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Flughafen Düsseldorf verstößt gegen Fluglärmschutzgesetz

Zum Schutz der Anwohner vor Fluglärm hat der Gesetzgeber im Umkreis von Flughäfen Schutzzonen eingerichtet, in denen die Bewohner Anspruch auf baulichen Schallschutz haben. Am 25. Oktober 2011 hat die Landesregierung NRW zum Schutz der Allgemeinheit vor Belästigungen durch Fluglärm die Lärmschutzbereiche für den Schutz bei Tag und bei Nacht für den Flughafen Düsseldorf festgelegt („Fluglärmschutzverordnung Düsseldorf“). Nach dem Fluglärmschutzgesetz sind die Lärmschutzbereiche spätestens nach Ablauf von zehn Jahren zu überprüfen. Dabei ist festzustellen, ob sich die Lärmbelastung der Anwohner wesentlich verändert hat oder absehbar verändern wird. Entsprechend sind dann die schützenswerten Bereiche anzupassen.

Wie der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ nach Einsicht der entsprechenden Akten im zuständigen Ministerium für Umwelt und Verkehr festgestellt hat, ist diese Überprüfung für den Flughafen Düsseldorf bis heute nicht abgeschlossen worden, obwohl die Zehnjahresfrist längst überschritten ist. Zwar habe das damals zuständige Umweltministerium bereits im April 2016 den Flughafen Düsseldorf aufgefordert, Daten bis Ende August 2016 zu liefern, um die bisherigen mit den möglichen neuen Lärmschutzzonen vergleichen zu können. Allerdings ist der Flughafen, wie die Akten zeigen, der Aufforderung des Umweltministeriums nicht nachgekommen. Stattdessen seien, so der Verein über mehrere Jahre Fristverlängerungen beantragt und Gründe vorgebracht worden, warum, diese Daten nicht erbracht werden könnten. Schließlich wurde mit dem damaligen Verkehrsministerium vereinbart, dass die Überprüfung der Lärmschutzzonen vorerst nicht weiterverfolgt werden und erst im Zusammenhang mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren vorgenommen werden solle.

„Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Fluglärmschutzgesetz, das keine Ausnahmen von der 10-Jahresfrist kennt und untergräbt den Schutz der unter Fluglärm leidenden Anwohnern. Zugleich ist dieser Rechtsverstoß ein erneuter Beleg für die Kumpanei zwischen dem Verkehrsministerium und dem Flughafen Düsseldorf,“ so der Vorsitzende des Vereins Werner Kindsmüller. Die verhinderte Überprüfung der Lärmschutzbereiche verwehre möglicherweise Anwohnern einen ihnen nach dem Gesetz zustehenden besseren Schutz vor Fluglärm. „Offensichtlich wurde der Flughafen 2017 nervös, als das Landesamt für Natur- und Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in einer Mail vom 16. Juni 2017 das Umweltministerium darauf aufmerksam gemacht hat, dass Berechnungen des Amtes für den Flughafen Düsseldorf zeigen, dass sich das schützenswerte Gebiet vergrößert hat.“ Damit wäre eine Vergrößerung der Schutzzonen notwendig geworden.

Als Gründe für diese Entwicklung führte das LANUV die intensivere Nutzung der Nordbahn während der Nachtzeit, den Einsatz größerer und lauterer Flugzeugtypen, sowie vermehrte Nachtflüge an. „Aufgrund dieser Informationen wäre es zwingend notwendig gewesen, die geltenden Schutzzonen zu überprüfen und zu aktualisieren. Stattdessen hat der Flughafen Düsseldorf immer wieder verzögert und Ausflüchte geltend gemacht“, so Werner Kindsmüller. Damit sei ein besserer Schutz der Anwohner verhindert worden „Durch ein laufendes Planfeststellungsverfahren, dessen Ende nicht absehbar ist, darf der Rechtsanspruch auf Überprüfung der geltenden Lärmschutzzonen nicht ausgehebelt werden. Das Fluglärmschutzgesetz sieht keine Ausnahmen von der Zehnjahresfrist vor. Wir erwarten deshalb von Verkehrs- und Umweltminister Oliver Krischer, dass er den Flughafen Düsseldorf auffordert, die Daten für die Neufestsetzung der Fluglärmschutzzonen unverzüglich zu liefern und die seit 2012 unverändert geltenden Schutzzonen zu überprüfen. Sollte sich der Flughafen weiterhin weigern, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, muss der Minister das Recht auch gegen den Flughafen durchsetzen.“

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BUND klagt gegen Bundesregierung

Das Verkehrsministerium des Bundes unter Minister Wissing verstößt gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung, weil er sich weigert, wirksame Maßnahmen gegen die Klimabelastung durch Autos, Flugzeuge und Schiffe zu ergreifen. Die Umweltorganisation BUND klagt deshalb gegen die Bundesregierung.

Im Verkehrssektor wurden die nach dem Klimaschutzgesetz für 2021 erlaubten Emissionsmengen um 3,1 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen überschritten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verklagt die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude*. Der BUND verlangt in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das Klimaschutzgesetz vorsieht. Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen. 

„Auch der Luftverkehr trägt erheblich zur Zerstörung des Klimas bei. Deshalb unterstützen wird diese Klage, die den Mobilitätswandel in Deutschland beschleunigen kann,“ erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmüller

https://www.youtube.com/watch?v=RfMocWUVJGM

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Akteneinsicht: Verkehrsminister duldet Fortsetzung des Schweigekartells

Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem NRW-Verkehrsminister mit 10.000 € Zwangsgeld gedroht hat, falls der Beschluss des OVG Münster auf Akteneinsicht für den Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ im Zusammenhang mit den Verspätungen am Flughafen Düsseldorf nicht umgesetzt wird, hat das Verkehrsministerium nun reagiert. Dem Verein liegen inzwischen Akten des „Slot Performance Monitoring Committee“ (SPMC) für den Zeitraum 2006 bis 2022 vor. Allerdings hat das Ministerium viele Seiten, insbesondere Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes und des Flughafenkoordinators geschwärzt. Auch Berichte des Flughafens Düsseldorf wurden teilweise unlesbar gemacht, nachdem der Flughafen Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht hatte.

Nähere Informationen: https://acrobat.adobe.com/link/review?uri=urn:aaid:scds:US:a03dcafc-e7ea-3047-a6b2-956c3edfb9d9

Unsere Presseerklärung: https://acrobat.adobe.com/link/review?uri=urn:aaid:scds:US:0969ed35-b1b1-38f8-a6a5-faf7cd3116fe

Die vollständig veröffentlichten Akten des SPMC:https://acrobat.adobe.com/link/review?uri=urn:aaid:scds:US:0795c667-aeba-39f7-912a-5beb89b34693

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Verkehrsminister ist „Heimlichtuer des Monats“

Das Transparenzbündnis „NRW blickt durch“ hat Verkehrsminister Oliver Krischer zum „Heimlichtuer des Monats“ ernannt. Anlass: Die Weigerung seines Ministeriums, Informationen über den Umgang mit Verstößen gegen die Nachtflugbestimmungen zu veröffentlichen. Dagegen hatte der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich die Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 € durchgesetzt, falls die Informationen nicht veröffentlicht werden.

In der Begründung des Bündnisses heißt es: „Das Beispiel des Verkehrsministeriums NRW zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger bei berechtigten Auskunftsanliegen noch immer Bittsteller sind. Dass das Ministerium bisher sogar zwei Gerichtsurteile ignoriert hat, schadet unserem Rechtsstaat. Der Fall zeigt exemplarisch, warum wir in NRW endlich ein Transparenzgesetz brauchen, dass die Behörden zur proaktiven Information verpflichtet.“

Dem Transparenzbündnis „NRW blickt durch“ gehören der Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW, Offene Kommunen NRW und Transparency Deutschland.  

ttps://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/default-7270cad73c12cd5d7e2dfcde9133ce85-10

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SAT 1 berichtet über Informations-Blockade des Verkehrsministers

Seit mehr als sechs Jahren blockiert und verschleppt das Verkehrsministerium die Herausgabe von Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, obwohl es dreimal durch Gerichte dazu verpflichtet wurde. Will man nicht sichtbar machen, dass man nicht gegen die permanente Verletzung der Nachtruhe der Anwohner*innen unternommen hat? Der Umgang mit Bürgerrechten und den Rechten auf Nachtruhe ist ein Skandal!

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Gericht droht Verkehrsminister Zwangsgeld an

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat auf Antrag des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ dem Verkehrsminister des Landes NRW ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € angedroht. Dieses wird fällig, wenn er seiner Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil vom 23. September 2019 zu Gunsten des Vereins nicht bis zum 13. Januar 2023 nachkommt (Verwaltungsgericht Düsseldorf; 29 M 106/22, Beschluss vom 30. Dezember 2022).

Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Antrag des Vereins vom Oktober 2016 an das Verkehrsministerium, um Auskunft über die Arbeit des beim Ministerium eingerichteten „Slot Performance Monitoring Committee“ (SPMC) nach dem Informationsfreiheitsgesetzes NRW zu erlangen. Dieses Kontrollinstruments wurde 2005 eingerichtet, Verstöße der Airlines und des Flughafens Düsseldorf gegen die Nachtflugbestimmungen festzustellen und zu ahnden. Nachdem das Ministerium den Antrag des Vereins abgelehnt hatte, reichte der Verein Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Das Gericht bestätigte im September 2019 den Informationsanspruch in 1. Instanz. Daraufhin legte das Verkehrsministerium Berufung beim OVG Münster ein, die im Juli 2022 vom Gericht zurückgewiesen wurde. Das Ministerium wurde verpflichtet, den Antrag neu zu bescheiden und die Gerichtskosten zu übernehmen. Als Ende November 2022 immer noch kein neuer Bescheid vorlag, beantragte der Verein Zwangsgeld anzudrohen. Diesem Antrag folgte das Gericht nunmehr und setzte eine Frist bis zum 13. Januar.

Zu diesem Vorgang erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, Werner Kindsmüller.

„Es ist ein Skandal, dass ein Ministerium mehr als sechs Jahre die Wahrnehmung von Informationsrechten verschleppt. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW soll Bürger*innen die Möglichkeit geben, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren. Angesichts der permanenten und jahrelangen Verstöße gegen die Nachtflugbestimmungen gibt es ein öffentliches Interesse zu erfahren, was das Ministerium dagegen unternommen hat. Es stellt sich die Frage, was das Ministerium zu verheimlichen hat.

 Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass ein Ministerium sogar Gerichtsentscheidungen ignoriert. Die Entscheidung der Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf ist nunmehr in dieser Sache bereits die dritte Ohrfeige gegen das Verkehrsministerium.“

Werner Kindsmüller kritisiert in diesem Zusammenhang auch Verkehrsminister Oliver Krischer persönlich. „Ich habe den Minister in einem Gespräch im Oktober auf die Verschleppungstaktik seiner Beamten hingewiesen und ihn gebeten, zügig einen Bescheid zu erlassen. Andernfalls würde der Verein Vollstreckungsklage einreichen. Offensichtlich ist der Minister gegen den eklatanten Rechtsbruch nicht eingeschritten. Deshalb prüfen wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen.“

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Frohe und ruhige Weihnachten!

Wir wünschen allen Kaarsterinnen und Kaarstern ein frohes und ruhiges Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

Im zu Ende gehenden Jahr nahm der Fluglärm über Kaarst erheblich zu. Ein Ende der Entwicklung ist leider nicht abzusehen. Im neuen Jahr gelten unsere Anstrengungen der Verhinderung der Erweiterung der Flugrechte für den Flughafen Düsseldorf. Unterstützen Sie uns weiter!

Vorstand „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“

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Noch mehr Fluglärm werden wir nicht hinnehmen!

Die Mitgliederversammlung des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ hat ganz klar gemacht: Sollte Verkehrsminister Krischer mehr Flugbewegungen genehmigen, als heute zulässig, werden wir Widerstand leisten.

Das Chaos am Flughafen Düsseldorf im Sommer hat uns in manchen Nächten mehr als zehn Landungen nach 23 Uhr beschert. Mehr Slots führen zu noch häufigeren Störungen unserer Nachtruhe. Und: die Klimaziele verlangen nicht mehr, sondern weniger Flugrechte!

https://rp-online.de/nrw/staedte/kaarst/kaarst-fluglaerm-gegner-erwarten-teuren-flughafen-prozess_aid-79715617?utm_source=facebook&utm_medium=referral&utm_campaign=share&fbclid=IwAR2OaLpvZpgu06uM17eHCWnBPhi-E4L8o23z4oA-zZfbL0d3KAmevSIJHQA

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Fluglärmgegner beraten über Klage gegen Flughafenerweiterung

Wir rechnen in Kürze mit einer Entscheidung von Verkehrsminister Oliver Krischer über den seit 2016 vorliegenden Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Kapazitätserweiterung. Dieses Thema steht im Mittelpunkt der Versammlung, zu der der Verein für Dienstag, den 15. November in die VHS (Raum E 20) einlädt. Beginn der öffentlichen Veranstaltung ist 19.00 Uhr.

Der Antrag des Flughafens, über den der Minister zu entscheiden hat, zielt auf eine Erhöhung der Flugbewegungen um bis zu 30 Prozent. Wie der Vorstand in der Einladung mitteilt, erwägt der Verein eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen eine mögliche Genehmigung des Antrags. Da die Belastung der Menschen in Kaarst bereits heute viel zu hoch sei, sei eine Erhöhung der Flugbewegungen nicht hinnehmbar.

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Nach 100 Tagen: Für die Anwohner hat sich nichts geändert

Die neue schwarz-grüne Landesregierung NRW ist seit gut hundert Tagen im Amt. Seitdem verantwortet der grüne Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer auch die Aufsicht über den Luftverkehr am Flughafen Düsseldorf. Nach 100 Tagen müssen wir leider feststellen: Für die Anwohner*innen hat sich durch den Wechsel im Ministeramt nichts geändert. Weiterhin stören verspätet landende Maschinen die Nachtruhe in Kaarst. Seit dem Regierungsantritt starteten oder landeten mehr als 600 Maschinen außerhalb der normalen Betriebszeiten. Und der Minister hat bisher nichts dagegen unternommen.

Zudem warten wir darauf, dass der Verkehrsminister endlich den Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Erweiterung der Kapazitäten ablehnt. Es gibt keinen zusätzlichen Bedarf und eine Erweiterung würde die Klimaschutzziele des Landes konterkarieren.