Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem NRW-Verkehrsminister mit 10.000 € Zwangsgeld gedroht hat, falls der Beschluss des OVG Münster auf Akteneinsicht für den Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ im Zusammenhang mit den Verspätungen am Flughafen Düsseldorf nicht umgesetzt wird, hat das Verkehrsministerium nun reagiert. Dem Verein liegen inzwischen Akten des „Slot Performance Monitoring Committee“ (SPMC) für den Zeitraum 2006 bis 2022 vor. Allerdings hat das Ministerium viele Seiten, insbesondere Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes und des Flughafenkoordinators geschwärzt. Auch Berichte des Flughafens Düsseldorf wurden teilweise unlesbar gemacht, nachdem der Flughafen Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht hatte.
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