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Warum gibt es keinen Lärmaktionsplan für den Flughafen Düsseldorf?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Flughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr. NRW ist das einzige Bundesland, das für seine Flughäfen keine Lärmaktionspläne vorgelegt habe, berichtet der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“. Alle fünf Jahre müssen die Pläne nach dem Gesetz fortgeschrieben werden. Am 18. Juli läuft die Frist für die Fortschreibung der bisherigen Pläne ab.

Der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmüller forderte Umweltminister Oliver Krischer deshalb erneut auf, sein „kategorisches Nein“ gegen einen Lärmaktionsplan des Flughafens Düsseldorf durch das Land aufzugeben. „In den Gemeinden um den Flughafen sind nach der aktuellen Lärmkartierung des Landes mehr als 50.000 Menschen von hohen Lärmwerten durch den Flugbetrieb betroffen. Nachweislich führt dies zu gesundheitlichen Schäden bei den Menschen. Ich verstehe nicht, dass der Umweltminister dagegen nichts unternimmt. Während in allen anderen Ländern die zuständigen Ministerien die Verantwortung dafür übernommen haben, dass Lärmaktionspläne für die Verkehrsflughäfen erstellt wurden, lehnt der grüne Umweltminister in NRW dies, wie seine Vorgänger ab. Er schiebt die Verantwortung auf die Kommunen. Diese haben aber im Unterschied zum Land keine Instrumente, um Maßnahmen zur Lärmminderung zu erwirken“, erklärt Kindsmüller.

An anderen Flughäfen seien die Anflugverfahren optimiert, Nachtflugbestimmungen verschärft, Lärmobergrenzen eingeführt und der passive Lärmschutz ausgebaut worden. Dagegen geschehe in NRW nichts, um die Anwohner vor Fluglärm zu schützen so die Kritik des Vereins.

Kindsmüller erinnert daran, dass auch die Umlandgemeinden in der Vergangenheit das Ministerium aufgefordert hätten, einen Lärmaktionsplan vorzulegen.

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Landesregierung fördert Flughäfen mit 11,8 Mio. €

Kaarster gegen Fluglärm: Förderprogramm abschaffen!

Die Landesregierung hat die NRW-Verkehrslandeplätze und Flugplätze in NRW seit 2019 mit 11,8 Mio. € gefördert. Das geht aus einer schriftlichen Antwort des Umwelt- und Verkehrsministeriums auf eine Anfrage des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ hervor.

Die Förderung beruht auf einer Richtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien“ vom 7. Juni 2019. Insgesamt wurden lt. Aufstellung des Verkehrsministeriums 326 Einzelmaßnahmen gefördert. Teilweise handelt es sich dabei um Kleinstbeträge, wie z.B. zur Anschaffung von Warnschildern (190 €), die Umzäunung an Flughäfen (237 €), zum Teil aber auch um größere Fördersummen. So ist die Erneuerung der Piste am Verkehrslandeplatz Arnsberg-Menden mit 521.950 € und die Erneuerung der Navigationsanlage am Verkehrslandeplatz Mönchengladbach mit 352.800 € gefördert worden.

„Das Ministerium vergeudet Steuermittel. Flugplätze und Verkehrslandeplätze dürfen nicht gefördert werden. Damit unterstützt der Umweltminister die umweltschädlichste Verkehrsform,“ kritisiert der Vorsitzende des Vereins, Werner Kindsmüller.

Zudem würden die öffentlichen Mittel eindeutig für andere Zwecke, als die in der Richtlinie genannten bewilligt. So sei nicht zu erkennen, was an der Förderung eines „Heckenrückschnitts“ oder der Erneuerung einer Dachrinne innovativ oder umweltschonend sei.

Der Verein fordert das Ministerium auf, das Programm einzustellen. Zudem habe man den Bund der Steuerzahler auf die Vergeudung von Steuermittel hingewiesen.

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Luftverkehr gefährdet Ihre Gesundheit!

Dauerhafter Lärm und die Ultrafeinen Partikel (UVP), die bei der Verbrennung von Kerosin entstehen, gefährden die Gesundheit der Anwohner:innen auch in Kaarst. Was die Forschung dazu sagt, und was geschehen müsste, um die Risiken zu mindern, ist das Thema unseres nächsten Stammtisches. Seien Sie herzlich willkommen!
Mittwoch, 15. Mai 2024 (19.00 Uhr) in der Casa Portuguesa, Matthias-Claudius-Str.

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Vorstand im Amt bestätigt

Mit dem bewährten Vorstand geht der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ in sein zweites Jahrzehnt. Die Mitgliederversammlung hat am 14. März den seit der Gründung des Vereins vor zehn Jahren amtierenden Vorsitzenden Werner Kindsmüller für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt. Auch seine beiden Stellvertreter, Lutz Pollmann und Uli Hort sowie Günther Schulte als Schatzmeister und Ute Kürsten als Schriftführerin wurden erneut in ihre Ämter gewählt. Neu im Vorstand ist Bianca Kretschmann-Adam.

Die Reduzierung der Nachtflüge und die Verhinderung der Erweiterungspläne des Flughafens Düsseldorf werden die Schwerpunkte der Arbeit des Vereins auch in den nächsten Jahren bilden.

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Kaarster feiern „Zehn Jahre Kampf für weniger Fluglärm“

Rückblick und Ausblick standen im Mittelpunkt der Festveranstaltung unseres Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ am Samstag, den 24. Februar, auf den Tag genau zehn Jahre nach dessen Gründung.

Der Stellv. Vorsitzende Lutz Pollmann konnte dazu die Stellv. Bürgermeisterin Anja Weingran, den Präsidenten der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Carl Ahlgrimm und zahlreiche weitere Ehrengäste begrüßen.

Anlass für die Gründung des Vereins vor zehn Jahren war die Ankündigung des Flughafens Düsseldorf, die Zahl der Flugbewegungen pro Stunde von 45 auf 60 anheben zu wollen. Dass dieses Ziel bis heute verhindert werden konnte, bewerte Werner Kindsmüller, der seit zehn Jahren dem Verein vorsteht, als einen großen Erfolg. Aber, so fügte er einschränkend hinzu, sei der Antrag immer noch nicht abgelehnt. So lange drohe die Gefahr, dass der Fluglärm in Kaarst zunehme.

In den nächsten Jahren gehe es neben der Bekämpfung des Antrags auf Erweiterung vor allem um eine bessere Nachtflugregelung, die Einführung schwefelarmen Kerosins am Flughafen und um eine Senkung der Zahl der Flugbewegungen, betonte Kindsmüller

Umrahmt wurde die Veranstaltung durch den Gesang von Natali Vetrova, begleitet von Wolfgang Weber am Keyboard.

https://rp-online.de/nrw/staedte/kaarst/verein-kaarster-gegen-fluglaerm-feiern-zehnjaehriges-bestehen_aid-107498099

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Keine Fan-Flüge während Fußball-EM! – Protest hält an

Allmählich wird in der Öffentlichkeit deutlich, worauf sich die Ausrichter der Fußball-EM in diesem Sommer in Deutschland eingelassen haben und was das für die Menschen im Umkreis der Flughäfen bedeuten würde. Im Extremfall würden die Bestimmung zur Begrenzung der Nachtflüge ausgesetzt. Verkehrsminister Krischer muss sich endlich eindeutig äußern: Wir erwarten von ihm, dass er die geltenden, ohnehin ungenügenden Nachtflugregeln während der EM nicht antastet.

Flughafen Düsseldorf: Anwohnern droht während der EM Lärmstress (nrz.de)

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Kaarster gegen Fluglärm feiert 10-jähriges Jubiläum

Am 24. Februar 2014 haben sich Kaarster Bürger:innen zusammengefunden, um gemeinsam gegen die Erweiterungspläne des Flughafens Düsseldorf vorzugehen. Daraus ist der Verein KAARSTER GEGEN FLUGLÄRM E.V. entstanden. Auf den Tag genau zehn Jahre später, wollen wir zurückschauen auf unser gemeinsames Engagement und unsere Erfolge. Zugleich werden wir zusammen die weiteren Ziele abstecken.

Deshalb möchten wir Sie zu unserer Feierstunde in die Rathausgalerie der Stadt Kaarst einladen. 

Samstag, den 24. Februar 2024 – Beginn: 11 Uhr

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Wir lieben Fußball – Aber auch unsere Nachtruhe!

Aussetzen der Nachtflugregelung bei Fußball-EM nicht notwendig

Die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, während der Fußball-Europameisterschaft im Juni und Juli die geltenden Nachtflugregelungen an Flughäfen in Nähe der Stadien aufzuheben, trifft auf den Widerstand des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“. Davon betroffen ist auch der Flughafen Düsseldorf.

„Für die Abendspiele mit Anstoß um 21 Uhr würde dies bedeuten, dass auch nach Mitternacht Maschinen von Düsseldorf starten dürfen, um die Mannschaften oder auch Fans zu anderen Spielorten zu bringen. Zugleich würden Maschinen, die nach Mitternacht an anderen Spielorten abfliegen in Düsseldorf erst nach 1 Uhr eintreffen. Das halten wir für unvertretbar und auch nicht für notwendig,“ begründet ihr Vorsitzender Werner Kindsmüller die Ablehnung der Entscheidung. Für die Mannschaften sei eine Übernachtung nach Spielende an den Spielorten möglich. Für die Reise der Fans zu anderen Stadien innerhalb von Deutschland sollten ohnehin Sonderzüge das Mittel der Wahl sein. Eine Aushebelung der Nachtflugbestimmungen sei deshalb eine unnötige zusätzliche Störung der Nachtruhe der Anwohner des Flughafens.

Verwundert zeigte sich der Verein, dass die temporäre Aufhebung der Nachtflugregelungen durch den Bundesverkehrsminister erfolgt ist. Nachtflugbestimmungen zu erlassen und zu ändern, fällt in die Zuständigkeit des Landes. „Wir fordern Minister Krischer auf, die unnötige zusätzliche Belastung der Anwohner durch vermeidbaren Lärm zu verhindern.“

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Nur Minderheit fliegt

Das Statistische Bundesamt hat Zahlen veröffentlicht, wie viele Menschen 2023 eine Flugreise unternommen haben. Danach haben nur 13,88 Mio. Menschen eine private Flugreise unternommen, 1,34 Mio. sind zudem aus geschäftlichen Gründen geflogen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 55,5 Mio. Menschen im vergangenen Jahr NICHT geflogen sind. Fliegen ist also nach wie vor eine Angelegenheit einer Minderheit.

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Erfolg für den Klimaschutz!

Luftverkehr muss Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten!

Zu dem heutigen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg, in dem die Bundesregierung wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Klimaschutzgesetz verurteilt wurde, schnellstmöglich wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen, erklären wir:

„Der Luftverkehr Deutschlands ist für etwa acht Prozent der klimaschädlicher Gase verantwortlich, deshalb muss auch der Luftverkehr einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie den Wachstumskurs der Branche beendet, der zu einer in den nächsten Jahren noch viel höheren Belastungen des Klimas führen würde.

Um aber zu einer tatsächlichen Senkung der Emissionen zu gelangen, muss die Bundesregierung die Zahl der Flugbewegungen reduzieren, indem sie bis zum Ende des Jahrzehnts 20 Prozent der heute zulässigen Flugbewegungen an den Verkehrsflughäfen einzieht. Nur so ist ein wirksamer Beitrag des Luftverkehrs zum Klimaschutz zu erreichen, nicht durch Vertröstung auf technische Lösungen oder weniger schädliche Antriebsstoffe in einer fernen Zukunft. Zudem erwarten wir eine Streichung umweltschädlicher Subventionen im Luftverkehr, wie die Steuerbefreiung von Kerosin und die Befreiung von der Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Luftverkehr.“

Nähere Infos zum Urteil:

Home – Deutsche Umwelthilfe e.V. (duh.de)