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Noch mehr Nachtflüge über Kaarst erwartet

Am 11. Juni startet das NATO-Manöver AirDefender. Zwei Wochen lang werden am Himmel über Deutschland Übungen durchgeführt. Dadurch wird der zivile Luftverkehr massiv gestört. Für Kaarst bedeutet das, dass damit zu rechnen ist, dass wir unter noch mehr Nachtlandungen – jetzt auch nach Mitternacht!- zu leiden haben werden.

Unsere Stellungnahme dazu hat die NGZ abgedruckt.

Kaarst: Fluglärm-Gegner befürchten Anstieg von Nachtflügen (rp-online.de)

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Nach dem Rückzug des Flughafens: Wie geht es weiter?

Die Ankündigung des Flughafens Düsseldorf, den Antrag auf Kapazitätserweiterung zurückzuziehen, hat bei unseren Mitgliedern Freude ausgelöst. Seit acht Jahren haben wir gegen dieses Vorhaben gekämpft.

Die Ankündigung des Flughafens, mehr Flexibilisierung der geltenden Regelungen zu beantragen, hat aber auch neue Sorgen ausgelöst. Zu welchen Auswirkungen die Überlegungen des Flughafens für die Kaarster führen können, soll bei einem Bürgergespräch erörtert werden, zu dem der Vorstand des Vereins für Samstag, den 13. Mai auf dem Kaarster Wochenmarkt einlädt. Beginn ist um 10.00 Uhr.

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Großer Erfolg!

Flughafen zieht Antrag auf Kapazitätserweiterung zurück!

Der Flughafen Düsseldorf hat heute (5. Mai 2023) erklärt (siehe Anlage), dass er den bisherigen Antrag auf Erhöhung seiner Kapazitäten von 45 Flugbewegung auf 60 nicht mehr aufrechterhält. „Dies ist ein riesiger Erfolg unseres acht Jahre dauernden Kampfes,“ erklärt der Vorsitzende von Kaarster gegen Fluglärm, Werner Kindsmüller in einer ersten Stellungnahme.

Der Flughafen hatte 2015 weitere Start- und Landekapazitäten beantragt. „Der Widerstand der mehr als 40.000 Einwender gegen diese Absicht, aber auch die Kritik der Städte im Umkreis des Flughafens hat sich gelohnt.“ Offensichtlich ist der Flughafen mit seinem Rückzug auch einer Ablehnung durch den Verkehrsminister zuvorgekommen. „Wir haben in den vergangenen Monaten erneut deutlich gemacht, dass eine Erweiterung des Flughafens zu enormen zusätzlichen Belastungen der Anwohne, insbesondere in der Nacht führen würde. Zudem würde ein Wachstum der Kapazitäten die Erreichung der Klimaziele zusätzlich gefährden.“ Wir sind deshalb auch Verkehrs- und Umweltminister Oliver Krischer dankbar, dass er den Flughafen zu diesem Schritt bewegen konnte.

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Fehlender Lärmaktionsplan für Flughafen Düsseldorf

Kaarster gegen Fluglärm legt Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.

Seit 2002 gibt es die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms zu ergreifen. Für Großflughäfen wie Düsseldorf ist ein Lärmaktionsplan vorgeschrieben, der Maßnahmen zur Lärmreduzierung enthalten soll.  Bis heute gibt es diesen Plan nicht. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ hat deshalb förmlich Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. „Mit dem Lärmaktionsplan soll der Lärmschutz für Anwohner verbessert werden. Die Missachtung europäischen Rechts darf nicht folgenlos bleiben,“ betont der Vorsitzende des Vereins Kaarster gegen Fluglärm, Werner Kindsmüller.

In den vergangenen Jahren haben sowohl die Städte um den Flughafen Düsseldorf wie auch die Fluglärminitiativen die Landesregierung aufgefordert, einen abgestimmten Aktionsplan zu erstellen. Dieser Wunsch sei jedoch abgelehnt worden, weil formal nach dem Gesetz die Kommunen zuständig sind. Aufgrund der fehlenden lärmfachlichen Kompetenz und der Notwendigkeit der inhaltlichen Abstimmung mit allen Beteiligten, sehen sich die Kommunen jedoch überfordert. „Es kann nicht sein, dass die Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohner des Flughafens unterbleibt, weil die Kommunen überfordert und die Landesregierung unwillig ist,“ kritisiert der Verein.

Kaarster gegen Fluglärm weist darauf hin, dass für andere Großflughäfen in Deutschland wie Frankfurt, München, Stuttgart und Berlin die Aktionsplanung durch die jeweilige Bezirksregierung im Auftrag der Landesregierung erstellt worden ist. „Diesen Weg hat Umweltminister Krischer wie seine Vorgängerin leider abgelehnt,“ beklagt der Verein. Deshalb bleibe nur der Weg, die Europäische Kommission anzurufen und auf den Rechtsverstoß hinzuweisen.

Da es bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Zusammenhang mit der lückenhaften Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gibt, rechnet sich der Verein gute Chancen aus, erfolgreich zu sein.

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Osterferien: Fast 40 Prozent mehr Nachtflüge

Nach Beendigung der Osterferien hat der Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ ein kritisches Resümee des Reiseverkehrs am Flughafen Düsseldorf gezogen. In der Hauptreisezeit vom 31. März bis zum 16. April landeten 68 Maschinen nach 23 Uhr. „Das sind fast 40 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Spitzenjahres 2019,“ erklärt der Vorsitzende Werner Kindsmüller. In den Osterferien 2019 betrug deren Zahl 49. Diese deutliche Zunahme sei nicht dem vermehrten Flugaufkommen geschuldet. Dieses lag mit ca. 6.700 Flugbewegungen in diesem Jahr vielmehr um ein Drittel niedriger als 2019, als 10.383 Maschinen während der Osterreisetage starteten und landeten. „Es hat sich erneut bestätigt, dass der Flughafen Düsseldorf immer noch nicht in der Lage ist, die Betriebsabläufe so zu organisieren, dass es nicht zu permanenten Verspätungen kommt,“ heißt es vom Verein. Die Leidtragenden der Verspätungen seien die Anwohner, deren Schlaf jede Nacht gestört werde. Die Verspätungsstatistik, die der Verein führt, bestätigt diesen Befund. Danach haben in den Osterferien 56 Prozent der Starts eine Verspätung von mehr als einer Viertelstunde aufgewiesen und jede fünfte Landung erfolgte verspätet.

Da der Flughafen, entgegen seiner Ankündigung nicht in der Lage ist, für geordnete Abläufe zu sorgen, ist der Verkehrsminister gefordert, die Zahl der planbaren Flugbewegungen von vorneherein so zu reduzieren, dass Betriebsabläufe entzerrt werden und dadurch weniger Verspätungen entstehen.

Verkehrsminister Krischer liegt sein November vergangenen Jahres ein Gutachten vor, das der Verein erstellen lassen hat und das zeigt, dass der Minister die Nachtflugregelungen ändern könnte, wenn der Schutz der Nachtruhe dies verlange.  Eine Antwort auf dieses Gutachten steht immer noch aus.

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Neue Klatsche gegen Verkehrsminister Oliver Krischer

NRW-Verkehrsministerium zu 10.000 € Zwangsgeld verurteilt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Verkehrsministerium NRW zur Zahlung von 10.000 € Zwangsgeld verurteilt, weil es sich weigert, ein Gerichtsurteil des OVG Münster vom Sommer 2022 umzusetzen, das sie zur Offenlegung von Akten des Slot Performance Monitoring Committee (SPMC) am Flughafen Düsseldorf verpflichtet hat. Der Verein klagt seit 2016 gegen das Ministerium, um zu erfahren, was das Komitee gegen die zunehmende Zahl von Verstößen gegen die geltenden Nachtflugbestimmungen unternommen hat. In zwei Instanzen wurde das Ministerium dazu verpflichtet, Akteneinsicht zu gewähren. 

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ Werner Kindsmüller: „Statt Informationen haben wir bisher überwiegend geschwärzte Seiten aus dem Ministerium erhalten. Dies ist eine eklatante Missachtung der Gerichtsentscheidung. Die öffentliche Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Es ist verstörend, dass in einem Rechtsstaat ein Ministerium durch Gerichtsbeschluss gezwungen werden muss, Gerichtsurteile des OVG zu befolgen. Die Vollstreckung des Zwangsgelds ist eine weitere Klatsche gegen Verkehrsminister Oliver Krischer, der offenkundig duldet, dass Gerichtsurteile von seinen Mitarbeitern ignoriert werden. Der Minister muss die Kumpanei seiner Fachabteilung mit dem Flughafen Düsseldorf, die sich über Recht hinwegsetzt, endlich stoppen.“

Der Verein erwartet nun, dass der Minister unverzüglich dafür sorgt, dass in den nächsten Tagen das Urteil des OVG Münster zur Offenlegung vollständig umgesetzt wird und die Angaben des Flughafens Düsseldorf zu den Verspätungsgründen offengelegt werden. „Zudem erwarten wir, dass der Minister aus den Rechtsverstößen in seinem Ministerium die Konsequenzen zieht“, so Kindsmüller.

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Fluglärminitiativen fordern von Verkehrsminister Verschärfung der Nachtflugregelung

Die sieben Fluglärminitiativen in der Region Düsseldorf und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm haben sich in einem Offenen Brief an Verkehrsminister Oliver Krischer gewandt und ihn aufgefordert, die geltenden Nachtflugbestimmungen am Flughafen Düsseldorf umgehend zu verschärfen. Die Initiativen führen an, dass die Lärmbelastung der Anwohner*innen im vergangenen Sommer, insbesondere nach 23 Uhr teilweise höher lag als im Spitzenjahr 2019, obwohl im vergangenen Jahr nur etwa zwei Drittel der Flüge vor Corona abgefertigt wurden. Die Initiativen befürchten, dass die Zahl der Flugbewegungen in diesem Sommer erheblich zunehmen wird und damit auch die Anzahl der Nachtflüge. „Da bereits heute ein wirksamer Schutz der Nachtruhe in den Anrainergemeinden des Flughafens nicht gewährleistet ist, besteht dringend und kurzfristig Handlungsbedarf,“ betonen die Unterzeichner des Briefes.

Zusätzlich weisen sie darauf hin, dass die Belastungen der Anwohner*innen in der ersten Nachtstunde, zwischen 22 Uhr und 23 Uhr teilweise höher sei als über Tag. „Dieser Zustand widerspricht den Erwartungen des OVG Münster,“ heißt es in dem Brief. Die Initiativen zitieren das Urteil des OVG vom 22. März 2017 im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lärmschutzkonzepts für den Flughafen Düsseldorf. Das OVG habe die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass beim „Übergang von der letzten Stunde des Tages zur ersten Stunde der Nacht eine spürbare Abnahme des zulässigen Flugbetriebs und der hierdurch ausgelösten Belastungen verbunden ist.“ Die Erfahrungen mit der geltenden Nachtflugregelung würden dieser Anforderung des Gerichts jedoch widersprechen.

Konkret fordern die Initiativen Verkehrsminister Oliver Krischer auf, verspätete Landungen nach 23 Uhr nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch die Bezirksregierung zuzulassen. Das „Privileg“ von Fluggesellschaften mit Wartungsstützpunkt, die heute bis Mitternacht ohne Sondergenehmigung landen dürfen, müsse abgeschafft werden. Die hohe Zahl der verspäteten Landungen in der Nacht zeige, dass die heutige Zahl von 33 planbaren Slots nach 22 Uhr zu hoch sei. Um eine spürbare Abnahme des Fluglärms in den Nachtstunden zu erreichen, müsse der Minister die Zahl der planbaren Slots in der ersten Nachtstunde deutlich reduzieren. Zudem erwarten die Initiativen, dass gegen Fluggesellschaften die wiederholt nach 23 Uhr landen Bußgelder verhängt und deren auf diese Weise erzielten Gewinne abgeschöpft werden.

Um ihre Forderung an den Minister zu unterstreichen, verweisen die Unterzeichner auf ein Gutachten der Fachkanzlei Baumann (Leipzig) im Auftrag von „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, das dem Minister zugestellt worden ist. Darin wird bestätigt, dass der Minister von Amtswegen die Möglichkeit habe, die geltenden Nachtflugbestimmungen zu ändern, wenn dies zum Schutz der Anwohner*innen notwendig ist.

Da die Entwicklung am Flughafen Düsseldorf seit Jahren zeige, dass die geltenden Regeln keinen wirksamen Schutz der Nachtruhe gewährleisten, wie dies im Einklang mit dem Urteil des OVG Münster geboten ist, sei es dringend notwendig, dass Minister Krischer eine Änderung der Nachtflugbestimmungen vornehme.

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Fluglärmgegner beraten über Klage gegen Flughafenerweiterung

Wir rechnen in Kürze mit einer Entscheidung von Verkehrsminister Oliver Krischer über den seit 2016 vorliegenden Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Kapazitätserweiterung. Dieses Thema steht im Mittelpunkt der Versammlung, zu der der Verein für Dienstag, den 15. November in die VHS (Raum E 20) einlädt. Beginn der öffentlichen Veranstaltung ist 19.00 Uhr.

Der Antrag des Flughafens, über den der Minister zu entscheiden hat, zielt auf eine Erhöhung der Flugbewegungen um bis zu 30 Prozent. Wie der Vorstand in der Einladung mitteilt, erwägt der Verein eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen eine mögliche Genehmigung des Antrags. Da die Belastung der Menschen in Kaarst bereits heute viel zu hoch sei, sei eine Erhöhung der Flugbewegungen nicht hinnehmbar.

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Wer ist eigentlich für das Chaos am Flughafen zuständig?

Auch im Juli landeten pro Nacht im Schnitt zehn Maschinen nach 23 Uhr am Flughafen Düsseldorf. Insgesamt betrug die Zahl der Landungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit 314 (im Juni: 316), davon 31 sogar nach Mitternacht. Zugleich nahm die Zahl der Starts nach 22 Uhr enorm zu. So fanden 94 Starts nach 22 Uhr statt. Für Starts nach 22 Uhr ist eine Sondergenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf erforderlich.

Der Grund für verspätete Landungen und Starts liege in den chaotischen Verhältnissen an den Flughäfen, so dass ein ordnungsgemäßer Flugplan nicht mehr eingehalten werden könne, so der Verein Kaarster gegen Fluglärm in einer Stellungnahme.

„Das anhaltende Chaos am Flughafen Düsseldorf raubt den Anwohnern seit Monaten den Schlaf. Niemand fühlt sich dafür zuständig. Weder der Verkehrsminister noch die Bezirksregierung ergreifen Maßnahmen zum Schutz der Anwohner. Wir fühlen uns hilflos der Willkür des Flugbetriebs ausgeliefert,“ so der Vorsitzende des Vereins, Werner Kindsmüller.

Da der Flughafen Düsseldorf seit Monaten nicht in der Lage sei, einen ordnungsgemäßen Betrieb am Flughafen Düsseldorf zu gewährleisten, sei es notwendig, die Zahl der Flugbewegungen auf ein Maß zu reduzieren, das mit den vorhandenen personellen Kapazitäten zu bewältigen sei, fordert der Verein. Der Schutz der Gesundheit der Anwohner müsse absoluten Vorrang haben und verlange, dass ab 23 Uhr ein absolutes Flugverbot verhängt werde.

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Kaarster Vize-Präsidenten der Bundesvereinigung gegen Fluglärm

Der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, Werner Kindsmüller wurde auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der „Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF)“ in Frankfurt/Main für die nächsten beiden Jahre einstimmig zum Vize-Präsidenten der Organisation gewählt. Die BVF ist nach dem Fluglärmgesetz die Interessensvertretung von etwa 200 Fluglärminitiativen und Kommunen. Auch die Stadt Kaarst gehört der Vereinigung an. Sie nimmt die Belange ihrer Mitglieder gegenüber der Bundesregierung wahr und entsendet Vertreter in die Fluglärmkommissionen an den Verkehrsflughäfen.