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Frohe und ruhige Weihnachten!

Wir wünschen allen Kaarsterinnen und Kaarstern ein frohes und ruhiges Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

Im zu Ende gehenden Jahr nahm der Fluglärm über Kaarst erheblich zu. Ein Ende der Entwicklung ist leider nicht abzusehen. Im neuen Jahr gelten unsere Anstrengungen der Verhinderung der Erweiterung der Flugrechte für den Flughafen Düsseldorf. Unterstützen Sie uns weiter!

Vorstand „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“

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Noch mehr Fluglärm werden wir nicht hinnehmen!

Die Mitgliederversammlung des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ hat ganz klar gemacht: Sollte Verkehrsminister Krischer mehr Flugbewegungen genehmigen, als heute zulässig, werden wir Widerstand leisten.

Das Chaos am Flughafen Düsseldorf im Sommer hat uns in manchen Nächten mehr als zehn Landungen nach 23 Uhr beschert. Mehr Slots führen zu noch häufigeren Störungen unserer Nachtruhe. Und: die Klimaziele verlangen nicht mehr, sondern weniger Flugrechte!

https://rp-online.de/nrw/staedte/kaarst/kaarst-fluglaerm-gegner-erwarten-teuren-flughafen-prozess_aid-79715617?utm_source=facebook&utm_medium=referral&utm_campaign=share&fbclid=IwAR2OaLpvZpgu06uM17eHCWnBPhi-E4L8o23z4oA-zZfbL0d3KAmevSIJHQA

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Fluglärmgegner beraten über Klage gegen Flughafenerweiterung

Wir rechnen in Kürze mit einer Entscheidung von Verkehrsminister Oliver Krischer über den seit 2016 vorliegenden Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Kapazitätserweiterung. Dieses Thema steht im Mittelpunkt der Versammlung, zu der der Verein für Dienstag, den 15. November in die VHS (Raum E 20) einlädt. Beginn der öffentlichen Veranstaltung ist 19.00 Uhr.

Der Antrag des Flughafens, über den der Minister zu entscheiden hat, zielt auf eine Erhöhung der Flugbewegungen um bis zu 30 Prozent. Wie der Vorstand in der Einladung mitteilt, erwägt der Verein eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen eine mögliche Genehmigung des Antrags. Da die Belastung der Menschen in Kaarst bereits heute viel zu hoch sei, sei eine Erhöhung der Flugbewegungen nicht hinnehmbar.

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Nach 100 Tagen: Für die Anwohner hat sich nichts geändert

Die neue schwarz-grüne Landesregierung NRW ist seit gut hundert Tagen im Amt. Seitdem verantwortet der grüne Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer auch die Aufsicht über den Luftverkehr am Flughafen Düsseldorf. Nach 100 Tagen müssen wir leider feststellen: Für die Anwohner*innen hat sich durch den Wechsel im Ministeramt nichts geändert. Weiterhin stören verspätet landende Maschinen die Nachtruhe in Kaarst. Seit dem Regierungsantritt starteten oder landeten mehr als 600 Maschinen außerhalb der normalen Betriebszeiten. Und der Minister hat bisher nichts dagegen unternommen.

Zudem warten wir darauf, dass der Verkehrsminister endlich den Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Erweiterung der Kapazitäten ablehnt. Es gibt keinen zusätzlichen Bedarf und eine Erweiterung würde die Klimaschutzziele des Landes konterkarieren.

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Mi., 14. Sept. Informationsveranstaltung zum Fluglärm

Die Lärmbelästigung durch den Flughafen Düsseldorf brachte in diesem Sommer viele Menschen um den Schlaf und zur Verzweiflung. Viele Menschen wollten wissen, welche Nachtflugbestimmungen gelten, wie laut die Maschinen sind und wo man sich beschweren kann. Diese und andere Fragen wollen wir bei einer Informationsveranstaltung am Mi., den 14. Sept., 18.00 Uhr in der VHS Kaarst (Raum 108) beantworten.

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Stammtisch zum Thema Fluglärm

Der Vorstand von Kaarster gegen Fluglärm lädt für Donnerstag, den 25. August zum lockeren Austausch über die Entwicklung der Nachtflüge über Kaarst, den Stand zu den Erweiterungsplänen des Flughafens und anderen aktuellen Fragen. Der Stammtisch ist offen auch für Nichtmitglieder und trifft sich um 18.30 Uhr im Biergarten des Gasthofs Bischofshof, Königsstraße.

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Luftverkehr muss Wachstumskurs verlassen!

Es besteht kein Zweifel: der Luftverkehr ist die klimaschädlichste Form der Mobilität – und er wächst wieder. Das kann so nicht weitergehen. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. nunmehr in 16 Forderungen klar Position bezogen hat: Der Luftverkehr muss seinen Wachstumskurs verlassen und schrumpfen – Im Interesse des Klimas und der von Fluglärm betroffenen Menschen!

https://kagf.de/wp-content/uploads/2022/08/PE-zu-Positionspapier.pdf

https://kagf.de/wp-content/uploads/2022/08/2022_08_Positionspapier_Luftverkehr-muss-Wachstumskurs-verlassen-1.pdf

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Keine Verlängerung der Betriebsbeihilfen für Regionalflughäfen!

2024 sollen die Beihilfen für Regionalflughäfen auslaufen. Die Europäische Kommission bringt nun deren Verlängerung ins Spiel. Die Flughäfen in Deutschland erhalten bereits mehr als 16 Mrd. € Subventionen, alleine durch Steuerermäßigungen. Weitere, in der Höhe intransparente Hilfen kommen hinzu. Deshalb sagen wir NEIN zu den Plänen, die klimaschädlichste Form der Mobilität noch weiter mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen!

Mit den Luftverkehrsleitlinien der EU von 2014 wurde den Regionalflughäfen eine großzügige Anpassungsfrist von 10 Jahren gewährt, um ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit auch ohne staatliche Beihilfen zu beweisen. Das ist ihnen eher mäßig gelungen. Die jetzt von der EU-Kommission ins Spiel gebrachte Verlängerung um bis zu drei Jahre lehnen wir entschieden ab.

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Kaarster Vize-Präsidenten der Bundesvereinigung gegen Fluglärm

Der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, Werner Kindsmüller wurde auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der „Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF)“ in Frankfurt/Main für die nächsten beiden Jahre einstimmig zum Vize-Präsidenten der Organisation gewählt. Die BVF ist nach dem Fluglärmgesetz die Interessensvertretung von etwa 200 Fluglärminitiativen und Kommunen. Auch die Stadt Kaarst gehört der Vereinigung an. Sie nimmt die Belange ihrer Mitglieder gegenüber der Bundesregierung wahr und entsendet Vertreter in die Fluglärmkommissionen an den Verkehrsflughäfen.

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Erfolg für Bürgerrechte!

OVG Münster verpflichtet Verkehrsministerium, Information über Missbrauch bei Slot-Nutzung herauszugeben

Nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ ein Anrecht darauf hat, Informationen über die Tätigkeit des sog. Slot Performance Monitoring Committee (SPMC) am Flughafen Düsseldorf zu erlangen. Die Weigerung des Verkehrsministeriums, vom Verein beantragte Unterlagen aus den Beratungen dieses Gremiums zur Verfügung zu stellen, ist damit abschließend als unrechtmäßig festgestellt worden.

Das SPMC wurde vom Verkehrsministerium 2005 mit der neuen Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf eingerichtet. Es soll Verstöße der Fluggesellschaften gegen die geltende Betriebsgenehmigung, insbesondere Abweichungen vom genehmigten Flugplan identifizieren. Das Gremium kann auch Empfehlungen aussprechen, wie Missbräuche abgestellt werden können.

Seit Jahren beklagen die Fluglärminitiativen, dass die Zahl der nächtlichen Verspätungen zunimmt, ohne dass die Aufsichtsbehörde, das Verkehrsministerium dagegen einschreitet. „Nachdem das Ministerium fast sechs Jahre lang den Zugang zu diesen Informationen blockiert hat, erhalten die betroffenen Anwohner Einsicht in die Beratungsunterlagen des Kontrollgremiums. Wir werden überprüfen können, wie das Ministerium und die beteiligten Fluggesellschaften mit den regelmäßigen Verstößen gegen den Flugplan umgegangen sind,“ erläutert der Vorsitzende des Vereins Werner Kindsmüller.

Zum Hintergrund:

Das Verkehrsministerium hatte den Antrag des Vereins auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW im November 2016 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat aufgrund der anschließenden Klage des Vereins im September 2019 den Rechtsanspruch des Vereins auf Herausgabe der Informationen festgestellt und das Ministerium dazu verurteilt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts einen neuen Bescheid zu erlassen. Dagegen hat das Verkehrsministerium Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.

Das OVG Münster hat die Berufung des Verkehrsministeriums am 4. Juli 2022 (Aktenzeichen: 15 A 4113/19) im vollen Umfang zurückgewiesen. Das Verkehrsministerium ist nun verpflichtet, den Antrag des Vereins unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Das Land trägt die Kosten des Verfahrens. Eine Revision ist nicht zugelassen.