Aussetzen der Nachtflugregelung bei Fußball-EM nicht notwendig
Die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, während der Fußball-Europameisterschaft im Juni und Juli die geltenden Nachtflugregelungen an Flughäfen in Nähe der Stadien aufzuheben, trifft auf den Widerstand des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“. Davon betroffen ist auch der Flughafen Düsseldorf.
„Für die Abendspiele mit Anstoß um 21 Uhr würde dies bedeuten, dass auch nach Mitternacht Maschinen von Düsseldorf starten dürfen, um die Mannschaften oder auch Fans zu anderen Spielorten zu bringen. Zugleich würden Maschinen, die nach Mitternacht an anderen Spielorten abfliegen in Düsseldorf erst nach 1 Uhr eintreffen. Das halten wir für unvertretbar und auch nicht für notwendig,“ begründet ihr Vorsitzender Werner Kindsmüller die Ablehnung der Entscheidung. Für die Mannschaften sei eine Übernachtung nach Spielende an den Spielorten möglich. Für die Reise der Fans zu anderen Stadien innerhalb von Deutschland sollten ohnehin Sonderzüge das Mittel der Wahl sein. Eine Aushebelung der Nachtflugbestimmungen sei deshalb eine unnötige zusätzliche Störung der Nachtruhe der Anwohner des Flughafens.
Verwundert zeigte sich der Verein, dass die temporäre Aufhebung der Nachtflugregelungen durch den Bundesverkehrsminister erfolgt ist. Nachtflugbestimmungen zu erlassen und zu ändern, fällt in die Zuständigkeit des Landes. „Wir fordern Minister Krischer auf, die unnötige zusätzliche Belastung der Anwohner durch vermeidbaren Lärm zu verhindern.“
2 Antworten auf „Wir lieben Fußball – Aber auch unsere Nachtruhe!“
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