Kategorien
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Schützt die Nacht!

Internationaler Tag gegen Nachtflüge:
BVF fordert geschützte Nacht von 22 bis 6 Uhr
Frankfurt am Main, 11. September 2026 – Zum dritten Mal findet am Sonntag, 13. September, der Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände machen an zahlreichen Flughafenstandorten auf die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms aufmerksam. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) fordert aus diesem Anlass einen konsequenten Schutz der Nacht: An stadtnahen Flughäfen darf zwischen 22 und 6 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. „Die Nacht ist keine Reserve für zusätzliche Flugbewegungen. Sie ist Erholungszeit der Menschen. Wer Gesundheitsschutz ernst nimmt, muss die gesamte Nacht schützen und darf sich nicht mit einer sechs- oder siebenstündigen Kernnacht zufriedengeben“, erklärt Werner Kindsmüller, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF). Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms sind umfassend. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für Fluglärm eine durchschnittliche nächtliche Belastung von weniger als 40 dB Lnight. Forschungsergebnisse reichen von Schlafstörungen und Stressreaktionen über Beeinträchtigungen der Gefäßfunktion bis zu erhöhten Herz-Kreislauf-Risiken. „Wir reden nicht über eine bloße Belästigung. Nächtlicher Fluglärm ist ein relevantes Gesundheitsrisiko. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen endlich Konsequenzen für Genehmigungen und den Betrieb von Flughäfen haben“, so Kindsmüller. Unterschiedliche Regeln – gleiche Gesundheit Von einem einheitlichen Schutz der Nacht ist Deutschland weit entfernt. In Frankfurt besteht zwar eine Kernruhe zwischen 23 und 5 Uhr. Dennoch wurden 2025 innerhalb dieser Zeit 899 Starts und Landungen registriert, im ersten Halbjahr 2026 waren es bereits 440. An vielen aktiven Frankfurter Messstationen wird nach Angaben der Stadt der WHO-Wert von 40 dB nachts überschritten. Besonders ausgeprägt ist der Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle: Von 49.634 Frachtflugbewegungen im Jahr 2025 fanden 36.289 zwischen 22 und 6 Uhr statt – mehr als 73 Prozent. In Hamburg wurden 2025 trotz eines deutlichen Rückgangs noch 756 verspätete Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie 26 Flüge nach Mitternacht registriert. „Die Gesundheit eines Menschen darf nicht davon abhängen, neben welchem Flughafen er wohnt. Deutschland braucht einen am Gesundheitsschutz orientierten Maßstab für die Nacht“, fordert Kindsmüller. Das Umweltbundesamt spricht sich dafür aus, auf stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen. Eine Verlagerung von Flügen aus der Nacht in den Tag entlaste, weil Lärm Menschen nachts im Regelfall deutlich stärker beeinträchtige. Acht Stunden Ruhe Die BVF fordert deshalb regulären Flugbetrieb von 22 bis 6 Uhr zu beenden, Ausnahmen nur für tatsächlich unvermeidbare und zwingende Fälle, eine konsequente Kontrolle und transparente Veröffentlichung von Verspätungsflügen und Ausnahmegenehmigungen sowie wirksame lärmabhängige Start- und Landeentgelte. Gleichzeitig müssen vermeidbare Flugbewegungen reduziert werden. „Nachtruhe ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Gesundheit und Lebensqualität. Die Nacht von 22 bis 6 Uhr muss als zusammenhängender Schutzzeitraum verstanden werden – und nicht als wirtschaftlich verfügbare Betriebszeit“, erklärt BVF-Präsident Kindsmüller.  
Internationaler Tag gegen Nachtflüge:
BVF fordert geschützte Nacht von 22 bis 6 Uhr
Frankfurt am Main, 11. September 2026 – Zum dritten Mal findet am Sonntag, 13. September, der Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände machen an zahlreichen Flughafenstandorten auf die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms aufmerksam. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) fordert aus diesem Anlass einen konsequenten Schutz der Nacht: An stadtnahen Flughäfen darf zwischen 22 und 6 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. „Die Nacht ist keine Reserve für zusätzliche Flugbewegungen. Sie ist Erholungszeit der Menschen. Wer Gesundheitsschutz ernst nimmt, muss die gesamte Nacht schützen und darf sich nicht mit einer sechs- oder siebenstündigen Kernnacht zufriedengeben“, erklärt Werner Kindsmüller, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF). Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms sind umfassend. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für Fluglärm eine durchschnittliche nächtliche Belastung von weniger als 40 dB Lnight. Forschungsergebnisse reichen von Schlafstörungen und Stressreaktionen über Beeinträchtigungen der Gefäßfunktion bis zu erhöhten Herz-Kreislauf-Risiken. „Wir reden nicht über eine bloße Belästigung. Nächtlicher Fluglärm ist ein relevantes Gesundheitsrisiko. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen endlich Konsequenzen für Genehmigungen und den Betrieb von Flughäfen haben“, so Kindsmüller. Unterschiedliche Regeln – gleiche Gesundheit Von einem einheitlichen Schutz der Nacht ist Deutschland weit entfernt. In Frankfurt besteht zwar eine Kernruhe zwischen 23 und 5 Uhr. Dennoch wurden 2025 innerhalb dieser Zeit 899 Starts und Landungen registriert, im ersten Halbjahr 2026 waren es bereits 440. An vielen aktiven Frankfurter Messstationen wird nach Angaben der Stadt der WHO-Wert von 40 dB nachts überschritten. Besonders ausgeprägt ist der Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle: Von 49.634 Frachtflugbewegungen im Jahr 2025 fanden 36.289 zwischen 22 und 6 Uhr statt – mehr als 73 Prozent. In Hamburg wurden 2025 trotz eines deutlichen Rückgangs noch 756 verspätete Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie 26 Flüge nach Mitternacht registriert. „Die Gesundheit eines Menschen darf nicht davon abhängen, neben welchem Flughafen er wohnt. Deutschland braucht einen am Gesundheitsschutz orientierten Maßstab für die Nacht“, fordert Kindsmüller. Das Umweltbundesamt spricht sich dafür aus, auf stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen. Eine Verlagerung von Flügen aus der Nacht in den Tag entlaste, weil Lärm Menschen nachts im Regelfall deutlich stärker beeinträchtige. Acht Stunden Ruhe Die BVF fordert deshalb regulären Flugbetrieb von 22 bis 6 Uhr zu beenden, Ausnahmen nur für tatsächlich unvermeidbare und zwingende Fälle, eine konsequente Kontrolle und transparente Veröffentlichung von Verspätungsflügen und Ausnahmegenehmigungen sowie wirksame lärmabhängige Start- und Landeentgelte. Gleichzeitig müssen vermeidbare Flugbewegungen reduziert werden. „Nachtruhe ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Gesundheit und Lebensqualität. Die Nacht von 22 bis 6 Uhr muss als zusammenhängender Schutzzeitraum verstanden werden – und nicht als wirtschaftlich verfügbare Betriebszeit“, erklärt BVF-Präsident Kindsmüller.  
Kategorien
Neuigkeiten Pinned

Mehr als 1.000 Einwendungen in einer Woche

In der ersten Woche seit dem Beginn der Offenlage am 2. September haben mehr als 1.000 Kaarster*innen Einwendungen gegen die Pläne des Flughafens Düsseldorf auf Erweiterung der Flugbewegungen unterschrieben. Die Absicht, künftig 47 statt 60 Flüge pro Stunde durchzuführen und die Steigerung der Nachtflüge erfahren damit eine deutliche Antwort: Nein!

Noch bis zum 14. Oktober besteht die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ ruft dazu auf, weiter Unterschriften zu sammeln. Eine Unterschriftenliste finden Sie hier zum Download:

https://kagf.de/wp-content/uploads/2026/08/KgF_Kampagne-2026_A4-Unterschriftenliste_210x297_02.pdf

Kategorien
Neuigkeiten

Mehr als 200 Kaarster*innen sagen Nein

Mit gut 200 Teilnehmenden setzten die Kaarster Bürgerinnen und Bürger gestern Abend in der Aula der Halestr. ein klares Ausrufezeichen hinter die Ablehnung der Pläne des Flughafens, seine Kapazitäten von 47 auf 60 Flugbewegungen in der Stunde auszuweiten.

Viele Menschen beklagten in der Diskussion die bereits heute hohe Lärmbelastung, insbesondere in der Nacht.  Aus allen Ortsteilen von Kaarst wurden von Beschwerden berichtet.

Bürgermeister Christian Horn-Heinemann erklärte für die Stadt, dass der Stadtrat am 24. Sept. über eine Stellungnahme zu den Plänen beraten werde.  

Werner Kindsmüller, Vorsitzender des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ legte dar, wozu die beantragte Ausweitung der Flugbewegungen führen würde: Mehr Lärm in allen Ortsteilen, mehr Nachstörungen durch Verspätungen, eine höhere Klimabelastung und für die Kinder eine weitere Beeinträchtigung beim Lernen durch den Lärm landender Maschinen.

Kategorien
Allgemein Neuigkeiten

Offenlage der Pläne des Flughafens gestartet

Vom 2. Sept. bis zum 1. Oktober werden die Pläne des Flughafens zur Erweiterung der Stundeneckwerte von 47 auf 60 und weitere beantragte Maßnahmen offengelegt.

Das umfangreiche Paket an Gutachten können Sie hier einsehen: https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1025382

Kategorien
Allgemein Neuigkeiten Uncategorized

Kampagne gegen Erweiterung des Flughafens erfolgreich gestartet

Am Mittwoch beginnt die nächste Runde im Kampf um die Pläne des Flughafens auf Erweiterung der Kapazitäten offiziell. Bereits am vergangenen Samstag informierten wir auf dem Wochenmarkt in Kaarst. Die viele Gespräche zeigen: Die Kaarsterinnen und Kaarster wollen nicht noch mehr Lärm!

Nun geht es weiter: Am Mi. (2. Sept., 19.00 Uhr) findet in der Aula der Städtischen Realschule die Bürgerversammlung mit Bürgermeister Christian Horn-Heinemann statt, bei der ausführlich über den Antrag des Flughafens und dessen Auswirkungen informiert wird.

Weitere Termine:

Sa., 5. Sept.: 9.00-12.00 Uhr Infostand vor REWE Büttgen

So., 6. Sept.: 11.00 – 18.00 Uhr Hoffest auf dem Lammertzhof

Kategorien
Neuigkeiten

Flughafen Düsseldorf Ausbau stoppen!

Ein Beitrag von Prof. Friedrich Thießen

Wirtschaftswissenschaftler, TU Chemnitz

Die Luftfahrtindustrie tischt uns seit Jahrzehnten dieselbe alte Leier auf: Mehr Flüge brächten Wohlstand und seien gut für die Umwelt. Ein absurder Wachstums-Wahn auf Kosten unserer Zukunft! Jetzt soll der Staat die nächste Erweiterung abnicken – und danach die nächste – und noch eine …. Wir sagen: Es reicht!

Die Realität widerlegt das Märchen längst. Es gibt mehrere neue Studien, die unmissverständlich zeigen, wer hier wen ausbeutet:

  • Fakt 1: Die Luftfahrt ist kein Jobmotor. Nicht der Luftverkehr bewirkt das Wachstum, sondern das Wachstum führt zu mehr Luftverkehr. Es ist wie in den 60er Jahren, wo immer mehr Straßen zu immer mehr Autoverkehr führten. Der Luftverkehr ist der Nutznießer eines steigenden Wohlstands. Nicht umgekehrt. Er dankt es uns mit Lärm und Feinstaub.
  • Fakt 2: Das Geschäftsreise-Argument ist tot. Niemand braucht noch mehr Business-Flüge. Unternehmen nutzen längst digitale Konferenzsysteme, weil sie schneller, billiger und effizienter sind. Der Sättigungspunkt ist überschritten. Geschäftsreisende brauchen weniger Flüge, nicht mehr!
  • Fakt 3: Tourismus-Flüge entziehen unserer Wirtschaft das Geld. Der Urlaubsboom nach Corona füllt die Kassen im Ausland, während unsere eigenen Innenstädte veröden und lokale Geschäfte schließen müssen. Von wegen heimischer Wachstumsmotor! So schön Urlaub im Ausland ist: Das Geld ist weg und forciert Wachstum anderswo.
  • Fakt 4: Profitgier raubt uns den Schlaf. Weil es billiger ist, verlagern Airlines wie Ryanair ihre Flüge skrupellos in die Nacht. Über 90.000 Nachtflüge in Europa führt Ryanair durch – das sind mittlerweile 15 % des gesamten Verkehrs! Diese Branche nimmt für billige Tickets eiskalt die gesundheitlichen Schäden von Millionen Menschen in Kauf.

Wir lassen uns nicht länger für dumm verkaufen! Der Luftverkehr schadet der Wirtschaft, zerstört die Umwelt und macht uns krank.

Unsere Forderungen sind radikal vernünftig und nicht verhandelbar:

  1. Sofortiger Stopp jeglicher Flughafenerweiterungen – kein Millimeter mehr Asphalt!
  2. Drastische Reduzierung der Flugbewegungen und ein absolutes Nachtflugverbot!
  3. Harte Umweltauflagen: Sofortige Pflicht für entschwefelten Treibstoff!
  4. Konsequente Förderung des regionalen Tourismus und der Bahn, um das Geld und die Lebensqualität hier vor Ort zu halte
Kategorien
Neuigkeiten

Bürgerversammlung „Kein Ausbau der Kapazitäten“ am 2. September

Am 2. September beginnt die nächste Runde in der Auseinandersetzung um die seit 2015 andauernden Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf.

Mit der Offenlegung des Antrags und der Gutachten in den Rathäusern und digital erhalten die Bürger*innen der Anwohnergemeinden des Flughafens auch die Möglichkeit Einwendungen gegen dessen Pläne vorzunehmen.

Über die Pläne und Ihre Rechte als Bürger*innen möchten wir Sie bei unserer Bürgerversammlung am 2. Sept. 2026 informieren.

Mit dabei: Bürgermeister Christian Horn-Heinemann.

Kategorien
Neuigkeiten Uncategorized

Klares Ziel: Kein Ausbau der Kapazitäten!

Wir sind vorbereitet: Ab dem 2. September liegen den Bürgerinnen und Bürgern in den Umlandgemeinden des Flughafens dessen Pläne zur Erweiterung der Kapazitäten und die Gutachten aus.

Sie werden zeigen: Der Flughafen möchte bis 2040 auf fast 230.000 Starts und Landungen wachsen – das wäre gegenüber 2023 ein Zuwachs von mehr als 50%!.

Dazu sagen wir NEIN! Unsere Kampagne hat begonnen. Die Kaarster*innen werden in den nächsten Tagen in ihren Briefkästen eine Broschüre finden, mit der über die Pläne des Flughafens und deren Auswirkungen auf Lärm, Gesundheit und Immobilienwert informiert wird. Beigelegt ist eine Karte, mit der Einwendungen gegen das Vorhaben des Flughafens vorgenommen werden können.

Wer in den nächsten Tagen nichts in seinem Briefkasten findet oder Unterschriften sammeln will, kann sich hier eine Liste herunterladen.

Kategorien
Allgemein Neuigkeiten

Keine Entschädigung bei Fluglärm

Immer wieder erreicht uns die Frage, ob es für von Fluglärm betroffene Immobilienbesitzer Entschädigung für den erlittenen Schaden gibt. Die Antwort ist eindeutig: NEIN! Nach dem Fluglärmschutzgesetz haben nur Immobilien einen grundsätzlichen Anspruch auf Entschädigung beim Einbau von Schallschutzfenstern, Lüftern oder anderen Maßnahmen, wenn sie in einer Schutzzone liegen. Kaarst liegt nach der 2011 zuletzt festgelegten Zone in keinem Bereich, der einen Anspruch begründen könnte.

Aber selbst wenn dies anders wäre, bedeutet dies keineswegs, dass die Eigentümer Erfolg haben, wenn sie die Erstattung von Lärmschutzmaßnahmen bei der zuständigen Bezirksregierung beantragen. Wie die Behörde auf Anfrage von „Kaarster gegen Fluglärm“ mitgeteilt hat, wurden seit 2011 nur 39 Anträge gestellt. Es ist in keinem Fall zur Festsetzung eines Erstattungsanspruchs gekommen. Der Grund: Die Regeln, die der Gesetzgeber festgelegt hat, sind so kompliziert und mit Ausnahmen versehen, dass kaum eine Chance auf Entschädigung besteht.

Im Wege der Änderung der Betriebsgenehmigung des Flughafen Düsseldorf 2005 hat das Verkehrsministerium dem Flughafen eine „freiwillige“ Entschädigung für Bewohner der Lärmschutzzone abgerungen. Danach sind Erstattungen auch vorgenommen worden. Das Lärmschutzprogramm ist jedoch mittlerweile ausgelaufen (WK).

Kategorien
Neuigkeiten Pinned

Jetzt wird’s ernst!: Wachstumspläne des Flughafens unverantwortlich!

Und jetzt geht es in die finale Runde: Ab dem 2. Sept. werden die Pläne des Flughafens und Gutachten in den Rathäusern ausgelegt und die Kaarster*innen haben erneut die Möglichkeit zu Einwendungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Einwendungen können bis 15. Oktober (Posteingang) dort eingereicht werden.

Das nun vorliegende neue Verkehrsgutachten, in dem der Flughafen seinen „Bedarf“ bis 2040 darlegt, sagt klipp und klar:

  • Bis 2040 will der Flughafen die Zahl der Flugbewegungen bis 2040 um 52% erhöhen (ggü. 2023)

Die angestrebte Ausweitung der Slots von heute max. 47 auf künftig 60 wird damit begründet, dass die Airlines von Mai bis Oktober wünschen, mehr Flüge in den Morgenstunden (ab 6.00 Uhr) und in den Nachtstunden (ab 21.00 Uhr) durchzuführen.
Deshalb sollen die Nachtflüge in de n Sommermonaten um 35% zunehmen!

Dagegen werden wir kämpfen!

In den kommenden Wochen werden wir die Bevölkerung umfassend informieren. Dazu gehören die Verteilung von Flyern in allen Kaarster Stadtteilen sowie Informationsstände auf dem Kaarster Wochenmarkt an jedem Samstag vom 29. August bis zum 10. Oktober.

Dort wollen wir mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen und sie bei der Einreichung von Einwendungen unterstützen.