Mit Empörung hat die Initiative „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen in NRW reagiert, der heute (23. Juni 2022) von den Parteien der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist.
„Für die Anwohner des Flughafens Düsseldorf bringt dieser Koalitionsvertrag keine Verbesserung, vielmehr droht noch mehr Fluglärm. Im Wahlkampf haben die Grünen eine Kapazitätserweiterung kategorisch ausgeschlossen. Nunmehr haben die Grünen der Möglichkeit einer Erweiterung zugestimmt, sofern der Angerland-Vergleich eingehalten wird. Damit haben die Grünen das Tor für eine Erweiterung der Start- und Landerechte von 45 auf 60 weit geöffnet,“ kritisiert der Vorsitzende des Vereins Werner Kindsmüller. „Als Anwohner fühlen wir uns durch diese Entscheidung verraten. Sollte sie so kommen, werden wir dagegen klagen,“ kündigt er für seinen Verein an.
Der Hinweis auf die Gültigkeit des Angerland-Vergleichs habe keine tatsächliche Bedeutung, da diese, durch das Urteil des OVG Münster vom 5. Sept. 2002 bestätigte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Flughafen und den beteiligten Städten durch die Regierung nicht zur Disposition gestellt werden könne. Auch die Aussage im Koalitionsvertrag, der „Flughafen Düsseldorf muss das geltende Nachtflugverbot konsequent“ anwenden, seien leere Worte. „Die geltende Betriebserlaubnis kennt kein Nachtflugverbot. Die permanenten Landungen nach 23 Uhr sind im Einklang mit dem geltendem Recht. Wir haben uns erwartet, dass die Sonderregelungen für den Nachtflug abgeschafft werden,“ so Kindsmüller. Davon ist aber nirgendwo die Rede.
Eine ausführliche Bewertung des Unterkapitels Luftverkehr im Koalitionsvertrag ist hier