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Erfolg für den Klimaschutz!

Luftverkehr muss Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten!

Zu dem heutigen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg, in dem die Bundesregierung wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Klimaschutzgesetz verurteilt wurde, schnellstmöglich wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen, erklären wir:

„Der Luftverkehr Deutschlands ist für etwa acht Prozent der klimaschädlicher Gase verantwortlich, deshalb muss auch der Luftverkehr einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie den Wachstumskurs der Branche beendet, der zu einer in den nächsten Jahren noch viel höheren Belastungen des Klimas führen würde.

Um aber zu einer tatsächlichen Senkung der Emissionen zu gelangen, muss die Bundesregierung die Zahl der Flugbewegungen reduzieren, indem sie bis zum Ende des Jahrzehnts 20 Prozent der heute zulässigen Flugbewegungen an den Verkehrsflughäfen einzieht. Nur so ist ein wirksamer Beitrag des Luftverkehrs zum Klimaschutz zu erreichen, nicht durch Vertröstung auf technische Lösungen oder weniger schädliche Antriebsstoffe in einer fernen Zukunft. Zudem erwarten wir eine Streichung umweltschädlicher Subventionen im Luftverkehr, wie die Steuerbefreiung von Kerosin und die Befreiung von der Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Luftverkehr.“

Nähere Infos zum Urteil:

Home – Deutsche Umwelthilfe e.V. (duh.de)

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Reduzierung von Start- und Landerechten notwendig!

Der Expertenrat für Klimafragen hat heute bestätigt, dass die Klimaziele der Bundesregierung immer mehr in Rückstand geraten. Dies gilt vor allem für den Verkehrsbereich. Vor diesem Hintergrund schließt sich „Kaarster gegen Fluglärm“ der bundesweiten Petition für eine Absenkung der Start- und Landerechte an den deutschen Verkehrsflughäfen um 20 Prozent bis 2030 an.

Nähere Infos zur Kampagne auf https://minus20bis2030.info

Hier unsere aktuelle Presseerklärung dazu:

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Enttäuschung nach einem Jahr schwarz-grüne Landesregierung

Entgegen den Erwartungen vieler Anwohner des Flughafens Düsseldorf, hat sich die Lärmsituation ein Jahr nach dem Amtsantritt des grünen Umwelt- und Verkehrsministers Oliver Krischer nicht verbessert. Zu diesem Fazit gelangt der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ in einer Stellungnahme aus Anlass des Regierungswechsels vor einem Jahr.

„Wir sind von Minister Krischer enttäuscht. Keine der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor Fluglärm ist bisher umgesetzt worden,“ beklagt der Vereinsvorsitzende Werner Kindsmüller.

Die Zahl der Nachtflüge habe das Niveau des Rekordjahres 2019 fast erreicht, ohne dass der Verkehrsminister tätig werde. Die Stunde nach 22 Uhr sei inzwischen die lauteste Stunde des Tages, heißt es in der Stellungnahme. Ein Gutachten des Vereins, das aufzeige, dass der Minister die Nachtflugregelungen zugunsten der Anwohner verschärfen könnte, werde ignoriert. Obwohl gesetzlich geboten, sei zudem bis heute keine Überprüfung der Lärmschutzzonen vorgenommen worden. Ebenfalls fehle nach wie vor der nach Europäischen Recht verpflichtende Lärmaktionsplan für den Flughafen Düsseldorf.

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Warnung vor Hinterzimmer-Deal

Der Flughafen Düsseldorf hat mitgeteilt, dass er einen Entwurf des Antrages auf Änderung des laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Kapazitätserweiterung zur Prüfung an das Verkehrsministerium gegeben habe. Der Flughafen spricht in seiner Erklärung von einer „Antragsberatung“ mit dem Ministerium. Erst danach will er einen konkreten Änderungsantrag einreichen.

„Wir sehen in diesem Vorgehen die Gefahr, dass zwischen den Beamten des Verkehrsministeriums und dem Flughafen bereits ein genehmigungsfähiger Antrag ausgehandelt wird. Ein solcher Hinterzimmer-Deal lässt die vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu einer Farce werden,“ erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmüller.

Auch ein geänderter Antrag des Flughafens auf Kapazitätserweiterung betreffe elementare Interessen der Anwohner. Insbesondere drohe eine weitere Lärmbelästigung, falls das Ministerium dem Vorhaben des Flughafens auch nur in Teilen folgen sollte. Deshalb müsse Verkehrsminister Oliver Krischer für ein faires Verfahren sorgen, in dem die Interessen der Anliegergemeinden und der Lärmgeschädigten gleichberechtigt zur Geltung kämen, so der Verein. Eine Vorabstimmung über die Genehmigungsfähigkeit des geänderten Antrags des Flughafens dürfe es nicht geben.

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Noch mehr Nachtflüge über Kaarst erwartet

Am 11. Juni startet das NATO-Manöver AirDefender. Zwei Wochen lang werden am Himmel über Deutschland Übungen durchgeführt. Dadurch wird der zivile Luftverkehr massiv gestört. Für Kaarst bedeutet das, dass damit zu rechnen ist, dass wir unter noch mehr Nachtlandungen – jetzt auch nach Mitternacht!- zu leiden haben werden.

Unsere Stellungnahme dazu hat die NGZ abgedruckt.

Kaarst: Fluglärm-Gegner befürchten Anstieg von Nachtflügen (rp-online.de)

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Nach dem Rückzug des Flughafens: Wie geht es weiter?

Die Ankündigung des Flughafens Düsseldorf, den Antrag auf Kapazitätserweiterung zurückzuziehen, hat bei unseren Mitgliedern Freude ausgelöst. Seit acht Jahren haben wir gegen dieses Vorhaben gekämpft.

Die Ankündigung des Flughafens, mehr Flexibilisierung der geltenden Regelungen zu beantragen, hat aber auch neue Sorgen ausgelöst. Zu welchen Auswirkungen die Überlegungen des Flughafens für die Kaarster führen können, soll bei einem Bürgergespräch erörtert werden, zu dem der Vorstand des Vereins für Samstag, den 13. Mai auf dem Kaarster Wochenmarkt einlädt. Beginn ist um 10.00 Uhr.

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Großer Erfolg!

Flughafen zieht Antrag auf Kapazitätserweiterung zurück!

Der Flughafen Düsseldorf hat heute (5. Mai 2023) erklärt (siehe Anlage), dass er den bisherigen Antrag auf Erhöhung seiner Kapazitäten von 45 Flugbewegung auf 60 nicht mehr aufrechterhält. „Dies ist ein riesiger Erfolg unseres acht Jahre dauernden Kampfes,“ erklärt der Vorsitzende von Kaarster gegen Fluglärm, Werner Kindsmüller in einer ersten Stellungnahme.

Der Flughafen hatte 2015 weitere Start- und Landekapazitäten beantragt. „Der Widerstand der mehr als 40.000 Einwender gegen diese Absicht, aber auch die Kritik der Städte im Umkreis des Flughafens hat sich gelohnt.“ Offensichtlich ist der Flughafen mit seinem Rückzug auch einer Ablehnung durch den Verkehrsminister zuvorgekommen. „Wir haben in den vergangenen Monaten erneut deutlich gemacht, dass eine Erweiterung des Flughafens zu enormen zusätzlichen Belastungen der Anwohne, insbesondere in der Nacht führen würde. Zudem würde ein Wachstum der Kapazitäten die Erreichung der Klimaziele zusätzlich gefährden.“ Wir sind deshalb auch Verkehrs- und Umweltminister Oliver Krischer dankbar, dass er den Flughafen zu diesem Schritt bewegen konnte.

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Fehlender Lärmaktionsplan für Flughafen Düsseldorf

Kaarster gegen Fluglärm legt Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.

Seit 2002 gibt es die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms zu ergreifen. Für Großflughäfen wie Düsseldorf ist ein Lärmaktionsplan vorgeschrieben, der Maßnahmen zur Lärmreduzierung enthalten soll.  Bis heute gibt es diesen Plan nicht. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ hat deshalb förmlich Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. „Mit dem Lärmaktionsplan soll der Lärmschutz für Anwohner verbessert werden. Die Missachtung europäischen Rechts darf nicht folgenlos bleiben,“ betont der Vorsitzende des Vereins Kaarster gegen Fluglärm, Werner Kindsmüller.

In den vergangenen Jahren haben sowohl die Städte um den Flughafen Düsseldorf wie auch die Fluglärminitiativen die Landesregierung aufgefordert, einen abgestimmten Aktionsplan zu erstellen. Dieser Wunsch sei jedoch abgelehnt worden, weil formal nach dem Gesetz die Kommunen zuständig sind. Aufgrund der fehlenden lärmfachlichen Kompetenz und der Notwendigkeit der inhaltlichen Abstimmung mit allen Beteiligten, sehen sich die Kommunen jedoch überfordert. „Es kann nicht sein, dass die Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohner des Flughafens unterbleibt, weil die Kommunen überfordert und die Landesregierung unwillig ist,“ kritisiert der Verein.

Kaarster gegen Fluglärm weist darauf hin, dass für andere Großflughäfen in Deutschland wie Frankfurt, München, Stuttgart und Berlin die Aktionsplanung durch die jeweilige Bezirksregierung im Auftrag der Landesregierung erstellt worden ist. „Diesen Weg hat Umweltminister Krischer wie seine Vorgängerin leider abgelehnt,“ beklagt der Verein. Deshalb bleibe nur der Weg, die Europäische Kommission anzurufen und auf den Rechtsverstoß hinzuweisen.

Da es bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Zusammenhang mit der lückenhaften Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gibt, rechnet sich der Verein gute Chancen aus, erfolgreich zu sein.

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Osterferien: Fast 40 Prozent mehr Nachtflüge

Nach Beendigung der Osterferien hat der Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ ein kritisches Resümee des Reiseverkehrs am Flughafen Düsseldorf gezogen. In der Hauptreisezeit vom 31. März bis zum 16. April landeten 68 Maschinen nach 23 Uhr. „Das sind fast 40 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Spitzenjahres 2019,“ erklärt der Vorsitzende Werner Kindsmüller. In den Osterferien 2019 betrug deren Zahl 49. Diese deutliche Zunahme sei nicht dem vermehrten Flugaufkommen geschuldet. Dieses lag mit ca. 6.700 Flugbewegungen in diesem Jahr vielmehr um ein Drittel niedriger als 2019, als 10.383 Maschinen während der Osterreisetage starteten und landeten. „Es hat sich erneut bestätigt, dass der Flughafen Düsseldorf immer noch nicht in der Lage ist, die Betriebsabläufe so zu organisieren, dass es nicht zu permanenten Verspätungen kommt,“ heißt es vom Verein. Die Leidtragenden der Verspätungen seien die Anwohner, deren Schlaf jede Nacht gestört werde. Die Verspätungsstatistik, die der Verein führt, bestätigt diesen Befund. Danach haben in den Osterferien 56 Prozent der Starts eine Verspätung von mehr als einer Viertelstunde aufgewiesen und jede fünfte Landung erfolgte verspätet.

Da der Flughafen, entgegen seiner Ankündigung nicht in der Lage ist, für geordnete Abläufe zu sorgen, ist der Verkehrsminister gefordert, die Zahl der planbaren Flugbewegungen von vorneherein so zu reduzieren, dass Betriebsabläufe entzerrt werden und dadurch weniger Verspätungen entstehen.

Verkehrsminister Krischer liegt sein November vergangenen Jahres ein Gutachten vor, das der Verein erstellen lassen hat und das zeigt, dass der Minister die Nachtflugregelungen ändern könnte, wenn der Schutz der Nachtruhe dies verlange.  Eine Antwort auf dieses Gutachten steht immer noch aus.

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Neue Klatsche gegen Verkehrsminister Oliver Krischer

NRW-Verkehrsministerium zu 10.000 € Zwangsgeld verurteilt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Verkehrsministerium NRW zur Zahlung von 10.000 € Zwangsgeld verurteilt, weil es sich weigert, ein Gerichtsurteil des OVG Münster vom Sommer 2022 umzusetzen, das sie zur Offenlegung von Akten des Slot Performance Monitoring Committee (SPMC) am Flughafen Düsseldorf verpflichtet hat. Der Verein klagt seit 2016 gegen das Ministerium, um zu erfahren, was das Komitee gegen die zunehmende Zahl von Verstößen gegen die geltenden Nachtflugbestimmungen unternommen hat. In zwei Instanzen wurde das Ministerium dazu verpflichtet, Akteneinsicht zu gewähren. 

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ Werner Kindsmüller: „Statt Informationen haben wir bisher überwiegend geschwärzte Seiten aus dem Ministerium erhalten. Dies ist eine eklatante Missachtung der Gerichtsentscheidung. Die öffentliche Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Es ist verstörend, dass in einem Rechtsstaat ein Ministerium durch Gerichtsbeschluss gezwungen werden muss, Gerichtsurteile des OVG zu befolgen. Die Vollstreckung des Zwangsgelds ist eine weitere Klatsche gegen Verkehrsminister Oliver Krischer, der offenkundig duldet, dass Gerichtsurteile von seinen Mitarbeitern ignoriert werden. Der Minister muss die Kumpanei seiner Fachabteilung mit dem Flughafen Düsseldorf, die sich über Recht hinwegsetzt, endlich stoppen.“

Der Verein erwartet nun, dass der Minister unverzüglich dafür sorgt, dass in den nächsten Tagen das Urteil des OVG Münster zur Offenlegung vollständig umgesetzt wird und die Angaben des Flughafens Düsseldorf zu den Verspätungsgründen offengelegt werden. „Zudem erwarten wir, dass der Minister aus den Rechtsverstößen in seinem Ministerium die Konsequenzen zieht“, so Kindsmüller.