wünscht Ihnen „Kaarster gegen Fluglärm“ e.V.
Ein ruhiges Weihnachtsfest…
wünscht Ihnen „Kaarster gegen Fluglärm“ e.V.
Die Flugsteuer muss bleiben! Mehr als 318.000 Menschen haben bis zum 1. Dezember mit ihrer Unterschrift bereits gegen die Senkung der Luftverkehrssteuer zum 1. Juli 2026 protestiert.
Die Bundesregierung vermacht den Airlines ein Steuergeschenk in Höhe von 350 Mio.€, hat aber angeblich zu wenig Geld, um den bisherigen Preis des Deutschland-Tickets zu halten.
Aber es drohen weitere Geschenke an die Luftverkehrslobby:
Und das alles, damit die schmutzigste Verkehrsbranche weiter wachsen kann!
https://aktion.campact.de/klima/flugsteuer-muss-bleiben/teilnehmen-1
Die Bundesregierung hat vor, zum 1. Juli 2026 die Luftverkehrssteuer zu kürzen und der Luftverkehrswirtschaft ein weiteres Steuergeschenk in Höhe von 350 Mio. € zu bescheren.
WIR SAGEN NEIN!
UNTERSCHREIBT DIE PETION
https://aktion.campact.de/klima/flugsteuer-muss-bleiben/teilnehmen-1
Für all diejenigen Kaarsterinnen und Kaarster, die die vergangenen Wochen zuhause verbracht haben, gibt es leider keine so guten Nachrichten. Wir brauchen dringend ein Verbot von Nachtflügen nach 23 Uhr!
Menschen im Umkreis von Flughäfen besonders gefährdet
4 Tonnen Schadstoffe entstehen im Durchschnitt täglich durch die Verbrennung von Kerosin durch die Flugzeuge am Flughafen Düsseldorf. Dabei entstehen ultrafeine Partikel, die eine ernste Gefahr für die Menschen am Flughafen und im Umkreis darstellen.
Prof. Dr. Oswald Rottmann hat vor etwa 60 Besucher*innen den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der Partikel können diese direkt in die menschlichen Zellen eindringen und diese schädigen.
Um die Gesundheit der Menschen zu schützen sei es notwendig, dass das Kerosin entschwefelt werde. Dadurch ließ sich etwa 1/3 der Schadstoffe vermeiden. Diese Maßnahme währe ohne große Schwierigkeiten umsetzbar. Zudem müssten auf europäischer Ebene endlich Grenzwerte für Ultrafeinstaub zum Schutz der Menschen festgelegt werden.
Link zur Präsentation:
Das Statistische Bundesamt hat Zahlen veröffentlicht, wie viele Menschen 2023 eine Flugreise unternommen haben. Danach haben nur 13,88 Mio. Menschen eine private Flugreise unternommen, 1,34 Mio. sind zudem aus geschäftlichen Gründen geflogen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 55,5 Mio. Menschen im vergangenen Jahr NICHT geflogen sind. Fliegen ist also nach wie vor eine Angelegenheit einer Minderheit.

Die Auswertung des Umweltbundesamtes zu den Lärmkartierungen 2022 an den deutschen Verkehrsflughäfen hat ergeben, dass durch den Flughafen Düsseldorf etwa 54.000 Menschen durch Fluglärm betroffen sind. Damit sind Lärmwerte von mehr als 55 dB(A) und nachts von mehr als 50 dB(A) erfasst. Die Zahl liegt in Wirklichkeit viel höher, da die Angaben für die Zahl der lärmbelasteten Menschen in Neuss und Essen noch nicht vorliegen und deshalb in den Werten nicht berücksichtigt sind.
Zur Studie:
Im Juli nahm die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf außerhalb der Betriebszeit stark zu. 235 mal wurde nach 23 Uhr gelandet, bzw. nach 22 Uhr gestartet. Das ist in vielen Fällen das Resultat von Verspätungen, die die Luftgesellschaften durch unkorrekte Planungen verursachen. Jede Verspätung über Tage führt sodann zu einer Nachtlandung.
Der Verkehrsminister muss endlich gegen diese Fluggesellschaften vorgehen. Da es aber auch vermehrt durch Unwetter Verspätungen gibt und auch in Zukunft geben wird, fordern wir, dass künftig in der Stunde zwischen 22 Uhr und 23 Uhr nur noch maximal 25 Landungen geplant werden dürfen, statt 33.
Die Initiative Kaarster gegen Fluglärm informiert am Sa., 29. April auf dem Kaarster Wochenmarkt über das Thema Fluglärm. Ab 10.00 Uhr stehen wir Rede und Antwort.
Kaarster gegen Fluglärm legt Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.
Seit 2002 gibt es die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms zu ergreifen. Für Großflughäfen wie Düsseldorf ist ein Lärmaktionsplan vorgeschrieben, der Maßnahmen zur Lärmreduzierung enthalten soll. Bis heute gibt es diesen Plan nicht. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ hat deshalb förmlich Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. „Mit dem Lärmaktionsplan soll der Lärmschutz für Anwohner verbessert werden. Die Missachtung europäischen Rechts darf nicht folgenlos bleiben,“ betont der Vorsitzende des Vereins Kaarster gegen Fluglärm, Werner Kindsmüller.
In den vergangenen Jahren haben sowohl die Städte um den Flughafen Düsseldorf wie auch die Fluglärminitiativen die Landesregierung aufgefordert, einen abgestimmten Aktionsplan zu erstellen. Dieser Wunsch sei jedoch abgelehnt worden, weil formal nach dem Gesetz die Kommunen zuständig sind. Aufgrund der fehlenden lärmfachlichen Kompetenz und der Notwendigkeit der inhaltlichen Abstimmung mit allen Beteiligten, sehen sich die Kommunen jedoch überfordert. „Es kann nicht sein, dass die Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohner des Flughafens unterbleibt, weil die Kommunen überfordert und die Landesregierung unwillig ist,“ kritisiert der Verein.
Kaarster gegen Fluglärm weist darauf hin, dass für andere Großflughäfen in Deutschland wie Frankfurt, München, Stuttgart und Berlin die Aktionsplanung durch die jeweilige Bezirksregierung im Auftrag der Landesregierung erstellt worden ist. „Diesen Weg hat Umweltminister Krischer wie seine Vorgängerin leider abgelehnt,“ beklagt der Verein. Deshalb bleibe nur der Weg, die Europäische Kommission anzurufen und auf den Rechtsverstoß hinzuweisen.
Da es bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Zusammenhang mit der lückenhaften Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gibt, rechnet sich der Verein gute Chancen aus, erfolgreich zu sein.