Worum es geht – in wenigen Minuten erklärt
Kategorie: Allgemein
Die Durchsicht der Gutachten, die der Flughafen zur Begründung seines Antrags auf Kapazitätserweiterung vorgelegt hat, zeigt: Die Lärmbelastung für Menschen in Kaarst und Neuss wird noch schlimmer, als wir bisher vermutet hatten. Vor allem in den Nachtstunden wird durch die häufigere Nutzung der Nordbahn der Nordosten von Kaarst und der Neusser Norden extrem zusätzlich belastet.
Die genauen Fakten zeigen wir bei unserer Informationsveranstaltung am Di., den 29. Sept., 19.00 Uhr in der VHS (E20), Am Schulzentrum.
Vom 2. Sept. bis zum 1. Oktober werden die Pläne des Flughafens zur Erweiterung der Stundeneckwerte von 47 auf 60 und weitere beantragte Maßnahmen offengelegt.
Das umfangreiche Paket an Gutachten können Sie hier einsehen: https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1025382
Am Mittwoch beginnt die nächste Runde im Kampf um die Pläne des Flughafens auf Erweiterung der Kapazitäten offiziell. Bereits am vergangenen Samstag informierten wir auf dem Wochenmarkt in Kaarst. Die viele Gespräche zeigen: Die Kaarsterinnen und Kaarster wollen nicht noch mehr Lärm!
Nun geht es weiter: Am Mi. (2. Sept., 19.00 Uhr) findet in der Aula der Städtischen Realschule die Bürgerversammlung mit Bürgermeister Christian Horn-Heinemann statt, bei der ausführlich über den Antrag des Flughafens und dessen Auswirkungen informiert wird.
Weitere Termine:
Sa., 5. Sept.: 9.00-12.00 Uhr Infostand vor REWE Büttgen
So., 6. Sept.: 11.00 – 18.00 Uhr Hoffest auf dem Lammertzhof
Keine Entschädigung bei Fluglärm
Immer wieder erreicht uns die Frage, ob es für von Fluglärm betroffene Immobilienbesitzer Entschädigung für den erlittenen Schaden gibt. Die Antwort ist eindeutig: NEIN! Nach dem Fluglärmschutzgesetz haben nur Immobilien einen grundsätzlichen Anspruch auf Entschädigung beim Einbau von Schallschutzfenstern, Lüftern oder anderen Maßnahmen, wenn sie in einer Schutzzone liegen. Kaarst liegt nach der 2011 zuletzt festgelegten Zone in keinem Bereich, der einen Anspruch begründen könnte.
Aber selbst wenn dies anders wäre, bedeutet dies keineswegs, dass die Eigentümer Erfolg haben, wenn sie die Erstattung von Lärmschutzmaßnahmen bei der zuständigen Bezirksregierung beantragen. Wie die Behörde auf Anfrage von „Kaarster gegen Fluglärm“ mitgeteilt hat, wurden seit 2011 nur 39 Anträge gestellt. Es ist in keinem Fall zur Festsetzung eines Erstattungsanspruchs gekommen. Der Grund: Die Regeln, die der Gesetzgeber festgelegt hat, sind so kompliziert und mit Ausnahmen versehen, dass kaum eine Chance auf Entschädigung besteht.
Im Wege der Änderung der Betriebsgenehmigung des Flughafen Düsseldorf 2005 hat das Verkehrsministerium dem Flughafen eine „freiwillige“ Entschädigung für Bewohner der Lärmschutzzone abgerungen. Danach sind Erstattungen auch vorgenommen worden. Das Lärmschutzprogramm ist jedoch mittlerweile ausgelaufen (WK).
Kaarster gegen Fluglärm e.V. kritisiert die Entscheidung des Koalitionsausschusses, die Luftverkehrssteuer und diverse Gebühren um mehr als 350 Mio. € zu senken. Ihr Vorsitzender, Werner Kindsmüller erklärt dazu:
„Die Koalition hat den falschen Behauptungen der Luftverkehrswirtschaft nachgegeben und der ohnehin schon hoch subventionierten Branche ein weiteres Steuergeschenk von mehr als 350 Mio. Euro gemacht. Die Behauptung, die hohen Standortkosten seien dafür verantwortlich, dass sich das Wachstum des Luftverkehrs in Deutschland langsamer entwickele als in den europäischen Nachbarländern, ist durch Studien widerlegt. Zudem sind die Annahmen, dass die beschlossenen Senkungen zu mehr Flügen und Passagieren führen und damit auch das Steueraufkommen wenig gemindert würde, ökonomisch unrealistisch und fiskalisch leichtsinnig. Die Entscheidung des Koalitionsausschusses, das umweltschädlichste Verkehrsmittel noch weiter zu subventionieren, werde zu keiner signifikant höheren Nachfrage und zu keiner Senkung der Ticketpreise führen, sondern in den Taschen der Airlines und ihrer Aktionäre landen.“
Der Grund für das nur langsame Aufholen der Einbrüche des Luftverkehrs nach Corona liege im starken Rückgang des innerdeutschen Luftverkehrs, der aus ökologischer Sicht zu begrüßen ist, und der u.a. an Verhaltensänderungen bei Geschäftsreisen liegt. Der Anteil innerdeutscher Flüge liegt bei 47 Prozent und ohne die Zubringer zu den Drehkreuzen Frankfurt und München sogar nur bei 17 Prozent des Vor-Corona-Niveaus.
„Ein weiteres Wachstum, wie es von der Luftverkehrswirtschaft propagiert wird, ist ökologischer Irrsinn. Bereits heute ist der Luftverkehr für mehr als acht Prozent der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich, ohne über eine tragfähige Strategie zur Minderung der Treibhausgase zu verfügen. Hier könnte die Politik wirklich Gestaltungskraft zeigen, indem sie zusammen mit der Branche den Hochlauf klimaneutraler Technologien forciert und so Zukunftsmärkte sichert. Auch diese dringend notwendige Entwicklung wird von der Verringerung der sektorbezogenen Steuereinnahmen behindert.“
Der Fluglärm in Kaarst nahm in diesem Sommer extrem zu. Vor allem die Zahl der Landungen in der Nacht stieg an. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ berichtet von immer mehr Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger bei der Bezirksregierung und dem Verkehrsministerium, insbesondere gegen Nachtflüge.
Aus diesem Grund bietet der Verein am Mittwoch, den 29. Oktober eine Informationsveranstaltung zum Thema Fluglärm an. Dabei werden Experten des Vereins u.a. folgende Fragen behandeln: Welche Nachtflugbestimmungen gelten für den Flughafen Düsseldorf? Wie kann man feststellen, wie laut eine Maschine über Kaarst fliegt? Wo kann man sich über Nachtflüge beschweren?
Ebenso wird erläutert, wie Flugrouten festgelegt werden und welche Lösungsansätze es gäbe, um die Lärmbelastung zu reduzieren.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Sie findet in der VHS Kaarst, Am Schulzentrum (Raum 108) statt und beginnt um 19.00 Uhr.
Der Eintritt ist frei.
Die aktuelle Vorausschau des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) für den Flughafen Düsseldorf weist für das Winterhalbjahr Oktober bis März ein überdurchschnittlich hohes Wachstum des Luftverkehrsangebots von 9% gegenüber der Vorjahresperiode aus.
Dazu erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmüller:
„Das Wachstum des Flughafens bedeutet für die Anwohner des Flughafens noch mehr Lärm, vor allem in den Nachtstunden. Bereits bis Ende September landeten in Düsseldorf mehr als 1.100 Maschinen nach 23 Uhr, also mehr als vier pro Nacht. Im Juli wurden pro Nacht sogar 9 Landungen in der Stunde nach 23 Uhr registriert.
Ein weiteres Wachstum des Flughafens ist für die Anwohner nicht vertretbar. Ein striktes Landeverbot nach 23 Uhr ist zum Schutz der Nachtruhe notwendig.
Positiv ist, dass der innerdeutsche Luftverkehr weiter zurückgeht. Auf Deutschland bezogen beträgt dieser weniger als die Hälfte des Vor-Corona-Werts. Die Entwicklung stagniert. Dies zeigt, dass innerdeutsche Flüge unnötig sind. Würden diese wegfallen, würde die Mobilität der Menschen nicht eingeschränkt, da gute und schnelle Bahnverbindungen als Alternative vorhanden sind.“
„Niemand braucht eine Flugverbindung von Düsseldorf nach Frankfurt,“ mit diesen Worten hat der Vorsitzende des Vereins Kaarster gegen Fluglärm e.V. die Entscheidung von Condor kritisiert, ab dem Sommerflugplan 2026 einen Zubringerflug von Düsseldorf nach Frankfurt anzubieten.
„Nach der Corona-Pandemie ist die Zahl der innerdeutschen Verbindungen vom Flughafen Düsseldorf stark zurückgegangen. Auch viele Geschäftsleute sind auf die Bahn umgestiegen, um nach Berlin, München oder Hamburg zu reisen. Diese Entwicklung ist zu begrüßen. Sie erspart den Anwohnern unnötigen Lärm und schont das Klima.
Umso unverantwortlicher ist es, dass Condor nun von Düsseldorf aus zum 183 km entfernten Flughafen Frankfurt eine Flugverbindung anbietet. Die Entscheidung von Condor geht in die falsche Richtung. Mit der Schnellverbindung der Bahn ist ein attraktives Angebot vorhanden, das im Stundentakt die beiden Städte in weniger als 1 ½ Stunden verbindet“.
Der Verein Kaarster gegen Fluglärm fordert nach dem Vorbild von Frankreich Maßnahmen der Bundesregierung, gegen Flugreisen, wenn der Bestimmungsort auch in weniger als drei Stunden mit der Bahn erreichbar ist.
Auf Initiative des Kaarster Klimanetzwerkes, dem „Kaarster gegen Fluglärm“ angehört, fand am 27. August 2025 in der Aula des Georg Büchner-Gymnasiums eine Podiumsdiskussion mit den Kandidierenden für das Amt der/des Bürgermeister/in zu Fragen des Klima- und Umweltschutzes statt.
Der Vorsitzende des Vereins Kaarster gegen Fluglärm, Werner Kindsmüller richtete die folgenden beiden Fragen an die sieben Kandidierenden:
- Werden Sie sich als Bürgermeister*in dafür einsetzen, dass eine Erweiterung der Zahl der Flugbewegungen von 45 auf 60 in der Stunde verhindert wird, und würden sie eine entsprechende Entscheidung ggf. beklagen?
- Werden Sie darauf hinwirken, dass Verkehrsminister Krischer ein striktes Verbot für Starts nach 22 Uhr und Landungen nach 23 Uhr verordnet ?
Die Kandidaten Hr. Horn-Heinemann (CDU), Hr. Fink (SPD), Hr. Düssel (FWG), Hr. Korzeniewsky (Wir für 41564) und Hr. Krämer (Die Partei) unterstützten die Forderungen unseres Vereins.
Dagegen sprach sich die amtierende Bürgermeisterin Fr. Baum (FDP) gegen die geforderten Beschränkungen des Flughafens aus und verwies auf die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens. Fr. Kotzian-Kaesgen meinte, jeder wusste doch, wo er hinzieht…