Kaarster gegen Fluglärm hat die Kandidierenden befragt
Am 23. Februar haben die Bürgerinnen und Bürger die Wahl zu einem neuen Bundestag. Kaarster gegen Fluglärm hat die Kandidierenden der demokratischen Parteien im Bundestagswahlkreis Krefeld I / Neuss II gebeten, die folgenden beiden Fragen zu beantworten:
1. Werden Sie sich, falls Sie in den Bundestag einziehen werden, für eine Verschärfung des gesundheitlichen Lärmschutzes für den Luftverkehr in der nächsten Legislaturperiode einsetzen?
2. Für welche Maßnahmen werden Sie sich einsetzen, um die klimaschädlichen Emissionen – heute etwa 8 % – zu reduzieren?
Geantwortet haben die Kandidatin der SPD, Ina Spanier-Oppermann, der Kandidat und MdB der CDU, Ansgar Heveling und der Kandidat der Partei Die LINKE, Stephan Hagemes. Bis 18.2. nicht geantwortet haben die Kandidaten von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP.
(Die Antworten in der Reihenfolge des Eingangs):
Stephan Hagemes, Direktkandidat Die LINKE
Die Bevölkerung und Umwelt leiden bereits jetzt zu viel unter dem Fluglärm durch den Flughafen Düsseldorf, auch unter der Mißachtung des Nachtflugverbots. Darum bin ich gegen eine Erweiterung des Flughafens Düsseldorf!
Das Wahlprogramm meiner Partei positioniert sich zwar knapp aber eindeutig auf S. 37, im Kapitel “ Mobilität für alle“ und dort etwas unglücklich platziert im Unterkapitel „Bahn: Reparieren, ausbauen und gemeinnützig betreiben“: „Flüge, die kürzer als 500 Kilometer oder fünf Zugstunden, wollen wir verbieten. Neue Flughafenkapazitäten sind nicht nötig.“
Antwort der SPD-Kandidatin für den Bundestag, Frau Ina Spanier-Oppermann:
- Werden Sie sich, falls Sie in den Bundestag einziehen werden, für eine Verschärfung des gesundheitlichen Lärmschutzes für den Luftverkehr in der nächsten Legislaturperiode einsetzen?
Seit 2019 liegt dem Bundestag der Bericht zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes vor. Dieser noch in der Großen Koalition vorgelegte Bericht sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, auf die sich SPD und Union damals verständigt haben. So soll der passive Lärmschutz verbessert werden, die Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe durch Finanzierung neuer technischer Lösungen, wie z.B. dem Einbau von Lüftern erweitert werden. Eine Umsetzung dieser Vorschläge, die das Umweltministerium in dieser Wahlperiode nicht mehr aufgegriffen hat, ist das Mindeste, was geschehen muss. Dies reicht aber nicht: Mittlerweile hat die WHO nachgewiesen, dass bereits ab 40 dBA das gesundheitliche Risiko von Fluglärm exponentiell zunimmt. Dem muss der Gesetzgeber Rechnung tragen. Insbesondere in der Nacht muss der Schutz vor gesundheitsschädigenden Fluglärm ausgebaut werden. Die Urteile der Gerichte sind eindeutig: Mit Beginn der Nacht, also ab 22 Uhr muss der Lärm – wie überall anders auch – reduziert werden. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass diese Entscheidungen umgesetzt werden.
- Für welche Maßnahmen werden Sie sich einsetzen, um die klimaschädlichen Emissionen – heute etwa 8 % – zu reduzieren?
Das ist eine komplexe Frage, die nicht kurz beantwortet werden kann. Sicher scheint mir allerdings, dass die Luftverkehrswirtschaft aktuell keinen Plan hat, wie sie ihr selbst gestecktes Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, umsetzen will. Es gibt zu wenig Anreize, um weniger klimaschädliche Antriebsstoffe zu produzieren. Zudem sind diese zu teuer. In einer solchen Situation sollte eine neue Bundesregierung mit allen Akteuren eine Transformationsstrategie entwickeln, die das Klimaziel ansteuert und konkrete Umsetzungsmaßnahmen festlegt. Dazu gehören verlässliche Rahmenbedingungen für die Produzenten von Sustainable Aviation Fuel (SAF), der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft für die Luftverkehrsbranche, aber auch staatliche Hilfen, damit die Produktionskapazitäten hochgefahren werden können. So könnten die Erträge des Emissionshandels für den Aufbau einer SAF-Produktion eingesetzt und die Produktionskosten dadurch reduziert werden. Schnelle Lösungen wird es hier allerdings nicht geben. Deshalb bin ich skeptisch, ob die Wachstumspläne der Luftverkehrswirtschaft in die Zeit passen. Die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene, wie nach Corona erfolgt, hat dem Klimaschutz gutgetan. Insgesamt müssen die klimaschädlichen Emissionen des Luftverkehrs sinken. Mit technischer Innovation, so notwendig sie ist, allein, wird das aber nicht klappen.
Stellungnahme des CDU-Kandidaten Ansgar Heveling, MdB
Vielen Dank für die Übersendung der Forderungen von Umweltverbänden zum Flugverkehr und der konkreten Fragen nach meiner Position zum diesbezüglichen Lärm- und Umweltschutz. Gerne komme ich heute darauf zurück.
Lärmschutz ist ein wichtiges Thema. Die Anwohner von Flughäfen müssen durch geeignete Maßnahmen effektiv vor Fluglärm geschützt werden. Wir als Union setzen uns für möglichst bürokratiearme und niederschwellige Verfahren und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der geltenden Vorschriften auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse ein.
Allerdings sollten auch die Interessen der Luftverkehrswirtschaft berücksichtigt werden. Ein Fokus unserer Strategie liegt daher in der Förderung von Innovationen im Bereich Luftverkehr, so dass durch technologische Weiterentwicklungen (insbesondere durch leisere und effizientere Flugzeuge) die Emissionen insgesamt gesenkt werden können.
Wir sehen die drängende Notwendigkeit, auch die klimaschädlichen Emissionen des Luftverkehrs zu reduzieren. Wir verfolgen hier ein integratives Konzept, das den Luftverkehr schrittweise klimafreundlicher gestaltet. Durch Ausbau von nachhaltigen Flugkraftstoffen, Förderung innovativer Technologien und Verbesserung von Intermodalität möchten wir die Voraussetzungen schaffen, um die klimaschädlichen Emissionen des Luftverkehrs deutlich zu reduzieren. Ziel ist es, den Luftverkehr auf einen nachhaltigen Kurs zu bringen und dabei gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrtbranche zu wahren.
Im Bundestag hatten wir als Unionsfraktion im vergangenen Dezember diesbezüglich den Antrag „Klimaneutrales Fliegen vorantreiben – Für einen Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen und wettbewerbsfähige Klimaschutzinstrumente“ eingebracht, der die Bundesregierung zu u.a. folgenden konkreten Maßnahmen aufgefordert hat:
- sich klar zur Dekarbonisierung des zivilen Luftverkehrs zu bekennen;
- nachhaltige erneuerbare Kraftstoffe verstärkt in die Klimaschutzstrategie im Verkehrssektor zu integrieren;
- verlässliche Rahmen- und Finanzierungsbedingungen für den Markthochlauf synthetischer Kraftstoffe zu schaffen;
- Projekte und -programme zur Erforschung, Erprobung und Herstellung von synthetisch erzeugten Kraftstoffen zu fördern und langfristig zu unterstützen;
- die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer in Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Luftverkehrsbereich zweckgebunden zu investierten, insbesondere für Produktion und Einsatz von nachhaltigen Flugkraftstoffen;
- sich auf europäischer Ebene für die Weiterentwicklung des einheitlichen europäischen Luftraums „Single European Sky“ einzusetzen, mithilfe dessen Umwege und Treibstoffverbrauch reduziert werden können;
- durch Stärkung der Intermodalität mehr Kurzstreckenverkehr auf die Schiene zu verlagern, das Bahnangebot auszubauen und mit mehr Pünktlichkeit, verlässlichem Gepäcktransport, kurzen Reisezeiten und Flughafenanschlüssen an das Fernbahnnetz für eine Qualitätssteigerung des Bahnverkehrs zu sorgen;
- die deutschen Luftverkehrsunternehmen bei der Erneuerung ihrer Flotten mit energieeffizienteren und emissionsärmeren Flugzeugen zu unterstützen und vor diesem Hintergrund auch finanzielle Belastungen wie beispielsweise die hohen Standortkosten zu minimieren;
- die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, beim elektrischen Fliegen eine relevante Rolle weltweit einzunehmen.