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Schützt die Nacht!

Internationaler Tag gegen Nachtflüge:
BVF fordert geschützte Nacht von 22 bis 6 Uhr
Frankfurt am Main, 11. September 2026 – Zum dritten Mal findet am Sonntag, 13. September, der Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände machen an zahlreichen Flughafenstandorten auf die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms aufmerksam. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) fordert aus diesem Anlass einen konsequenten Schutz der Nacht: An stadtnahen Flughäfen darf zwischen 22 und 6 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. „Die Nacht ist keine Reserve für zusätzliche Flugbewegungen. Sie ist Erholungszeit der Menschen. Wer Gesundheitsschutz ernst nimmt, muss die gesamte Nacht schützen und darf sich nicht mit einer sechs- oder siebenstündigen Kernnacht zufriedengeben“, erklärt Werner Kindsmüller, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF). Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms sind umfassend. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für Fluglärm eine durchschnittliche nächtliche Belastung von weniger als 40 dB Lnight. Forschungsergebnisse reichen von Schlafstörungen und Stressreaktionen über Beeinträchtigungen der Gefäßfunktion bis zu erhöhten Herz-Kreislauf-Risiken. „Wir reden nicht über eine bloße Belästigung. Nächtlicher Fluglärm ist ein relevantes Gesundheitsrisiko. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen endlich Konsequenzen für Genehmigungen und den Betrieb von Flughäfen haben“, so Kindsmüller. Unterschiedliche Regeln – gleiche Gesundheit Von einem einheitlichen Schutz der Nacht ist Deutschland weit entfernt. In Frankfurt besteht zwar eine Kernruhe zwischen 23 und 5 Uhr. Dennoch wurden 2025 innerhalb dieser Zeit 899 Starts und Landungen registriert, im ersten Halbjahr 2026 waren es bereits 440. An vielen aktiven Frankfurter Messstationen wird nach Angaben der Stadt der WHO-Wert von 40 dB nachts überschritten. Besonders ausgeprägt ist der Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle: Von 49.634 Frachtflugbewegungen im Jahr 2025 fanden 36.289 zwischen 22 und 6 Uhr statt – mehr als 73 Prozent. In Hamburg wurden 2025 trotz eines deutlichen Rückgangs noch 756 verspätete Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie 26 Flüge nach Mitternacht registriert. „Die Gesundheit eines Menschen darf nicht davon abhängen, neben welchem Flughafen er wohnt. Deutschland braucht einen am Gesundheitsschutz orientierten Maßstab für die Nacht“, fordert Kindsmüller. Das Umweltbundesamt spricht sich dafür aus, auf stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen. Eine Verlagerung von Flügen aus der Nacht in den Tag entlaste, weil Lärm Menschen nachts im Regelfall deutlich stärker beeinträchtige. Acht Stunden Ruhe Die BVF fordert deshalb regulären Flugbetrieb von 22 bis 6 Uhr zu beenden, Ausnahmen nur für tatsächlich unvermeidbare und zwingende Fälle, eine konsequente Kontrolle und transparente Veröffentlichung von Verspätungsflügen und Ausnahmegenehmigungen sowie wirksame lärmabhängige Start- und Landeentgelte. Gleichzeitig müssen vermeidbare Flugbewegungen reduziert werden. „Nachtruhe ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Gesundheit und Lebensqualität. Die Nacht von 22 bis 6 Uhr muss als zusammenhängender Schutzzeitraum verstanden werden – und nicht als wirtschaftlich verfügbare Betriebszeit“, erklärt BVF-Präsident Kindsmüller.  
Internationaler Tag gegen Nachtflüge:
BVF fordert geschützte Nacht von 22 bis 6 Uhr
Frankfurt am Main, 11. September 2026 – Zum dritten Mal findet am Sonntag, 13. September, der Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände machen an zahlreichen Flughafenstandorten auf die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms aufmerksam. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) fordert aus diesem Anlass einen konsequenten Schutz der Nacht: An stadtnahen Flughäfen darf zwischen 22 und 6 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. „Die Nacht ist keine Reserve für zusätzliche Flugbewegungen. Sie ist Erholungszeit der Menschen. Wer Gesundheitsschutz ernst nimmt, muss die gesamte Nacht schützen und darf sich nicht mit einer sechs- oder siebenstündigen Kernnacht zufriedengeben“, erklärt Werner Kindsmüller, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF). Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms sind umfassend. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für Fluglärm eine durchschnittliche nächtliche Belastung von weniger als 40 dB Lnight. Forschungsergebnisse reichen von Schlafstörungen und Stressreaktionen über Beeinträchtigungen der Gefäßfunktion bis zu erhöhten Herz-Kreislauf-Risiken. „Wir reden nicht über eine bloße Belästigung. Nächtlicher Fluglärm ist ein relevantes Gesundheitsrisiko. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen endlich Konsequenzen für Genehmigungen und den Betrieb von Flughäfen haben“, so Kindsmüller. Unterschiedliche Regeln – gleiche Gesundheit Von einem einheitlichen Schutz der Nacht ist Deutschland weit entfernt. In Frankfurt besteht zwar eine Kernruhe zwischen 23 und 5 Uhr. Dennoch wurden 2025 innerhalb dieser Zeit 899 Starts und Landungen registriert, im ersten Halbjahr 2026 waren es bereits 440. An vielen aktiven Frankfurter Messstationen wird nach Angaben der Stadt der WHO-Wert von 40 dB nachts überschritten. Besonders ausgeprägt ist der Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle: Von 49.634 Frachtflugbewegungen im Jahr 2025 fanden 36.289 zwischen 22 und 6 Uhr statt – mehr als 73 Prozent. In Hamburg wurden 2025 trotz eines deutlichen Rückgangs noch 756 verspätete Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie 26 Flüge nach Mitternacht registriert. „Die Gesundheit eines Menschen darf nicht davon abhängen, neben welchem Flughafen er wohnt. Deutschland braucht einen am Gesundheitsschutz orientierten Maßstab für die Nacht“, fordert Kindsmüller. Das Umweltbundesamt spricht sich dafür aus, auf stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen. Eine Verlagerung von Flügen aus der Nacht in den Tag entlaste, weil Lärm Menschen nachts im Regelfall deutlich stärker beeinträchtige. Acht Stunden Ruhe Die BVF fordert deshalb regulären Flugbetrieb von 22 bis 6 Uhr zu beenden, Ausnahmen nur für tatsächlich unvermeidbare und zwingende Fälle, eine konsequente Kontrolle und transparente Veröffentlichung von Verspätungsflügen und Ausnahmegenehmigungen sowie wirksame lärmabhängige Start- und Landeentgelte. Gleichzeitig müssen vermeidbare Flugbewegungen reduziert werden. „Nachtruhe ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Gesundheit und Lebensqualität. Die Nacht von 22 bis 6 Uhr muss als zusammenhängender Schutzzeitraum verstanden werden – und nicht als wirtschaftlich verfügbare Betriebszeit“, erklärt BVF-Präsident Kindsmüller.  

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