Zum Schutz der Anwohner vor Fluglärm hat der Gesetzgeber im Umkreis von Flughäfen Schutzzonen eingerichtet, in denen die Bewohner Anspruch auf baulichen Schallschutz haben. Am 25. Oktober 2011 hat die Landesregierung NRW zum Schutz der Allgemeinheit vor Belästigungen durch Fluglärm die Lärmschutzbereiche für den Schutz bei Tag und bei Nacht für den Flughafen Düsseldorf festgelegt („Fluglärmschutzverordnung Düsseldorf“). Nach dem Fluglärmschutzgesetz sind die Lärmschutzbereiche spätestens nach Ablauf von zehn Jahren zu überprüfen. Dabei ist festzustellen, ob sich die Lärmbelastung der Anwohner wesentlich verändert hat oder absehbar verändern wird. Entsprechend sind dann die schützenswerten Bereiche anzupassen.
Wie der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ nach Einsicht der entsprechenden Akten im zuständigen Ministerium für Umwelt und Verkehr festgestellt hat, ist diese Überprüfung für den Flughafen Düsseldorf bis heute nicht abgeschlossen worden, obwohl die Zehnjahresfrist längst überschritten ist. Zwar habe das damals zuständige Umweltministerium bereits im April 2016 den Flughafen Düsseldorf aufgefordert, Daten bis Ende August 2016 zu liefern, um die bisherigen mit den möglichen neuen Lärmschutzzonen vergleichen zu können. Allerdings ist der Flughafen, wie die Akten zeigen, der Aufforderung des Umweltministeriums nicht nachgekommen. Stattdessen seien, so der Verein über mehrere Jahre Fristverlängerungen beantragt und Gründe vorgebracht worden, warum, diese Daten nicht erbracht werden könnten. Schließlich wurde mit dem damaligen Verkehrsministerium vereinbart, dass die Überprüfung der Lärmschutzzonen vorerst nicht weiterverfolgt werden und erst im Zusammenhang mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren vorgenommen werden solle.
„Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Fluglärmschutzgesetz, das keine Ausnahmen von der 10-Jahresfrist kennt und untergräbt den Schutz der unter Fluglärm leidenden Anwohnern. Zugleich ist dieser Rechtsverstoß ein erneuter Beleg für die Kumpanei zwischen dem Verkehrsministerium und dem Flughafen Düsseldorf,“ so der Vorsitzende des Vereins Werner Kindsmüller. Die verhinderte Überprüfung der Lärmschutzbereiche verwehre möglicherweise Anwohnern einen ihnen nach dem Gesetz zustehenden besseren Schutz vor Fluglärm. „Offensichtlich wurde der Flughafen 2017 nervös, als das Landesamt für Natur- und Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in einer Mail vom 16. Juni 2017 das Umweltministerium darauf aufmerksam gemacht hat, dass Berechnungen des Amtes für den Flughafen Düsseldorf zeigen, dass sich das schützenswerte Gebiet vergrößert hat.“ Damit wäre eine Vergrößerung der Schutzzonen notwendig geworden.
Als Gründe für diese Entwicklung führte das LANUV die intensivere Nutzung der Nordbahn während der Nachtzeit, den Einsatz größerer und lauterer Flugzeugtypen, sowie vermehrte Nachtflüge an. „Aufgrund dieser Informationen wäre es zwingend notwendig gewesen, die geltenden Schutzzonen zu überprüfen und zu aktualisieren. Stattdessen hat der Flughafen Düsseldorf immer wieder verzögert und Ausflüchte geltend gemacht“, so Werner Kindsmüller. Damit sei ein besserer Schutz der Anwohner verhindert worden „Durch ein laufendes Planfeststellungsverfahren, dessen Ende nicht absehbar ist, darf der Rechtsanspruch auf Überprüfung der geltenden Lärmschutzzonen nicht ausgehebelt werden. Das Fluglärmschutzgesetz sieht keine Ausnahmen von der Zehnjahresfrist vor. Wir erwarten deshalb von Verkehrs- und Umweltminister Oliver Krischer, dass er den Flughafen Düsseldorf auffordert, die Daten für die Neufestsetzung der Fluglärmschutzzonen unverzüglich zu liefern und die seit 2012 unverändert geltenden Schutzzonen zu überprüfen. Sollte sich der Flughafen weiterhin weigern, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, muss der Minister das Recht auch gegen den Flughafen durchsetzen.“