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NRW-Verkehrsministerium akzeptiert 10.000 € Zwangsgeld

Nach mehr als sechs Jahren endet Rechtsstreit zu Gunsten von Kaarster gegen Fluglärm

Das Verkehrsministerium NRW unter Minister Oliver Krischer hat das vom Verwaltungsgericht Düsseldorf verhängte Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € akzeptiert. Dies geht aus einem Schreiben des Ministeriums an das Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2023 hervor. Zugleich hat das Ministerium dem Gericht mitgeteilt, dass es der Fluglärminitiative „Kaarster gegen Fluglärm“, die das Urteil erstritten hat, nunmehr weitere Unterlagen zustellen wird. Dabei geht es um Informationen zu den Gründen für verspätete nächtliche Landungen. Diese hatte das Ministerium bisher mit Verweis auf vermeintliche Geschäftsgeheimnisse des Airports verweigert. Die Gerichte hatten die Argumente des Ministeriums zurückgewiesen.

Dazu erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, Werner Kindsmüller: „ Nach vier Gerichtsentscheidungen gegen das Verkehrsministerium und für das Informationsrecht hoffen wir, dass ein Rechtsstreit, der schon mehr als sechs Jahre andauert, nun ein Ende findet. Es ist sehr bedauerlich, dass das Ministerium mit allen Mitteln versucht hat, den Anwohnern des Flughafens Informationen zu Verstößen gegen die Nachtruhe vorzuenthalten. Es bedurfte der Verhängung eines Zwangsgeldes, um das Ministerium dazu zu bringen, Gerichtsurteile umzusetzen. Dies ist in einem Rechtsstaat ein verstörender Vorgang. Das Verhalten des Ministeriums belegt einmal mehr, dass es auch unter einem grünen Minister keine Rücksicht auf die Interessen der ca. 60.000 Menschen nimmt, die regelmäßig unter Fluglärm leiden.“

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