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Schützt die Nacht!

Internationaler Tag gegen Nachtflüge:
BVF fordert geschützte Nacht von 22 bis 6 Uhr
Frankfurt am Main, 11. September 2026 – Zum dritten Mal findet am Sonntag, 13. September, der Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände machen an zahlreichen Flughafenstandorten auf die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms aufmerksam. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) fordert aus diesem Anlass einen konsequenten Schutz der Nacht: An stadtnahen Flughäfen darf zwischen 22 und 6 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. „Die Nacht ist keine Reserve für zusätzliche Flugbewegungen. Sie ist Erholungszeit der Menschen. Wer Gesundheitsschutz ernst nimmt, muss die gesamte Nacht schützen und darf sich nicht mit einer sechs- oder siebenstündigen Kernnacht zufriedengeben“, erklärt Werner Kindsmüller, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF). Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms sind umfassend. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für Fluglärm eine durchschnittliche nächtliche Belastung von weniger als 40 dB Lnight. Forschungsergebnisse reichen von Schlafstörungen und Stressreaktionen über Beeinträchtigungen der Gefäßfunktion bis zu erhöhten Herz-Kreislauf-Risiken. „Wir reden nicht über eine bloße Belästigung. Nächtlicher Fluglärm ist ein relevantes Gesundheitsrisiko. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen endlich Konsequenzen für Genehmigungen und den Betrieb von Flughäfen haben“, so Kindsmüller. Unterschiedliche Regeln – gleiche Gesundheit Von einem einheitlichen Schutz der Nacht ist Deutschland weit entfernt. In Frankfurt besteht zwar eine Kernruhe zwischen 23 und 5 Uhr. Dennoch wurden 2025 innerhalb dieser Zeit 899 Starts und Landungen registriert, im ersten Halbjahr 2026 waren es bereits 440. An vielen aktiven Frankfurter Messstationen wird nach Angaben der Stadt der WHO-Wert von 40 dB nachts überschritten. Besonders ausgeprägt ist der Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle: Von 49.634 Frachtflugbewegungen im Jahr 2025 fanden 36.289 zwischen 22 und 6 Uhr statt – mehr als 73 Prozent. In Hamburg wurden 2025 trotz eines deutlichen Rückgangs noch 756 verspätete Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie 26 Flüge nach Mitternacht registriert. „Die Gesundheit eines Menschen darf nicht davon abhängen, neben welchem Flughafen er wohnt. Deutschland braucht einen am Gesundheitsschutz orientierten Maßstab für die Nacht“, fordert Kindsmüller. Das Umweltbundesamt spricht sich dafür aus, auf stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen. Eine Verlagerung von Flügen aus der Nacht in den Tag entlaste, weil Lärm Menschen nachts im Regelfall deutlich stärker beeinträchtige. Acht Stunden Ruhe Die BVF fordert deshalb regulären Flugbetrieb von 22 bis 6 Uhr zu beenden, Ausnahmen nur für tatsächlich unvermeidbare und zwingende Fälle, eine konsequente Kontrolle und transparente Veröffentlichung von Verspätungsflügen und Ausnahmegenehmigungen sowie wirksame lärmabhängige Start- und Landeentgelte. Gleichzeitig müssen vermeidbare Flugbewegungen reduziert werden. „Nachtruhe ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Gesundheit und Lebensqualität. Die Nacht von 22 bis 6 Uhr muss als zusammenhängender Schutzzeitraum verstanden werden – und nicht als wirtschaftlich verfügbare Betriebszeit“, erklärt BVF-Präsident Kindsmüller.  
Internationaler Tag gegen Nachtflüge:
BVF fordert geschützte Nacht von 22 bis 6 Uhr
Frankfurt am Main, 11. September 2026 – Zum dritten Mal findet am Sonntag, 13. September, der Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände machen an zahlreichen Flughafenstandorten auf die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms aufmerksam. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) fordert aus diesem Anlass einen konsequenten Schutz der Nacht: An stadtnahen Flughäfen darf zwischen 22 und 6 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. „Die Nacht ist keine Reserve für zusätzliche Flugbewegungen. Sie ist Erholungszeit der Menschen. Wer Gesundheitsschutz ernst nimmt, muss die gesamte Nacht schützen und darf sich nicht mit einer sechs- oder siebenstündigen Kernnacht zufriedengeben“, erklärt Werner Kindsmüller, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF). Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms sind umfassend. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für Fluglärm eine durchschnittliche nächtliche Belastung von weniger als 40 dB Lnight. Forschungsergebnisse reichen von Schlafstörungen und Stressreaktionen über Beeinträchtigungen der Gefäßfunktion bis zu erhöhten Herz-Kreislauf-Risiken. „Wir reden nicht über eine bloße Belästigung. Nächtlicher Fluglärm ist ein relevantes Gesundheitsrisiko. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen endlich Konsequenzen für Genehmigungen und den Betrieb von Flughäfen haben“, so Kindsmüller. Unterschiedliche Regeln – gleiche Gesundheit Von einem einheitlichen Schutz der Nacht ist Deutschland weit entfernt. In Frankfurt besteht zwar eine Kernruhe zwischen 23 und 5 Uhr. Dennoch wurden 2025 innerhalb dieser Zeit 899 Starts und Landungen registriert, im ersten Halbjahr 2026 waren es bereits 440. An vielen aktiven Frankfurter Messstationen wird nach Angaben der Stadt der WHO-Wert von 40 dB nachts überschritten. Besonders ausgeprägt ist der Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle: Von 49.634 Frachtflugbewegungen im Jahr 2025 fanden 36.289 zwischen 22 und 6 Uhr statt – mehr als 73 Prozent. In Hamburg wurden 2025 trotz eines deutlichen Rückgangs noch 756 verspätete Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie 26 Flüge nach Mitternacht registriert. „Die Gesundheit eines Menschen darf nicht davon abhängen, neben welchem Flughafen er wohnt. Deutschland braucht einen am Gesundheitsschutz orientierten Maßstab für die Nacht“, fordert Kindsmüller. Das Umweltbundesamt spricht sich dafür aus, auf stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen. Eine Verlagerung von Flügen aus der Nacht in den Tag entlaste, weil Lärm Menschen nachts im Regelfall deutlich stärker beeinträchtige. Acht Stunden Ruhe Die BVF fordert deshalb regulären Flugbetrieb von 22 bis 6 Uhr zu beenden, Ausnahmen nur für tatsächlich unvermeidbare und zwingende Fälle, eine konsequente Kontrolle und transparente Veröffentlichung von Verspätungsflügen und Ausnahmegenehmigungen sowie wirksame lärmabhängige Start- und Landeentgelte. Gleichzeitig müssen vermeidbare Flugbewegungen reduziert werden. „Nachtruhe ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Gesundheit und Lebensqualität. Die Nacht von 22 bis 6 Uhr muss als zusammenhängender Schutzzeitraum verstanden werden – und nicht als wirtschaftlich verfügbare Betriebszeit“, erklärt BVF-Präsident Kindsmüller.  
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Senkung der Luftverkehrssteuer: Unsinniges Steuergeschenk

Kaarster gegen Fluglärm e.V. kritisiert die Entscheidung des Koalitionsausschusses, die Luftverkehrssteuer und diverse Gebühren um mehr als 350 Mio. € zu senken. Ihr Vorsitzender, Werner Kindsmüller erklärt dazu:

„Die Koalition hat den falschen Behauptungen der Luftverkehrswirtschaft nachgegeben und der ohnehin schon hoch subventionierten Branche ein weiteres Steuergeschenk von mehr als 350 Mio. Euro gemacht. Die Behauptung, die hohen Standortkosten seien dafür verantwortlich, dass sich das Wachstum des Luftverkehrs in Deutschland langsamer entwickele als in den europäischen Nachbarländern, ist durch Studien widerlegt. Zudem sind die Annahmen, dass die beschlossenen Senkungen zu mehr Flügen und Passagieren führen und damit auch das Steueraufkommen wenig gemindert würde, ökonomisch unrealistisch und fiskalisch leichtsinnig. Die Entscheidung des Koalitionsausschusses, das umweltschädlichste Verkehrsmittel noch weiter zu subventionieren, werde zu keiner signifikant höheren Nachfrage und zu keiner Senkung der Ticketpreise führen, sondern in den Taschen der Airlines und ihrer Aktionäre landen.“

 Der Grund für das nur langsame Aufholen der Einbrüche des Luftverkehrs nach Corona liege im starken Rückgang des innerdeutschen Luftverkehrs, der aus ökologischer Sicht zu begrüßen ist, und der u.a. an Verhaltensänderungen bei Geschäftsreisen liegt. Der Anteil innerdeutscher Flüge liegt bei 47 Prozent und ohne die Zubringer zu den Drehkreuzen Frankfurt und München sogar nur bei 17 Prozent des Vor-Corona-Niveaus.

„Ein weiteres Wachstum, wie es von der Luftverkehrswirtschaft propagiert wird, ist ökologischer Irrsinn. Bereits heute ist der Luftverkehr für mehr als acht Prozent der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich, ohne über eine tragfähige Strategie zur Minderung der Treibhausgase zu verfügen. Hier könnte die Politik wirklich Gestaltungskraft zeigen, indem sie zusammen mit der Branche den Hochlauf klimaneutraler Technologien forciert und so Zukunftsmärkte sichert. Auch diese dringend notwendige Entwicklung wird von der Verringerung der sektorbezogenen Steuereinnahmen behindert.“

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Mi., 29. Okt.: Info-Veranstaltung zum Thema Fluglärm

Der Fluglärm in Kaarst nahm in diesem Sommer extrem zu. Vor allem die Zahl der Landungen in der Nacht stieg an. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ berichtet von immer mehr Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger bei der Bezirksregierung und dem Verkehrsministerium, insbesondere gegen Nachtflüge.

Aus diesem Grund bietet der Verein am Mittwoch, den 29. Oktober eine Informationsveranstaltung zum Thema Fluglärm an. Dabei werden Experten des Vereins u.a. folgende Fragen behandeln: Welche Nachtflugbestimmungen gelten für den Flughafen Düsseldorf? Wie kann man feststellen, wie laut eine Maschine über Kaarst fliegt? Wo kann man sich über Nachtflüge beschweren?

Ebenso wird erläutert, wie Flugrouten festgelegt werden und welche Lösungsansätze es gäbe, um die Lärmbelastung zu reduzieren.

Die Veranstaltung ist öffentlich. Sie findet in der VHS Kaarst, Am Schulzentrum (Raum 108) statt und beginnt um 19.00 Uhr.
Der Eintritt ist frei.

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Anstieg der Flugbewegungen führt zu mehr nächtlichen Lärm

Die aktuelle Vorausschau des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) für den Flughafen Düsseldorf weist für das Winterhalbjahr Oktober bis März ein überdurchschnittlich hohes Wachstum des Luftverkehrsangebots von 9% gegenüber der Vorjahresperiode aus.

Dazu erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmüller:

„Das Wachstum des Flughafens bedeutet für die Anwohner des Flughafens noch mehr Lärm, vor allem in den Nachtstunden. Bereits bis Ende September landeten in Düsseldorf mehr als 1.100 Maschinen nach 23 Uhr, also mehr als vier pro Nacht. Im Juli wurden pro Nacht sogar 9 Landungen in der Stunde nach 23 Uhr registriert. 

Ein weiteres Wachstum des Flughafens ist für die Anwohner nicht vertretbar. Ein striktes Landeverbot nach 23 Uhr ist zum Schutz der Nachtruhe notwendig.

Positiv ist, dass der innerdeutsche Luftverkehr weiter zurückgeht. Auf Deutschland bezogen beträgt dieser weniger als die Hälfte des Vor-Corona-Werts. Die Entwicklung stagniert. Dies zeigt, dass innerdeutsche Flüge unnötig sind. Würden diese wegfallen, würde die Mobilität der Menschen nicht eingeschränkt, da gute und schnelle Bahnverbindungen als Alternative vorhanden sind.“

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Neue Flugverbindung Düsseldorf – Frankfurt unverantwortlich!

„Niemand braucht eine Flugverbindung von Düsseldorf nach Frankfurt,“ mit diesen Worten hat der Vorsitzende des Vereins Kaarster gegen Fluglärm e.V. die Entscheidung von Condor kritisiert, ab dem Sommerflugplan 2026 einen Zubringerflug von Düsseldorf nach Frankfurt anzubieten.

„Nach der Corona-Pandemie ist die Zahl der innerdeutschen Verbindungen vom Flughafen Düsseldorf stark zurückgegangen. Auch viele Geschäftsleute sind auf die Bahn umgestiegen, um nach Berlin, München oder Hamburg zu reisen. Diese Entwicklung ist zu begrüßen. Sie erspart den Anwohnern unnötigen Lärm und schont das Klima.

Umso unverantwortlicher ist es, dass Condor nun von Düsseldorf aus zum 183 km entfernten Flughafen Frankfurt eine Flugverbindung anbietet. Die Entscheidung von Condor geht in die falsche Richtung. Mit der Schnellverbindung der Bahn ist ein attraktives Angebot vorhanden, das im Stundentakt die beiden Städte in weniger als 1 ½ Stunden verbindet“.

Der Verein Kaarster gegen Fluglärm fordert nach dem Vorbild von Frankreich Maßnahmen der Bundesregierung, gegen Flugreisen, wenn der Bestimmungsort auch in weniger als drei Stunden mit der Bahn erreichbar ist.

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Starke Belastung der Anwohner während der Sommerferien

Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf deutlich angestiegen. Während der diesjährigen Sommerferien mussten die Anwohner des Flughafens insgesamt 23.564 Starts und Landungen (gegenüber 20.055 in 2024) ertragen, und damit mehr als 3.500 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Besonders stark zugenommen haben die Flugbewegungen in der ersten Nachtstunde, also von 22 bis 23 Uhr.

Die Zahl der Landungen nach 23 Uhr liegt mit 296 nicht so hoch wie im vergangenen Jahr, das 410 Starts und Landungen, und damit mehr als je zuvor außerhalb der Betriebszeiten aufweist. „Im Durchschnitt wurde damit mehr als sechs Mal pro Nacht der Schlaf gestört“, stellt der Vorsitzende des Vereins Kaarster gegen Fluglärm e.V., Werner Kindsmüller fest. In 30 Fällen landeten die Maschinen sogar erst nach Mitternacht.

„Nachtlandungen sind nicht nur die Folge von Wetterereignissen, sondern sie werden oftmals mutwillig herbeigeführt, weil die Flugpläne der Airlines nicht genügend Puffer für Verzögerungen vorsehen. Es wird nun Zeit, dass Verkehrsminister Oliver Krischer handelt, statt weiterhin untätig zuzusehen, wie die Zahl der Nachtflüge auf hohem Niveau verharrt.  Vor dem Hintergrund der hohen Lärmbelastung ist es unverständlich, warum Nordrhein-Westfalen für seine Verkehrsflughäfen keine Lärmaktionspläne erarbeitet und Lärmminderungsmaßnahmen festgelegt hat. Zudem zeigen die Erfahrungen in diesem Sommer erneut die Notwendigkeit, die laxe Nachtflugregelung endlich zu verschärfen und ein absolutes Landeverbot für 23 Uhr festzulegen“, fordert Werner Kindsmüller.

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Umweltverbände fordern „Roadmap klimaneutraler Luftverkehr“ von künftiger Bundesregierung

Das vergangene Jahr war das heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, die Erderwärmung lag erstmals ganzjährig über 1,5 Grad. Der Flugverkehr trägt erheblich zu diesem Temperaturanstieg bei. Die Umweltverbände DNR und Germanwatch, der ökologische Verkehrsclub VCD sowie die Bundesvereinigung gegen Fluglärm und Transport&Environment fordern von der künftigen Bundesregierung eine „Roadmap für einen klimaneutralen Flugverkehr“ und Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärm und Luftverschmutzung.

Fliegen ist die klimaschädlichste Form des Reisens. Global trägt der Flugverkehr mit einem Anteil von mehr als sieben Prozent an den Treibhausgas-Emissionen erheblich zur Klimakrise bei. Die Passagierzahlen haben wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht und in den kommenden Jahren wird ohne Gegenmaßnahmen ein immer weiteres starkes Wachstum der Flugemissionen erwartet. Um die nationalen und EU-Klimaziele zu erreichen, muss auch der Flugverkehr bis 2045 klimaneutral werden. Darüber hinaus beeinträchtigt der Flugverkehr durch Lärm und Luftschadstoffe auch die Gesundheit von Menschen im Umfeld von Flughäfen.  

Um die negativen Folgen des Fliegens zu verringern, braucht es nicht nur die Umstellung auf klimaneutrale Flugtreibstoffe, technische Maßnahmen an Flugzeugen oder optimierte Flugrouten. Auch eine Reduktion des Flugverkehrs und die Verlagerung von Kurz- und Mittelstreckenflügen auf die Bahn sind notwendig – nicht aus ideologischen Gründen, sondern weil klimaneutrale Kraftstoffe begrenzt und teuer sind und technische Maßnahmen erst langfristig wirken.

Konkret fordern die Verbände von einer künftigen Bundesregierung:

  • Eine “Roadmap klimaneutraler Luftverkehr”, die die Maßnahmen skizziert, mit denen der Luftverkehr bis 2045 das Ziel der Klimaneutralität erreichen kann.
  • Eine Strategie zur Reduzierung des Fluglärms mit dem Ziel, bis 2040 eine Minderung um 30 Prozent zu erreichen. 
  • Ein Handlungskonzept zur Verringerung der Luftverschmutzung im Umfeld von Flughäfen.

Die Politik muss den Ausbau von Kapazitäten für die Produktion strombasierter Flugtreibstoffe (E-Kerosin) vorantreiben. Dies muss auch durch entsprechende steuerliche Maßnahmen flankiert werden. Darum sind u.a. die Weiterentwicklung der nationalen Luftverkehrssteuer sowie des Europäischen Emissionshandels unverzichtbar. Dies trägt dazu bei, Anreize für einen schnellen Umstieg auf strombasierte Treibstoffe zu schaffen, das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 einzuhalten und Steuergerechtigkeit mit anderen Verkehrsträgern herzustellen. Darüber hinaus müssen Steuerprivilegien und Subventionen für den Flugverkehr schrittweise abgebaut werden. Dazu gehören insbesondere die Steuerfreiheit auf Kerosin und auf internationale Flugtickets und die Deckelung der Luftverkehrssteuer.

Um innerdeutsche Flüge sowie Flüge ins benachbarte Ausland auf die Bahn zu verlagern, sind attraktive Zugangebote nötig. Die künftige Regierung muss den notwendigen Rahmen für den Ausbau von Bahnverbindungen auf den Hauptflugrouten schaffen – mit attraktiven Tag- und Nachtzugverbindungen.  

Darüber hinaus müssen auch die Lärmbelastung sowie der Ausstoß von Ultrafeinstaub durch Flugzeuge verringert werden. Dazu wird ein strengeres Fluglärmschutzgesetz benötigt, das die Anwohner*innen in der Nähe von Flughäfen besser schützt. Außerdem fordern die Verbände eine Initiative auf europäischer Ebene, um den Schwefel- und Aromaten-Gehalt von Kerosin zu

begrenzen. Schwefelarmes Kerosin verringert nicht nur den Feinstaubausstoß, sondern auch die Nicht-CO2-Effekte vor allem durch verminderte Bildung von Kondensstreifen.

Statt die Herausforderungen anzugehen, jammert die Luftfahrtindustrie über angeblich hohe Kosten und fordert die Abschaffung der Luftverkehrsteuer. Dabei erhöht diese den Ticketpreis für europäische Flüge um gerade einmal drei Euro, was niemanden vom Fliegen abhält. Die Politik darf sich nicht zum Steigbügelhalter kurzsichtiger Profitinteressen der Luftfahrtbranche machen, sondern sollte mit einem klugen Gesamtkonzept den Weg für klimaneutrales Fliegen ebnen sowie die Lärm- und Abgasbelastung reduzieren. Anknüpfungspunkte hierfür liegen in den Wahlprogrammen der demokratischen Parteien vor.

Hier finden Sie die Forderungen der Umweltverbände für eine „Roadmap klimaneutraler Flugverkehr“ zum Download: https://www.fluglaerm.de/BVF-PM-2025/2025-01-16_Roadmap-klimaneutraler-Flugverkehr.pdf

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Wachstumspläne des Flughafens sind Phantastereien

Als Phantastereien hat der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmüller das von der Geschäftsführung des Flughafens angestrebte Wachstum um 50 Prozent in den nächsten zwanzig Jahren bezeichnet. „Eine Zunahme der Passagierzahlen von 20 Millionen auf 30 Millionen bis 2045 ist illusorisch. Ein Wachstum des Luftverkehrs in dieser Größenordnung wird es nach allen Prognosen nur noch in Asien geben.“ Unabhängig davon sei das angestrebte Wachstum angesichts der ungelösten Klimaprobleme des Luftverkehrs verantwortungslos, kritisierte Kindsmüller, der auch Mitglied der Fluglärmkommission für den Flughafen ist. Der Luftverkehr trage heute etwa 8 Prozent zu den klimaschädlichen Emissionen bei. In absehbarer Zeit stünden keine strombasierten Kraftstoffe zur Verfügung, die das fossile Kerosin ersetzen könnten. Deshalb sei es notwendig, dass der Luftverkehr in den nächsten beiden Jahrzehnten reduziert werde, statt zu wachsen.

„Interessanterweise veröffentlicht der Flughafen seine neuen Pläne ziemlich genau zehn Jahre, nachdem er den Antrag auf Erweiterung der Kapazitäten an das Verkehrsministerium gestellt habe,“ so der Verein. Am 16. Februar 2015 hat der Flughafen eine Erhöhung der Stundenkontingente von heute 45 auf 60 Flüge pro Stunde beantragt. Über den Antrag ist bis heute nicht entschieden. „Die neuen Pläne des Flughafens sind genauso unrealistisch, wie die damaligen Wachstumserwartungen, mit denen der Antrag begründet worden ist. Dies zeigt sich schon daran, dass die Zahl der Flugbewegungen im vergangenen Jahr deutlich unter dem Ergebnis des Antragsjahres 2015 gelegen haben. Die Annahme, man könne Passagierwachstum mit größeren Maschinen und ohne zusätzliche Flugbewegungen realisieren, ist ebenfalls wirklichkeitsfremd. Die Hersteller werden in den nächsten Jahren gar nicht so viele Maschinen zur Verfügung stellen könnten, um die Flotten der Airlines umzurüsten“ so Kindsmüller.

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Flughafen Düsseldorf: Bilanz 2024 aus Sicht der Anwohner gemischt

Der Flughafen Düsseldorf hat im vergangenen Jahr 153.539 Starts und Landungen abgewickelt. Dies sind nur ca. 4.300 mehr als im Jahr 2023 und ca. 70 Prozent des Jahres 2019, als 222.041 Flugbewegungen registriert worden sind. „Das langsame Wachstum des Flughafens ist für die Anwohnerinnen und Anwohner, die vom Fluglärm geplagt sind, eine gute Nachricht“, kommentiert der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmüller die Entwicklung. „Wir rechnen auch in den nächsten Jahren mit einem mäßigen Wachstum. Die Erweiterungspläne des Flughafens sind deshalb absurd,“ heißt es in der Erklärung des Vereins. Er sollte diese endlich zurückziehen.

Trotz des insgesamt geringen Aufkommens ermittelte der Verein insgesamt 1.174 Starts nach 22 Uhr bzw. Landungen nach 23 Uhr. „Jeden Monat im Schnitt fast hundert Flugbewegungen außerhalb der regulären Betriebszeit sind entschieden zu viel,“ kritisiert Werner Kindsmüller. Deshalb erneuerte er die Forderung, dass die Ausnahmeregelungen für Nachtlandungen am Flughafen Düsseldorf endlich beseitigt werden müssen.

Einen Grund für die hohe Zahl von Nachtflügen sieht der Verein darin, dass Maschinen, die ab Düsseldorf starten, hohe Verspätungen aufweisen. Nur knapp 39 Prozent aller Maschinen starten pünktlich, also mit einer Verspätung von weniger als 15 Minuten. Hingegen weisen die Düsseldorf anfliegenden Maschinen mit 78 Prozent eine relativ hohe Pünktlichkeit auf. „Diese Diskrepanz zeigt, dass der Flughafen die Abläufe leider immer noch nicht im Griff hat, zum Leidwesen der Anwohner“, so der Verein.

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Indikator für Ultrafeinstaub-Wolke

Beim Rollen sowie bei Start und Landung der Flugzeuge werden große Mengen an Kerosin verbrannt. Dabei entstehen neben den Abgasen riesige Mengen an ultrafeinen Partikeln, die vom Wind, der über den Flughafen streicht, kilometerweit getragen werden. Immer wenn Sie der Wind aus Flughafenrichtung erreicht, sind UFP in der Atemluft. Die Ultrafeinstaub-Belastung hängt stark von den Wetterbedingungen, insbesondere der Windrichtung und der Windstärke ab. Die UFP-Webseite https://10nm.de gibt eine Einschätzung, wie stark Sie an Ihrem jetzigen Standort vom Abwind des Flughafens betroffen sind. Die Illustrationen sind als Hinweis auf mögliche Gefährdungen zu verstehen. Sie greifen auf Messwerte zurück, können aber nur Trends anzeigen.

Grundsätzlich gilt:

  • Die ultrafeinen Partikel werden immer in Windrichtung getragen
  • Der Abwind-Kegel ist schmal bei starkem Wind und umso breiter, je schwächer der Wind weht.
  • Bei schwachem Wind von z. B. einem 1 Meter pro Sekunde (1 m/s) werden die ultrafeinen Partikel in einer Stunde etwa 3,6 Kilometer weit geweht. Stärkerer Wind, z. B. 5 m/s, trägt die ultrafeinen Partikel in einer Stunde 18 km weg vom Flughafen.

https://10nm.de/emitters/16#maptop