NRW-Verkehrsministerium zu 10.000 € Zwangsgeld verurteilt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Verkehrsministerium NRW zur Zahlung von 10.000 € Zwangsgeld verurteilt, weil es sich weigert, ein Gerichtsurteil des OVG Münster vom Sommer 2022 umzusetzen, das sie zur Offenlegung von Akten des Slot Performance Monitoring Committee (SPMC) am Flughafen Düsseldorf verpflichtet hat. Der Verein klagt seit 2016 gegen das Ministerium, um zu erfahren, was das Komitee gegen die zunehmende Zahl von Verstößen gegen die geltenden Nachtflugbestimmungen unternommen hat. In zwei Instanzen wurde das Ministerium dazu verpflichtet, Akteneinsicht zu gewähren.
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ Werner Kindsmüller: „Statt Informationen haben wir bisher überwiegend geschwärzte Seiten aus dem Ministerium erhalten. Dies ist eine eklatante Missachtung der Gerichtsentscheidung. Die öffentliche Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Es ist verstörend, dass in einem Rechtsstaat ein Ministerium durch Gerichtsbeschluss gezwungen werden muss, Gerichtsurteile des OVG zu befolgen. Die Vollstreckung des Zwangsgelds ist eine weitere Klatsche gegen Verkehrsminister Oliver Krischer, der offenkundig duldet, dass Gerichtsurteile von seinen Mitarbeitern ignoriert werden. Der Minister muss die Kumpanei seiner Fachabteilung mit dem Flughafen Düsseldorf, die sich über Recht hinwegsetzt, endlich stoppen.“
Der Verein erwartet nun, dass der Minister unverzüglich dafür sorgt, dass in den nächsten Tagen das Urteil des OVG Münster zur Offenlegung vollständig umgesetzt wird und die Angaben des Flughafens Düsseldorf zu den Verspätungsgründen offengelegt werden. „Zudem erwarten wir, dass der Minister aus den Rechtsverstößen in seinem Ministerium die Konsequenzen zieht“, so Kindsmüller.