Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat auf Antrag des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ dem Verkehrsminister des Landes NRW ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € angedroht. Dieses wird fällig, wenn er seiner Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil vom 23. September 2019 zu Gunsten des Vereins nicht bis zum 13. Januar 2023 nachkommt (Verwaltungsgericht Düsseldorf; 29 M 106/22, Beschluss vom 30. Dezember 2022).
Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Antrag des Vereins vom Oktober 2016 an das Verkehrsministerium, um Auskunft über die Arbeit des beim Ministerium eingerichteten „Slot Performance Monitoring Committee“ (SPMC) nach dem Informationsfreiheitsgesetzes NRW zu erlangen. Dieses Kontrollinstruments wurde 2005 eingerichtet, Verstöße der Airlines und des Flughafens Düsseldorf gegen die Nachtflugbestimmungen festzustellen und zu ahnden. Nachdem das Ministerium den Antrag des Vereins abgelehnt hatte, reichte der Verein Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Das Gericht bestätigte im September 2019 den Informationsanspruch in 1. Instanz. Daraufhin legte das Verkehrsministerium Berufung beim OVG Münster ein, die im Juli 2022 vom Gericht zurückgewiesen wurde. Das Ministerium wurde verpflichtet, den Antrag neu zu bescheiden und die Gerichtskosten zu übernehmen. Als Ende November 2022 immer noch kein neuer Bescheid vorlag, beantragte der Verein Zwangsgeld anzudrohen. Diesem Antrag folgte das Gericht nunmehr und setzte eine Frist bis zum 13. Januar.
Zu diesem Vorgang erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, Werner Kindsmüller.
„Es ist ein Skandal, dass ein Ministerium mehr als sechs Jahre die Wahrnehmung von Informationsrechten verschleppt. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW soll Bürger*innen die Möglichkeit geben, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren. Angesichts der permanenten und jahrelangen Verstöße gegen die Nachtflugbestimmungen gibt es ein öffentliches Interesse zu erfahren, was das Ministerium dagegen unternommen hat. Es stellt sich die Frage, was das Ministerium zu verheimlichen hat.
Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass ein Ministerium sogar Gerichtsentscheidungen ignoriert. Die Entscheidung der Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf ist nunmehr in dieser Sache bereits die dritte Ohrfeige gegen das Verkehrsministerium.“
Werner Kindsmüller kritisiert in diesem Zusammenhang auch Verkehrsminister Oliver Krischer persönlich. „Ich habe den Minister in einem Gespräch im Oktober auf die Verschleppungstaktik seiner Beamten hingewiesen und ihn gebeten, zügig einen Bescheid zu erlassen. Andernfalls würde der Verein Vollstreckungsklage einreichen. Offensichtlich ist der Minister gegen den eklatanten Rechtsbruch nicht eingeschritten. Deshalb prüfen wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen.“