verkehrsflughäfen eine Differenzierung der Entgelte nach Lärmschutzgesichtspunkten vorzunehmen ist. Insofern besteht bereits eine gesetzliche Verpflichtung, Lärmentgelte zu erheben. Diese Grundlage sollte durch eine entsprechende Entgeltspreizung auch so ausgeschöpft werden, dass eine Anreizwirkung entsteht, leisere Flugtechnik einzusetzen und lärmsensible Zeiten zu vermeiden.
Luftverkehr ist der klimaschädlichste Verkehrsträger. Aufgrund des Bundesverfassungsgericht-Urteils zum Klimaschutzgesetz muss auch der Luftverkehr strengere Emissionsreduktionsziele einhalten. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchten Sie das Fliegen klimaneutral machen?
Das Geschäftsmodell des Luftverkehrs beruht auf dem Prinzip, der Umwelt und der Gesellschaft einen erheblichen Teil der Kosten aufzulasten, um günstige Ticketpreise anbieten zu können. Auf welchem Wege wollen Sie umweltschädliche Subventionen und Steuervergünstigungen im Luftverkehr abbauen?
Auf europäischer Ebene trägt der Flugverkehr seit 2012 durch eine Einbeziehung in den europäischen Emissionshandel zur Erreichung der Klimaziele bei. Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind somit bereits abgabepflichtig. Mit dem neuen Programm „fit für 55“ sieht die Europäische Union eine Anpassung und Ausweitung für den Luftverkehr vor, indem die derzeitige Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate abgeschafft und das System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) im Rahmen der Richtlinie über das Emissionshandelssystem der EU umgesetzt wird. Der CDU ist zudem wichtig, dafür zu sorgen, dass am Standort Deutschland synthetische Kraftstoffe (SAF) entwickelt und produziert werden. Flüge, bei denen alternative Kraftstoffe eingesetzt werden, wollen wir daher von der Luftverkehrssteuer befreien. Die europäischen Pläne zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem bieten sicherlich auch Anlass, faire internationale Wettbewerbsregeln insgesamt in den Blick zu nehmen.
Weil Fliegen besonders klima- und umweltschädlich ist, sollte der Flugbetrieb nicht in allen Teilen aufrechterhalten und zu alten Wachstumszielen zurückkehren. Welche konkreten Maßnahmen strebt Ihre Partei zur Verlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger an?
Welche konkreten Vorschläge haben Sie, um im Kurzstreckenbereich auf die Verlagerung des Flugverkehrs auf weniger umweltschädliche Verkehrsträger wie den Schienenverkehr hinzuwirken?
Ziel der CDU ist es, die Verbindungen auf der Schiene zu den Drehkreuzflughäfen bzw. internationalen Flügen auszubauen und das Umsteigen zwischen Flug und Zug für Kunden zu verbessern. Die Verkehrsträger sollen so vernetzt werden, dass ihre jeweiligen verkehrlichen, ökonomischen und ökologischen Vorteile optimal genutzt werden können.
Die bisherige Wirkungsforschung zeigt, dass der Flugverkehr eine sehr bedeutsame Quelle für die besonders gesundheitsgefährdenden Ultrafeinstäuben (UFP) darstellt. Was wollen Sie zur weiteren Wirkungsforschung und zur Begrenzung von UFP in der Luftfahrt unternehmen?
Ultrafeinstaub ist in den letzten Jahren erst in den Fokus der Diskussion gerückt. Noch sind daher viele Fragen hinsichtlich der Wirkung von Ultrafeinstaub auch an und um Flughäfen zu klären. Es ist von daher sinnvoll, forciert Studien zur biologischen Wirksamkeit in Deutschland voranzutreiben, um dann entsprechende Regelungen vornehmen zu können.
Julia Suermondt, Die LINKE
Aus dem Bericht der Bundesregierung an den Bundestag zum Fluglärmgesetz aus dem Jahr 2019 ergibt sich ein Novellierungsbedarf. Welche Änderungen des Fluglärmgesetzes und der nachgelagerten Verordnungen wollen Sie durchsetzen?
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich zu diesem Zeitpunkt nichts zu konkreten Gesetzesvorhaben u.ä. sagen kann. Sobald sich unsere neue Fraktion im Bundestag gebildet hat, wird dies aber thematisiert werden.
Aktiver Lärmschutz sollte passiven Lärmschutz möglichst unnötig machen. Welche Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes durch leisere Flugzeuge, bei An- und Abflugverfahren oder durch gesetzliche Maßnahmen wollen Sie ergreifen?
Ein wesentlicher Aspekt zur Reduzierung von Fluglärm ist die Reduzierung von Flugbewegungen. Kurzstreckenflüge bis 600km sollen nicht mehr stattfinden und bis 1000km verteuert werden. Fliegen muss kurzfristig durch Kerosinbesteuerung und Umsatzsteuer auf Auslandtickets und langfristig durch die Einbeziehung der Umwelt- und Folgekosten einen reellen Preis erhalten. Die Subventionen, die der Flugverkehr zurzeit direkt oder indirekt erhält, müssen gestrichen werden.
Nächtlicher Fluglärm ist besonders gesundheitsschädlich und beeinträchtigt massiv die Lebensqualität. Welche Maßnahmen möchte Ihre Partei ergreifen, um den Nachtflugverkehr zu reduzieren? Sind Sie für eine absolute Nachtruhe am Flughafen Düsseldorf von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?
Das Nachtflugverbot muss zwischen 22 und 6 Uhr gelten und laute Maschinen dürfen nicht mehr den Flughafen anfliegen.
Welche Bedeutung misst Ihre Partei den Lärmentgelten bei? Welche Veränderungen sollten an der bisherigen gesetzlichen Regelung vorgenommen werden?
Die Entgelte müssen stärker nach Lärmklassen gestaffelt werden.
Luftverkehr ist der klimaschädlichste Verkehrsträger. Aufgrund des Bundesverfassungsgericht-Urteils zum Klimaschutzgesetz muss auch der Luftverkehr strengere Emissionsreduktionsziele einhalten. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchten Sie das Fliegen klimaneutral machen?
Es gibt verschiedene Vorschläge, die Emissionen des Flugverkehrs zu reduzieren, z.B. Flugkraftstoffe aus Biomasse, neue Antriebstechnologien oder klimaoptimierte Flugrouten. Ob dies ausreicht, Fliegen klimaneutral zu machen, ist allerdings fraglich. Um die Emissionen kurzfristig zu reduzieren, ist eine Reduzierung des Flugverkehrs unumgänglich. Die Idee eines „grünen Wachstums“ des Flugverkehrs ist unrealistisch.
Das Geschäftsmodell des Luftverkehrs beruht auf dem Prinzip, der Umwelt und der Gesellschaft einen erheblichen Teil der Kosten aufzulasten, um günstige Ticketpreise anbieten zu können. Auf welchem Wege wollen Sie umweltschädliche Subventionen und Steuervergünstigungen im Luftverkehr abbauen?
DIE LINKE wird auch weiterhin für Gesetzesvorhaben eintreten, die dies zum Ziel haben.
Weil Fliegen besonders klima- und umweltschädlich ist, sollte der Flugbetrieb nicht in allen Teilen aufrechterhalten und zu alten Wachstumszielen zurückkehren. Welche konkreten Maßnahmen strebt Ihre Partei zur Verlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger an?
Alternative Verkehrsträger müssen gefördert werden, insbesondere der Bahnverkehr muss attraktiver gemacht werden. Dazu gehört es, Engpässe beseitigen, Lücken zu schließen und neue Anschlüsse zu schaffen. Stillgelegte Bahnhöfe und Strecken müssen bedarfsgerecht wieder aktiviert werden. Es braucht Bahnhöfe mit Servicepersonal, verlässliche, getaktete Fahrpläne und barrierefreie Züge.
Welche konkreten Vorschläge haben Sie, um im Kurzstreckenbereich auf die Verlagerung des Flugverkehrs auf weniger umweltschädliche Verkehrsträger wie den Schienenverkehr hinzuwirken?
Siehe Frage 7. Außerdem möchte ich Sie auf die Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom 14.6.21 hinweisen (Drucksache 19/30670: „Verlagerungspotenzial von Flügen auf die Bahn in Deutschland“). So waren zum Beispiel im Jahr 2017 gut 100.000 Flüge vom und zum Flughafen Frankfurt am Main durch maximal vierstündige Bahnfahrten auf die Bahn ersetzbar. Legt man eine (Bahn-)Reisezeit von sechs Stunden zugrunde, traf dies mit ca. 140.000 Flügen auf ein Drittel aller Flüge am Frankfurter Flughafen zu.
Die bisherige Wirkungsforschung zeigt, dass der Flugverkehr eine sehr bedeutsame Quelle für die besonders gesundheitsgefährdenden Ultrafeinstäuben (UFP) darstellt. Was wollen Sie zur weiteren Wirkungsforschung und zur Begrenzung von UFP in der Luftfahrt unternehmen?
Auch hier ist neben technischen Lösungen die Reduzierung des Flugverkehrs unumgänglich. Zudem müssen auf deutscher und europäischer Ebene Grenzwerte festgelegt werden und verbindliche Messungen vorgeschrieben werden.
Katharina Voller, Bündnis 90/Die Grünen
Aus dem Bericht der Bundesregierung an den Bundestag zum Fluglärmgesetz aus dem Jahr 2019 ergibt sich ein Novellierungsbedarf. Welche Änderungen des Fluglärmgesetzes und der nachgelagerten Verordnungen wollen Sie durchsetzen?
Das Fluglärmgesetz reicht nicht aus, um die Bevölkerung wirksam zu schützen. Es ist ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz ohne jegliche Elemente einer aktiven Lärmschutzpolitik. Maßnahmen zur Vermeidung von Fluglärm und verbindliche Lärmobergrenzen oder gar Lärmreduktionsziele fehlen völlig.
Wir brauchen endlich wirksame Lärmobergrenzen, ein Lärmminderungsgebot für Fluglärm und echten Schutz der gesetzlichen Nachtruhe. Im Luftverkehrsrecht muss wie bei den anderen Verkehrsmitteln ein Vorrang von aktivem Schallschutz vor passivem Schallschutz verankert werden.
Darum schreiben wir auch in unserem Grünen Wahlprogramm zur Bundestagswahl: "Zur Reduktion von Fluglärm braucht es weniger Flugzeuge, eine Pflicht zum aktiven Schallschutz für leisere Flugzeuge, ein echtes Nachtflugverbot, die Gleichstellung von militärischen und zivilen Flughäfen sowie eine Novellierung der gesetzlichen Grundlagen mit strengeren Grenzwerten."
Aktiver Lärmschutz sollte passiven Lärmschutz möglichst unnötig machen. Welche Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes durch leisere Flugzeuge, bei An- und Abflugverfahren oder durch gesetzliche Maßnahmen wollen Sie ergreifen?
Im Luftverkehrsrecht muss wie bei den anderen Verkehrsmitteln ein Vorrang von aktivem Schallschutz vor passivem Schallschutz verankert werden. Auf Landesebene haben wir Grüne bereits sehr konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Zum Beispiel können optimierte Flugverfahren den Lärm mindern – beispielsweise, indem ein Flugzeug Siedlungen umfliegt oder in ausreichender Höhe überfliegt, bei Start und Landung den Triebwerksschub reduziert oder mit etwas steilerem Winkel anfliegt. Die Lärmminderungspotenziale dieser innovativen Flugverfahren sollten systematisch untersucht und deren Festlegung und Nutzung vorangetrieben werden. In unserem Grünen Wahlprogramm zur Bundestagswahl halten wir fest: "Zur Reduktion von Fluglärm braucht es weniger Flugzeuge, eine Pflicht zum aktiven Schallschutz für leisere Flugzeuge, ein echtes Nachtflugverbot, die Gleichstellung von militärischen und zivilen Flughäfen sowie eine Novellierung der gesetzlichen Grundlagen mit strengeren Grenzwerten."
Nächtlicher Fluglärm ist besonders gesundheitsschädlich und beeinträchtigt massiv die Lebensqualität. Welche Maßnahmen möchte Ihre Partei ergreifen, um den Nachtflugverkehr zu reduzieren? Sind Sie für eine absolute Nachtruhe am Flughafen Düsseldorf von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?
Im Sinne des Lärmschutzes beginnt die Nacht um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Die Nachtrandzeiten sind immer wieder Gegenstand von Konflikten.
Insbesondere am Flughafen Düsseldorf wird durch Verspätungen oder zu knapp bemessene Umläufe sowie durch großzügige Verspätungstoleranzen für Flugzeuge von Fluggesellschaften mit Home-Base-Carrier-Status die vereinbarte Nachtruhe in erheblichem Maße verletzt. Hier sind schärfere Restriktionen und Entgeltzuschläge, wie zum Beispiel am Hamburger Flughafen, umzusetzen - so auch unser Antrag im Landtag NRW vom März 2020. Darum schreiben wir auch in unserem Grünen Wahlprogramm zur Bundestagswahl: "Zur Reduktion von Fluglärm braucht es weniger Flugzeuge, eine Pflicht zum aktiven Schallschutz für leisere Flugzeuge, ein echtes Nachtflugverbot, die Gleichstellung von militärischen und zivilen Flughäfen sowie eine Novellierung der gesetzlichen Grundlagen mit strengeren Grenzwerten."
Welche Bedeutung misst Ihre Partei den Lärmentgelten bei? Welche Veränderungen sollten an der bisherigen gesetzlichen Regelung vorgenommen werden?
Auf Landesebene haben wir bereits konkrete Änderungen vorgeschlagen. Die Entgeltordnungen an den NRW-Flughäfen schaffen zu wenig finanzielle Anreize für den Einsatz besonders lärmarmer Flugzeuge. Daher müssen die Spreizungen zwischen lauten und lärmarmen Flugzeugmustern sowie zwischen Tag und Nacht deutlich verstärkt werden. Am wirkungsvollsten sind Tarife, die sich am tatsächlich verursachten Lärmpegel jedes einzelnen Fluges orientieren und nicht wie bisher am gemittelten Pegel über alle Flugzeuge eines Typs.
Luftverkehr ist der klimaschädlichste Verkehrsträger. Aufgrund des Bundesverfassungsgericht-Urteils zum Klimaschutzgesetz muss auch der Luftverkehr strengere Emissionsreduktionsziele einhalten. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchten Sie das Fliegen klimaneutral machen?
Einem zukunftsfähigen - und das heißt für uns Grüne immer auch klimaneutralen - Flugverkehr widmen wir Grüne einen eigenen Abschnitt in unserem Wahlprogramm:
"Fliegen bringt unsere Welt näher zusammen, ist aber eine der klimaschädlichsten Fortbewegungsarten. Nach der Pandemie wollen wir kein Zurück zum unbegrenzten Wachstum des Luftverkehrs, sondern diesen am Ziel der Klimaneutralität ausrichten. Kurzstreckenflüge wollen wir ab sofort Zug um Zug verringern und bis 2030 überflüssig machen, indem wir massiv Bahnangebote – gerade Direkt- und Nachtzugverbindungen – ausweiten und für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsmitteln sorgen, die die ökologischen Kosten wiederspiegeln. Die Zahl von Mittel- und Langstreckenflügen gilt es zu vermindern, zum Beispiel indem öffentliche und privatwirtschaftliche Geschäftsreisen durch die Nutzung von Videokonferenzen entfallen. Das Fliegen wollen wir nachhaltig, zukunftsfähig und langfristig unabhängig von fossilen Treibstoffen machen. Dafür sorgen ein strikter europäischer Emissionshandel, die Förderung moderner Flugzeugtechnologien und die Erhöhung der Beimischungsquoten mit einem klaren Anstiegspfad, der fossiles Kerosin durch strombasierte Kraftstoffe aus Erneuerbaren Schritt für Schritt ersetzt. Bis 2030 soll die Quote statt 2 Prozent mindestens 10 Prozent betragen und im Folgejahrzehnt deutlich anwachsen. Den Aufbau von Produktionsanlagen dafür fördern wir. Umweltschädliche Subventionen sind abzubauen und fortlaufende Finanzhilfen für Flughäfen zu beenden. Außerdem setzen wir uns für die Einführung einer europäischen Kerosinsteuer ein. Bis diese in der EU umgesetzt ist, werden wir auf nationaler Ebene eine Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge einführen. [...]"
Das Fliegen klimaneutral zu machen, bedarf Maßnehmen auf allen Ebenen.
Wir haben im März 2020 auf Landesebene gefordert, dass die Einbeziehung des Luftverkehrs in den europäischen Emissionshandel verbessert werden muss. Neben einer Ausweitung des Emissionshandels auf Flüge mit Start oder Landung außerhalb der EU, wie es ursprünglich vorgesehen war, wäre besonders wirksam eine schrittweise Beschränkung der Möglichkeit von Luftfahrtunternehmen, Zertifikate bei anderen Branchen zuzukaufen. Auch eine schnellere Absenkung des Emissionsdeckels, die Ausweitung der Versteigerungen und die Einbindung der Nicht-CO2-Effekte in den Emissionshandel würden das Instrument Emissionshandel stärken.
Für einen klima- und umweltverträglichen Flugverkehr, so der Grüne Antrag im Landtag vom März 2020, muss fossiles Kerosin über kurz oder lang ersetzt werden. Alle Hoffnungen liegen dabei auf den synthetischen Kraftstoffen, die als Power to Liquid-Kerosin (PtL-Kerosin) oder als E-Kerosin bezeichnet werden. Der benötigte Strom für die Wasserstoff-Elektrolyse muss dafür aus erneuerbaren Quellen stammen, nur dann entsteht ein Klimaschutznutzen. Das Land NRW soll die Entwicklung von synthetischen Treibstoffen für den Luftverkehr sowie von solar-unterstützten Flugzeugen fördern.
Das Geschäftsmodell des Luftverkehrs beruht auf dem Prinzip, der Umwelt und der Gesellschaft einen erheblichen Teil der Kosten aufzulasten, um günstige Ticketpreise anbieten zu können. Auf welchem Wege wollen Sie umweltschädliche Subventionen und Steuervergünstigungen im Luftverkehr abbauen?
In unserem Grünen Wahlprogramm zur Bundestagswahl schreiben wir deutlich: "Umweltschädliche Subventionen sind abzubauen und fortlaufende Finanzhilfen für Flughäfen zu beenden. Außerdem setzen wir uns für die Einführung einer europäischen Kerosinsteuer ein. Bis diese in der EU umgesetzt ist, werden wir auf nationaler Ebene eine Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge einführen. Lohndumping durch Billigflüge muss beendet werden."
Weil Fliegen besonders klima- und umweltschädlich ist, sollte der Flugbetrieb nicht in allen Teilen aufrechterhalten und zu alten Wachstumszielen zurückkehren. Welche konkreten Maßnahmen strebt Ihre Partei zur Verlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger an?
In unserem Grünen Wahlprogramm schreiben wir deutlich:
"Kurzstreckenflüge wollen wir ab sofort Zug um Zug verringern und bis 2030 überflüssig machen, indem wir massiv Bahnangebote – gerade Direkt- und Nachtzugverbindungen – ausweiten und für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsmitteln sorgen, die die ökologischen Kosten wiederspiegeln. Die Zahl von Mittel- und Langstreckenflügen gilt es zu vermindern, zum Beispiel indem öffentliche und privatwirtschaftliche Geschäftsreisen durch die Nutzung von Videokonferenzen entfallen." In unserem Landesantrag vom März 2020 haben wir außerdem konkret gefordert, dass, wenn eine Dienstreise mit dem Flugzeug nicht zu vermeiden ist, die Klimawirkung der dabei freigesetzten Treibhausgase, inklusive der Nicht-CO2-Effekte, durch freiwillige Kompensationszahlungen in Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden soll. Das Land sollte hierbei konsequent mit gutem Beispiel vorangehen und auch die Kommunen dabei unterstützen. Dies haben wir entsprechend auch als Kaarster Grüne von unserer Stadtverwaltung eingefordert.
Welche konkreten Vorschläge haben Sie, um im Kurzstreckenbereich auf die Verlagerung des Flugverkehrs auf weniger umweltschädliche Verkehrsträger wie den Schienenverkehr hinzuwirken?
Da dies dieselbe Frage wie Nummer 7 ist, gilt dieselbe Antwort:
In unserem Grünen Wahlprogramm schreiben wir deutlich:
"Kurzstreckenflüge wollen wir ab sofort Zug um Zug verringern und bis 2030 überflüssig machen, indem wir massiv Bahnangebote – gerade Direkt- und Nachtzugverbindungen – ausweiten und für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsmitteln sorgen, die die ökologischen Kosten wiederspiegeln. Die Zahl von Mittel- und Langstreckenflügen gilt es zu vermindern, zum Beispiel indem öffentliche und privatwirtschaftliche Geschäftsreisen durch die Nutzung von Videokonferenzen entfallen." In unserem Landesantrag vom März 2020 haben wir außerdem konkret gefordert, dass, wenn eine Dienstreise mit dem Flugzeug nicht zu vermeiden ist, die Klimawirkung der dabei freigesetzten Treibhausgase, inklusive der Nicht-CO2-Effekte, durch freiwillige Kompensationszahlungen in Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden soll. Das Land sollte hierbei konsequent mit gutem Beispiel vorangehen und auch die Kommunen dabei unterstützen. Dies haben wir entsprechend auch als Kaarster Grüne von unserer Stadtverwaltung eingefordert.
Die bisherige Wirkungsforschung zeigt, dass der Flugverkehr eine sehr bedeutsame Quelle für die besonders gesundheitsgefährdenden Ultrafeinstäuben (UFP) darstellt. Was wollen Sie zur weiteren Wirkungsforschung und zur Begrenzung von UFP in der Luftfahrt unternehmen?
Die vom Luftverkehr und Flughafenbetrieb ausgehenden Luftschadstoffemissionen machen einen nennenswerten Anteil an der Gesamtbelastung in benachbarten Kommunen aus. Ein besonderes Problem stellen die hohen Belastungen durch Ultrafeinpartikel im Flughafenumfeld dar. In unserem Grünen Wahlprogramm halten wir deshalb fest, dass wir für den Gesundheitsschutz Grenzwerte für Ultrafeinstaub festlegen wollen. in unserem Antrag im Landtag vom März 2020 haben wir das konkretisiert. Durch den Einsatz elektrisch betriebener Bodenfahrzeuge sowie den Ersatz des APU-Betriebs von Luftfahrzeugen durch bodengebundene Versorgung der Luftfahrzeuge am Flughafen können verbrennungsbedingte Emissionen deutlich gemindert werden. Ein Ersatz des herkömmlichen Kerosins durch schwefel- und aromatenarmes Kerosin würde eine signifikante Reduktion von Ultrafeinstaub bewirken. Ein umfassendes und verbindliches Monitoring der Ultrafeinstäube an und um Flughäfen muss eingeführt werden.