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Fluglärminitiativen fordern von Verkehrsminister Verschärfung der Nachtflugregelung

Die sieben Fluglärminitiativen in der Region Düsseldorf und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm haben sich in einem Offenen Brief an Verkehrsminister Oliver Krischer gewandt und ihn aufgefordert, die geltenden Nachtflugbestimmungen am Flughafen Düsseldorf umgehend zu verschärfen. Die Initiativen führen an, dass die Lärmbelastung der Anwohner*innen im vergangenen Sommer, insbesondere nach 23 Uhr teilweise höher lag als im Spitzenjahr 2019, obwohl im vergangenen Jahr nur etwa zwei Drittel der Flüge vor Corona abgefertigt wurden. Die Initiativen befürchten, dass die Zahl der Flugbewegungen in diesem Sommer erheblich zunehmen wird und damit auch die Anzahl der Nachtflüge. „Da bereits heute ein wirksamer Schutz der Nachtruhe in den Anrainergemeinden des Flughafens nicht gewährleistet ist, besteht dringend und kurzfristig Handlungsbedarf,“ betonen die Unterzeichner des Briefes.

Zusätzlich weisen sie darauf hin, dass die Belastungen der Anwohner*innen in der ersten Nachtstunde, zwischen 22 Uhr und 23 Uhr teilweise höher sei als über Tag. „Dieser Zustand widerspricht den Erwartungen des OVG Münster,“ heißt es in dem Brief. Die Initiativen zitieren das Urteil des OVG vom 22. März 2017 im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lärmschutzkonzepts für den Flughafen Düsseldorf. Das OVG habe die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass beim „Übergang von der letzten Stunde des Tages zur ersten Stunde der Nacht eine spürbare Abnahme des zulässigen Flugbetriebs und der hierdurch ausgelösten Belastungen verbunden ist.“ Die Erfahrungen mit der geltenden Nachtflugregelung würden dieser Anforderung des Gerichts jedoch widersprechen.

Konkret fordern die Initiativen Verkehrsminister Oliver Krischer auf, verspätete Landungen nach 23 Uhr nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch die Bezirksregierung zuzulassen. Das „Privileg“ von Fluggesellschaften mit Wartungsstützpunkt, die heute bis Mitternacht ohne Sondergenehmigung landen dürfen, müsse abgeschafft werden. Die hohe Zahl der verspäteten Landungen in der Nacht zeige, dass die heutige Zahl von 33 planbaren Slots nach 22 Uhr zu hoch sei. Um eine spürbare Abnahme des Fluglärms in den Nachtstunden zu erreichen, müsse der Minister die Zahl der planbaren Slots in der ersten Nachtstunde deutlich reduzieren. Zudem erwarten die Initiativen, dass gegen Fluggesellschaften die wiederholt nach 23 Uhr landen Bußgelder verhängt und deren auf diese Weise erzielten Gewinne abgeschöpft werden.

Um ihre Forderung an den Minister zu unterstreichen, verweisen die Unterzeichner auf ein Gutachten der Fachkanzlei Baumann (Leipzig) im Auftrag von „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, das dem Minister zugestellt worden ist. Darin wird bestätigt, dass der Minister von Amtswegen die Möglichkeit habe, die geltenden Nachtflugbestimmungen zu ändern, wenn dies zum Schutz der Anwohner*innen notwendig ist.

Da die Entwicklung am Flughafen Düsseldorf seit Jahren zeige, dass die geltenden Regeln keinen wirksamen Schutz der Nachtruhe gewährleisten, wie dies im Einklang mit dem Urteil des OVG Münster geboten ist, sei es dringend notwendig, dass Minister Krischer eine Änderung der Nachtflugbestimmungen vornehme.

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Fluglärmgegner beraten über Klage gegen Flughafenerweiterung

Wir rechnen in Kürze mit einer Entscheidung von Verkehrsminister Oliver Krischer über den seit 2016 vorliegenden Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Kapazitätserweiterung. Dieses Thema steht im Mittelpunkt der Versammlung, zu der der Verein für Dienstag, den 15. November in die VHS (Raum E 20) einlädt. Beginn der öffentlichen Veranstaltung ist 19.00 Uhr.

Der Antrag des Flughafens, über den der Minister zu entscheiden hat, zielt auf eine Erhöhung der Flugbewegungen um bis zu 30 Prozent. Wie der Vorstand in der Einladung mitteilt, erwägt der Verein eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen eine mögliche Genehmigung des Antrags. Da die Belastung der Menschen in Kaarst bereits heute viel zu hoch sei, sei eine Erhöhung der Flugbewegungen nicht hinnehmbar.

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Wer ist eigentlich für das Chaos am Flughafen zuständig?

Auch im Juli landeten pro Nacht im Schnitt zehn Maschinen nach 23 Uhr am Flughafen Düsseldorf. Insgesamt betrug die Zahl der Landungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit 314 (im Juni: 316), davon 31 sogar nach Mitternacht. Zugleich nahm die Zahl der Starts nach 22 Uhr enorm zu. So fanden 94 Starts nach 22 Uhr statt. Für Starts nach 22 Uhr ist eine Sondergenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf erforderlich.

Der Grund für verspätete Landungen und Starts liege in den chaotischen Verhältnissen an den Flughäfen, so dass ein ordnungsgemäßer Flugplan nicht mehr eingehalten werden könne, so der Verein Kaarster gegen Fluglärm in einer Stellungnahme.

„Das anhaltende Chaos am Flughafen Düsseldorf raubt den Anwohnern seit Monaten den Schlaf. Niemand fühlt sich dafür zuständig. Weder der Verkehrsminister noch die Bezirksregierung ergreifen Maßnahmen zum Schutz der Anwohner. Wir fühlen uns hilflos der Willkür des Flugbetriebs ausgeliefert,“ so der Vorsitzende des Vereins, Werner Kindsmüller.

Da der Flughafen Düsseldorf seit Monaten nicht in der Lage sei, einen ordnungsgemäßen Betrieb am Flughafen Düsseldorf zu gewährleisten, sei es notwendig, die Zahl der Flugbewegungen auf ein Maß zu reduzieren, das mit den vorhandenen personellen Kapazitäten zu bewältigen sei, fordert der Verein. Der Schutz der Gesundheit der Anwohner müsse absoluten Vorrang haben und verlange, dass ab 23 Uhr ein absolutes Flugverbot verhängt werde.

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Kaarster Vize-Präsidenten der Bundesvereinigung gegen Fluglärm

Der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, Werner Kindsmüller wurde auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der „Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF)“ in Frankfurt/Main für die nächsten beiden Jahre einstimmig zum Vize-Präsidenten der Organisation gewählt. Die BVF ist nach dem Fluglärmgesetz die Interessensvertretung von etwa 200 Fluglärminitiativen und Kommunen. Auch die Stadt Kaarst gehört der Vereinigung an. Sie nimmt die Belange ihrer Mitglieder gegenüber der Bundesregierung wahr und entsendet Vertreter in die Fluglärmkommissionen an den Verkehrsflughäfen.

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Erfolg für Bürgerrechte!

OVG Münster verpflichtet Verkehrsministerium, Information über Missbrauch bei Slot-Nutzung herauszugeben

Nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ ein Anrecht darauf hat, Informationen über die Tätigkeit des sog. Slot Performance Monitoring Committee (SPMC) am Flughafen Düsseldorf zu erlangen. Die Weigerung des Verkehrsministeriums, vom Verein beantragte Unterlagen aus den Beratungen dieses Gremiums zur Verfügung zu stellen, ist damit abschließend als unrechtmäßig festgestellt worden.

Das SPMC wurde vom Verkehrsministerium 2005 mit der neuen Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf eingerichtet. Es soll Verstöße der Fluggesellschaften gegen die geltende Betriebsgenehmigung, insbesondere Abweichungen vom genehmigten Flugplan identifizieren. Das Gremium kann auch Empfehlungen aussprechen, wie Missbräuche abgestellt werden können.

Seit Jahren beklagen die Fluglärminitiativen, dass die Zahl der nächtlichen Verspätungen zunimmt, ohne dass die Aufsichtsbehörde, das Verkehrsministerium dagegen einschreitet. „Nachdem das Ministerium fast sechs Jahre lang den Zugang zu diesen Informationen blockiert hat, erhalten die betroffenen Anwohner Einsicht in die Beratungsunterlagen des Kontrollgremiums. Wir werden überprüfen können, wie das Ministerium und die beteiligten Fluggesellschaften mit den regelmäßigen Verstößen gegen den Flugplan umgegangen sind,“ erläutert der Vorsitzende des Vereins Werner Kindsmüller.

Zum Hintergrund:

Das Verkehrsministerium hatte den Antrag des Vereins auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW im November 2016 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat aufgrund der anschließenden Klage des Vereins im September 2019 den Rechtsanspruch des Vereins auf Herausgabe der Informationen festgestellt und das Ministerium dazu verurteilt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts einen neuen Bescheid zu erlassen. Dagegen hat das Verkehrsministerium Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.

Das OVG Münster hat die Berufung des Verkehrsministeriums am 4. Juli 2022 (Aktenzeichen: 15 A 4113/19) im vollen Umfang zurückgewiesen. Das Verkehrsministerium ist nun verpflichtet, den Antrag des Vereins unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Das Land trägt die Kosten des Verfahrens. Eine Revision ist nicht zugelassen.

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Kommt jetzt die Kapazitätserweiterung?

Mit den Plänen der künftigen Landesregierung für den Flughafen Düsseldorf beschäftigt sich die Informationsveranstaltung von Kaarster gegen Fluglärm am Donnerstag, den 30. Juni 2022 (Beginn: 19.00 Uhr) im Bischofshof (Holzbüttgen, Königstr.). Was bringt der Koalitionsvertrag? Kommt es zur Kapazitätserweiterung? Was will die neue Regierung gegen die Störungen der Nachtruhe unternehmen?

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Grüne öffnen Tor für Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf

Mit Empörung hat die Initiative „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen in NRW reagiert, der heute (23. Juni 2022) von den Parteien der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist.

„Für die Anwohner des Flughafens Düsseldorf bringt dieser Koalitionsvertrag keine Verbesserung, vielmehr droht noch mehr Fluglärm. Im Wahlkampf haben die Grünen eine Kapazitätserweiterung kategorisch ausgeschlossen. Nunmehr haben die Grünen der Möglichkeit einer Erweiterung zugestimmt, sofern der Angerland-Vergleich eingehalten wird. Damit haben die Grünen das Tor für eine Erweiterung der Start- und Landerechte von 45 auf 60 weit geöffnet,“ kritisiert der Vorsitzende des Vereins Werner Kindsmüller. „Als Anwohner fühlen wir uns durch diese Entscheidung verraten. Sollte sie so kommen, werden wir dagegen klagen,“ kündigt er für seinen Verein an.

Der Hinweis auf die Gültigkeit des Angerland-Vergleichs habe keine tatsächliche Bedeutung, da diese, durch das Urteil des OVG Münster vom 5. Sept. 2002 bestätigte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Flughafen und den beteiligten Städten durch die Regierung nicht zur Disposition gestellt werden könne. Auch die Aussage im Koalitionsvertrag, der „Flughafen Düsseldorf muss das geltende Nachtflugverbot konsequent“ anwenden, seien leere Worte. „Die geltende Betriebserlaubnis kennt kein Nachtflugverbot. Die permanenten Landungen nach 23 Uhr sind im Einklang mit dem geltendem Recht. Wir haben uns erwartet, dass die Sonderregelungen für den Nachtflug abgeschafft werden,“ so Kindsmüller. Davon ist aber nirgendwo die Rede.

Eine ausführliche Bewertung des Unterkapitels Luftverkehr im Koalitionsvertrag ist hier

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Fluglärm muss Thema bei Koalitionsverhandlungen sein

In einem Schreiben an CDU und Grüne hat der Verein Kaarster gegen Fluglärm konkrete Forderungen formuliert, wie eine neue Landesregierung die Belastung der Anwohner durch Fluglärm reduzieren kann.

Das Schreiben und die Presseerklärung lesen Sie hier.

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Fluglärmgegner diskutieren mit Landtagskandidaten

Seit Beginn des Osterreiseverkehrs ist Fluglärm auch wieder ein ärgerliches Thema für die Menschen in Kaarst. Um das Thema Fluglärm und den Flughafen Düsseldorf wird es am Donnerstag, den 28. April bei einer Veranstaltung des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ gehen. Dabei werden auch die Erweiterungspläne des Flug-hafens eine Rolle spielen. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die bei der Land-tagswahl am 15. Mai zur Wahl stehen, stellen sich in der Volkshochschule Kaarst (Am Schulzentrum 18) den Fragen des Publikums. Beginn der Veranstaltung ist 19.00 Uhr. Mit dabei sind: Marcel Knuppertz (SPD). Simon Rock (Bündnis 90/Die Grüne), Simon Kell (FDP) und Monika Zimmermann (Die LINKE). Abgesagt hat Lutz Lienenkämper, der erneut für die CDU kandidiert.

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Gesundheitsgefährdung durch Zunahme des Luftverkehrs

Stellungnahme aus Anlass des Internationalen Tages gegen Lärm am 27. April
„Fluglärm schädigt die Gesundheit. Veränderungen bei Blutdruck, Herzfrequenz und anderen Kreislauffaktoren sind die Folge. Die Erkenntnisse der Lärmforschung sind eindeutig. Besonders gefährdet Fluglärm die Gesundheit der Menschen in den Einfluggebieten der Flughäfen“, daran erinnert die Fluglärminitiative „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ aus Anlass des Internationalen Tages gegen Lärm am 27. April.
In der Stellungnahme der Initiative heißt es: „Wir beobachten seit Wochen eine Zunahme der Flugbewegungen über Kaarst. Pro Tag landen zurzeit täglich bis zu 200 Maschinen über Kaarst. Das bedeutet jedes Maß eine Lärmentwicklung, die für das Herz-Kreislaufsystem, vor allem älterer und bereits belasteter Menschen eine gesundheitliche Gefährdung darstellt.“ Viele Flüge, so die Initiative wären nicht notwendig. Zwar nimmt die Zahl der innerdeutschen Verbindungen von Düsseldorf seit Beginn der Corona-Pandemie ab, dennoch werden immer noch zu viele Flüge nach München und Berlin angeboten, für die es gute Alternativen der Bahn gäbe.
Besonders gesundheitsschädlich seien Nachtflüge, durch die die Menschen im Schlaf gestört werden. Deshalb erneuert die Initiative ihre Forderung für ein ausnahmsloses Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in Düsseldorf. An der Einstellung zu dieser Frage werde man auch die Parteien beurteilen, die künftig die Landesregierung bilden wollen, kündigt der Sprecher der Initiative, Werner Kindsmüller an.