Luftverkehr muss Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten!
Zu dem heutigen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg, in dem die Bundesregierung wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Klimaschutzgesetz verurteilt wurde, schnellstmöglich wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen, erklären wir:
„Der Luftverkehr Deutschlands ist für etwa acht Prozent der klimaschädlicher Gase verantwortlich, deshalb muss auch der Luftverkehr einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie den Wachstumskurs der Branche beendet, der zu einer in den nächsten Jahren noch viel höheren Belastungen des Klimas führen würde.
Um aber zu einer tatsächlichen Senkung der Emissionen zu gelangen, muss die Bundesregierung die Zahl der Flugbewegungen reduzieren, indem sie bis zum Ende des Jahrzehnts 20 Prozent der heute zulässigen Flugbewegungen an den Verkehrsflughäfen einzieht. Nur so ist ein wirksamer Beitrag des Luftverkehrs zum Klimaschutz zu erreichen, nicht durch Vertröstung auf technische Lösungen oder weniger schädliche Antriebsstoffe in einer fernen Zukunft. Zudem erwarten wir eine Streichung umweltschädlicher Subventionen im Luftverkehr, wie die Steuerbefreiung von Kerosin und die Befreiung von der Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Luftverkehr.“
Nähere Infos zum Urteil:
Home – Deutsche Umwelthilfe e.V. (duh.de)