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Warum gibt es keinen Lärmaktionsplan für den Flughafen Düsseldorf?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Flughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr. NRW ist das einzige Bundesland, das für seine Flughäfen keine Lärmaktionspläne vorgelegt habe, berichtet der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“. Alle fünf Jahre müssen die Pläne nach dem Gesetz fortgeschrieben werden. Am 18. Juli läuft die Frist für die Fortschreibung der bisherigen Pläne ab.

Der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmüller forderte Umweltminister Oliver Krischer deshalb erneut auf, sein „kategorisches Nein“ gegen einen Lärmaktionsplan des Flughafens Düsseldorf durch das Land aufzugeben. „In den Gemeinden um den Flughafen sind nach der aktuellen Lärmkartierung des Landes mehr als 50.000 Menschen von hohen Lärmwerten durch den Flugbetrieb betroffen. Nachweislich führt dies zu gesundheitlichen Schäden bei den Menschen. Ich verstehe nicht, dass der Umweltminister dagegen nichts unternimmt. Während in allen anderen Ländern die zuständigen Ministerien die Verantwortung dafür übernommen haben, dass Lärmaktionspläne für die Verkehrsflughäfen erstellt wurden, lehnt der grüne Umweltminister in NRW dies, wie seine Vorgänger ab. Er schiebt die Verantwortung auf die Kommunen. Diese haben aber im Unterschied zum Land keine Instrumente, um Maßnahmen zur Lärmminderung zu erwirken“, erklärt Kindsmüller.

An anderen Flughäfen seien die Anflugverfahren optimiert, Nachtflugbestimmungen verschärft, Lärmobergrenzen eingeführt und der passive Lärmschutz ausgebaut worden. Dagegen geschehe in NRW nichts, um die Anwohner vor Fluglärm zu schützen so die Kritik des Vereins.

Kindsmüller erinnert daran, dass auch die Umlandgemeinden in der Vergangenheit das Ministerium aufgefordert hätten, einen Lärmaktionsplan vorzulegen.

Eine Antwort auf „Warum gibt es keinen Lärmaktionsplan für den Flughafen Düsseldorf?“

Wenn das Land NRW die Vorgaben der EU nicht umsetzt, würde ich mich gar nicht erst mit Krischer aufhalten, sondern direkt bei der EU eine Beschwerde einreichen, dadurch verliert man weniger Zeit. Alternativ ginge noch eventuell eine Klage. Da es hier um Umweltlärm geht, müsste der BUND eigentlich klagen können.

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