Der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, Werner Kindsmüller wurde auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der „Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF)“ in Frankfurt/Main für die nächsten beiden Jahre einstimmig zum Vize-Präsidenten der Organisation gewählt. Die BVF ist nach dem Fluglärmgesetz die Interessensvertretung von etwa 200 Fluglärminitiativen und Kommunen. Auch die Stadt Kaarst gehört der Vereinigung an. Sie nimmt die Belange ihrer Mitglieder gegenüber der Bundesregierung wahr und entsendet Vertreter in die Fluglärmkommissionen an den Verkehrsflughäfen.
Kategorie: Allgemein
OVG Münster verpflichtet Verkehrsministerium, Information über Missbrauch bei Slot-Nutzung herauszugeben
Nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ ein Anrecht darauf hat, Informationen über die Tätigkeit des sog. Slot Performance Monitoring Committee (SPMC) am Flughafen Düsseldorf zu erlangen. Die Weigerung des Verkehrsministeriums, vom Verein beantragte Unterlagen aus den Beratungen dieses Gremiums zur Verfügung zu stellen, ist damit abschließend als unrechtmäßig festgestellt worden.
Das SPMC wurde vom Verkehrsministerium 2005 mit der neuen Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf eingerichtet. Es soll Verstöße der Fluggesellschaften gegen die geltende Betriebsgenehmigung, insbesondere Abweichungen vom genehmigten Flugplan identifizieren. Das Gremium kann auch Empfehlungen aussprechen, wie Missbräuche abgestellt werden können.
Seit Jahren beklagen die Fluglärminitiativen, dass die Zahl der nächtlichen Verspätungen zunimmt, ohne dass die Aufsichtsbehörde, das Verkehrsministerium dagegen einschreitet. „Nachdem das Ministerium fast sechs Jahre lang den Zugang zu diesen Informationen blockiert hat, erhalten die betroffenen Anwohner Einsicht in die Beratungsunterlagen des Kontrollgremiums. Wir werden überprüfen können, wie das Ministerium und die beteiligten Fluggesellschaften mit den regelmäßigen Verstößen gegen den Flugplan umgegangen sind,“ erläutert der Vorsitzende des Vereins Werner Kindsmüller.
Zum Hintergrund:
Das Verkehrsministerium hatte den Antrag des Vereins auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW im November 2016 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat aufgrund der anschließenden Klage des Vereins im September 2019 den Rechtsanspruch des Vereins auf Herausgabe der Informationen festgestellt und das Ministerium dazu verurteilt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts einen neuen Bescheid zu erlassen. Dagegen hat das Verkehrsministerium Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
Das OVG Münster hat die Berufung des Verkehrsministeriums am 4. Juli 2022 (Aktenzeichen: 15 A 4113/19) im vollen Umfang zurückgewiesen. Das Verkehrsministerium ist nun verpflichtet, den Antrag des Vereins unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Das Land trägt die Kosten des Verfahrens. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Bekanntlich haben die Grünen im Koalitionsvertrag mit der CDU eine Kapazitätserweiterung für den Flughafen Düsseldorf nicht mehr ausgeschlossen. Sie halten diese für möglich.
Näheres unter: https://kagf.de/neuigkeiten/koalitionsvereinbarung/
Da eine Entscheidung schon bald kommen kann, ist es jetzt wichtig Protestbriefe an grüne Politiker zu richten. Schickt bitte ein Protestschreiben oder das beigefügte Muster https://kagf.de/wp-content/uploads/2022/07/Musterschreiben.pdf an:
Umwelt– und Verkehrsminister: oliver.krischer@mulnv.nrw.de
Landtagsfraktion: gruene@landtag.nrw.de
Kaarster Landtagsabgeordneter, Simon Rock:Simon.Rock@landtag.nrw.de
Mit 316 Landungen nach 23 Uhr hat der Flughafen Düsseldorf im Juni einen neuen Negativrekord aufgestellt. Im Schnitt sind pro Nacht mehr als zehn Landungen außerhalb der Betriebszeiten erfolgt. Sieben Maschinen kamen sogar erst nach Mitternacht in Düsseldorf an. Das ist das Ergebnis eines unfähigen Flughafenmanagements, dessen Folgen wir als Anwohner zu tragen haben.
Nicht nur in absoluten Zahlen stellt der Juni einen Spitzenwert bei den nächtlichen Landungen dar, auch relativ. Während im Juni 2019, einem Monat mit ca. 20.000 Flugbewegungen 253 Verspätungen nach 23 Uhr registriert worden sind, kamen die 316 Landungen im vergangenen Monat auf „nur“ 13.662 Flugbewegungen.
Zur rechtlichen Situation: Leider sind diese Verspätungen aufgrund der geltenden Nachtflugbestimmungen am Flughafen Düsseldorf legal. Zwar dürfen Fluggesellschaften nur bis 23 Uhr ihre Landungen planen, aber sie dürfen bis 23.30 Uhr ohne Sondergenehmigung verspätet landen. Handelt es sich um eine Airline mit Wartungstützpunkt in Düsseldorf, dann dürfen deren Flugzeuge sogar bis Mitternacht ohne Genehmigung landen. Das Verkehrsministerium hat sieben Fluggesellschaften mit hohem Aufkommen in Düsseldorf diesen Status verliehen.
Das Chaos am Flughafen Düsseldorf raubt den Menschen in der Einflugschneise den Schlaf. Zum Urlaubsbeginn in NRW fanden Freitag bis Sonntag 40 Landungen außerhalb der Betriebszeiten statt, fünf mal landeten Maschinen sogar nach Mitternacht.
Im Einzelnen: In der Nacht vom Freitag zum Samstag landeten 7 Maschinen zwischen 23 Uhr und Mitternacht, von Samstag auf Sonntag waren es 20 (!) und 2 Maschinen nach Mitternacht. Von Sonntag auf Montag trafen 8 Maschinen zwischen 23 Uhr und Mitternacht ein und 3 Maschinen landeten erst nach Mitternacht.Hier kann man sich beschweren: https://kagf.de/beschwerden/
Mit den Plänen der künftigen Landesregierung für den Flughafen Düsseldorf beschäftigt sich die Informationsveranstaltung von Kaarster gegen Fluglärm am Donnerstag, den 30. Juni 2022 (Beginn: 19.00 Uhr) im Bischofshof (Holzbüttgen, Königstr.). Was bringt der Koalitionsvertrag? Kommt es zur Kapazitätserweiterung? Was will die neue Regierung gegen die Störungen der Nachtruhe unternehmen?
Das befürchtete Chaos zum Ferienbeginn ist gestern eingetreten. Allerdings betrifft es nicht nur die etwa 200.000 Menschen, die es sich freiwillig antun und an diesem Wochenende in Urlaub fliegen, sondern auch uns, die Anwohner*innen, die nichts dafür können.
Insgesamt starteten gestern Abend 4 Maschinen nach 22:00 Uhr:
(XQ 183 Antalya geplant: 19:00, gestartet: 22:05;
JU 325 Belgrad geplant 20:35, gestartet 22:02;
VY 1897 Barcelona geplant 21:00, gestartet 22:21
EI 699 Dublin geplant 21:05, gestartet 22:08
Weiterhin gab es 2 Landungen nach 24 Uhr: Gelandet um 0:12 und 0:46.
Obwohl im Mai nur etwa 2/3 der Flugbewegungen des Spitzenjahres 2019 am Flughafen Düsseldorf abgewickelt worden sind, lag die Zahl der nächtlichen Landungen außerhalb der Betriebszeit mit 186 deutlich höher als vor drei Jahren. Grund: der Flughafen ist nicht in der Lage, auch bei eingeschränktem Betrieb, einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Dazu der folgende Beitrag auf SAT1
In einem Schreiben an CDU und Grüne hat der Verein Kaarster gegen Fluglärm konkrete Forderungen formuliert, wie eine neue Landesregierung die Belastung der Anwohner durch Fluglärm reduzieren kann.
Das Schreiben und die Presseerklärung lesen Sie hier.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), die Dachorganisation aller Initiativen gegen Fluglärm in Deutschland hat im Vorfeld der Landtagswahl am 15. Mai 2022 CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nach ihren Positionen zu Fluglärm, zur künftigen Rolle des Luftverkehrs, zur Erweiterung des Flughafens Düsseldorf und zum Klimaschutz befragt. Hier sind ihre Antworten.
Die Bundesvereinigung hat zudem zentrale Forderungen an eine neue Landesregierung formuliert, die hier nachzulesen sind.