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Schrumpfen statt wachsen – Flughafen Schiphol macht es vor

Der Flughafen Schiphol (Amsterdam) kannte bisher kein Nachtflugverbot. Nun soll ab spätestens 2025 zwischen Mitternacht und 5 Uhr aus Gründen des Lärmschutzes ein absolutes Nachtflugverbot eingeführt werden. Damit schrumpft zugleich die Zahl der Starts und Landungen, die geplant werden können. Aber der Flughafen will noch mehr: Es wird künftig auch ein Flugverbot für die lautesten Flugzeuge und ein Verbot für Geschäftsreiseflugzeuge geben.

Der Flughafen Schiphol geht also den entgegengesetzten Weg, den die deutschen Flughäfen gehen. Diese setzen auf Wachstum und wollen, wie Düsseldorf die Zahl der planbaren Slots um ein Drittel steigern. Schiphol hat erkannt, dass nicht Wachstum sondern Schrumpfen des Luftverkehrs notwendig ist.

Amsterdam-Schiphol plant Verbot von Nachtflügen und lauten Flugzeugen – airliners.de

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Klimaneutrales Fliegen – Eine Lüge!

8% der klimaschädlichen Emissionen verursacht Fliegen. Dennoch subventioniert Finanzminister Lindner Kerosin mit mehr als 12 Mrd. € pro Jahr. Der Anteil des Luftverkehrs an der Zerstörung des Klimas wird in den nächsten Jahren noch steigen, weil sich der Luftverkehr bis 2040 verdoppeln soll. Technische Lösungen wie Synthetisches Kerosin sind Augenwischerei, wie dieser Beitrag von Panorama vom 16. März 2023 zeigt.

Deshalb gibt es nur eine Lösung, wenn die Klimaziele eingehalten werden sollen: Der Luftverkehr muss auf Sinkflug gebracht werden!

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2023/Klimaneutrales-Fliegen-eine-Illusion,klima574.html?fbclid=IwAR19vjDfDxV-WebxfP9_0wbfBsgrMWT5cZO0yEbNnfopQRRgKWqLDEvtBjk

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Einladung zur Mitgliederversammlung

Am Dienstag, den 7. März treffen sich die Fluglärmgegner zu ihrer Mitgliederversammlung. An aktuellen Themen mangelt es nicht: Wann ist mit der Entscheidung von Verkehrsminister Krischer zum Erweiterungsantrag des Flughafens zu rechnen? Wie viel Lärm erwartet uns ab Ostern? Warum passiert nichts, um den Nachtverkehr einzuschränken? Diese und andere Fragen werden wir auch mit dem MdL Simon Rock (Bündnis 90/Die Grünen) erörtern.

Beginn: 19.0 Uhr. Ort: VHS Kaarst, Raum E 20

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NRW-Verkehrsministerium akzeptiert 10.000 € Zwangsgeld

Nach mehr als sechs Jahren endet Rechtsstreit zu Gunsten von Kaarster gegen Fluglärm

Das Verkehrsministerium NRW unter Minister Oliver Krischer hat das vom Verwaltungsgericht Düsseldorf verhängte Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € akzeptiert. Dies geht aus einem Schreiben des Ministeriums an das Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2023 hervor. Zugleich hat das Ministerium dem Gericht mitgeteilt, dass es der Fluglärminitiative „Kaarster gegen Fluglärm“, die das Urteil erstritten hat, nunmehr weitere Unterlagen zustellen wird. Dabei geht es um Informationen zu den Gründen für verspätete nächtliche Landungen. Diese hatte das Ministerium bisher mit Verweis auf vermeintliche Geschäftsgeheimnisse des Airports verweigert. Die Gerichte hatten die Argumente des Ministeriums zurückgewiesen.

Dazu erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, Werner Kindsmüller: „ Nach vier Gerichtsentscheidungen gegen das Verkehrsministerium und für das Informationsrecht hoffen wir, dass ein Rechtsstreit, der schon mehr als sechs Jahre andauert, nun ein Ende findet. Es ist sehr bedauerlich, dass das Ministerium mit allen Mitteln versucht hat, den Anwohnern des Flughafens Informationen zu Verstößen gegen die Nachtruhe vorzuenthalten. Es bedurfte der Verhängung eines Zwangsgeldes, um das Ministerium dazu zu bringen, Gerichtsurteile umzusetzen. Dies ist in einem Rechtsstaat ein verstörender Vorgang. Das Verhalten des Ministeriums belegt einmal mehr, dass es auch unter einem grünen Minister keine Rücksicht auf die Interessen der ca. 60.000 Menschen nimmt, die regelmäßig unter Fluglärm leiden.“

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Neue Klatsche gegen Verkehrsminister Oliver Krischer

NRW-Verkehrsministerium zu 10.000 € Zwangsgeld verurteilt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Verkehrsministerium NRW zur Zahlung von 10.000 € Zwangsgeld verurteilt, weil es sich weigert, ein Gerichtsurteil des OVG Münster vom Sommer 2022 umzusetzen, das sie zur Offenlegung von Akten des Slot Performance Monitoring Committee (SPMC) am Flughafen Düsseldorf verpflichtet hat. Der Verein klagt seit 2016 gegen das Ministerium, um zu erfahren, was das Komitee gegen die zunehmende Zahl von Verstößen gegen die geltenden Nachtflugbestimmungen unternommen hat. In zwei Instanzen wurde das Ministerium dazu verpflichtet, Akteneinsicht zu gewähren. 

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ Werner Kindsmüller: „Statt Informationen haben wir bisher überwiegend geschwärzte Seiten aus dem Ministerium erhalten. Dies ist eine eklatante Missachtung der Gerichtsentscheidung. Die öffentliche Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Es ist verstörend, dass in einem Rechtsstaat ein Ministerium durch Gerichtsbeschluss gezwungen werden muss, Gerichtsurteile des OVG zu befolgen. Die Vollstreckung des Zwangsgelds ist eine weitere Klatsche gegen Verkehrsminister Oliver Krischer, der offenkundig duldet, dass Gerichtsurteile von seinen Mitarbeitern ignoriert werden. Der Minister muss die Kumpanei seiner Fachabteilung mit dem Flughafen Düsseldorf, die sich über Recht hinwegsetzt, endlich stoppen.“

Der Verein erwartet nun, dass der Minister unverzüglich dafür sorgt, dass in den nächsten Tagen das Urteil des OVG Münster zur Offenlegung vollständig umgesetzt wird und die Angaben des Flughafens Düsseldorf zu den Verspätungsgründen offengelegt werden. „Zudem erwarten wir, dass der Minister aus den Rechtsverstößen in seinem Ministerium die Konsequenzen zieht“, so Kindsmüller.

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Fluglärminitiativen fordern von Verkehrsminister Verschärfung der Nachtflugregelung

Die sieben Fluglärminitiativen in der Region Düsseldorf und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm haben sich in einem Offenen Brief an Verkehrsminister Oliver Krischer gewandt und ihn aufgefordert, die geltenden Nachtflugbestimmungen am Flughafen Düsseldorf umgehend zu verschärfen. Die Initiativen führen an, dass die Lärmbelastung der Anwohner*innen im vergangenen Sommer, insbesondere nach 23 Uhr teilweise höher lag als im Spitzenjahr 2019, obwohl im vergangenen Jahr nur etwa zwei Drittel der Flüge vor Corona abgefertigt wurden. Die Initiativen befürchten, dass die Zahl der Flugbewegungen in diesem Sommer erheblich zunehmen wird und damit auch die Anzahl der Nachtflüge. „Da bereits heute ein wirksamer Schutz der Nachtruhe in den Anrainergemeinden des Flughafens nicht gewährleistet ist, besteht dringend und kurzfristig Handlungsbedarf,“ betonen die Unterzeichner des Briefes.

Zusätzlich weisen sie darauf hin, dass die Belastungen der Anwohner*innen in der ersten Nachtstunde, zwischen 22 Uhr und 23 Uhr teilweise höher sei als über Tag. „Dieser Zustand widerspricht den Erwartungen des OVG Münster,“ heißt es in dem Brief. Die Initiativen zitieren das Urteil des OVG vom 22. März 2017 im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lärmschutzkonzepts für den Flughafen Düsseldorf. Das OVG habe die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass beim „Übergang von der letzten Stunde des Tages zur ersten Stunde der Nacht eine spürbare Abnahme des zulässigen Flugbetriebs und der hierdurch ausgelösten Belastungen verbunden ist.“ Die Erfahrungen mit der geltenden Nachtflugregelung würden dieser Anforderung des Gerichts jedoch widersprechen.

Konkret fordern die Initiativen Verkehrsminister Oliver Krischer auf, verspätete Landungen nach 23 Uhr nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch die Bezirksregierung zuzulassen. Das „Privileg“ von Fluggesellschaften mit Wartungsstützpunkt, die heute bis Mitternacht ohne Sondergenehmigung landen dürfen, müsse abgeschafft werden. Die hohe Zahl der verspäteten Landungen in der Nacht zeige, dass die heutige Zahl von 33 planbaren Slots nach 22 Uhr zu hoch sei. Um eine spürbare Abnahme des Fluglärms in den Nachtstunden zu erreichen, müsse der Minister die Zahl der planbaren Slots in der ersten Nachtstunde deutlich reduzieren. Zudem erwarten die Initiativen, dass gegen Fluggesellschaften die wiederholt nach 23 Uhr landen Bußgelder verhängt und deren auf diese Weise erzielten Gewinne abgeschöpft werden.

Um ihre Forderung an den Minister zu unterstreichen, verweisen die Unterzeichner auf ein Gutachten der Fachkanzlei Baumann (Leipzig) im Auftrag von „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, das dem Minister zugestellt worden ist. Darin wird bestätigt, dass der Minister von Amtswegen die Möglichkeit habe, die geltenden Nachtflugbestimmungen zu ändern, wenn dies zum Schutz der Anwohner*innen notwendig ist.

Da die Entwicklung am Flughafen Düsseldorf seit Jahren zeige, dass die geltenden Regeln keinen wirksamen Schutz der Nachtruhe gewährleisten, wie dies im Einklang mit dem Urteil des OVG Münster geboten ist, sei es dringend notwendig, dass Minister Krischer eine Änderung der Nachtflugbestimmungen vornehme.

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Flughafen Düsseldorf verstößt gegen Fluglärmschutzgesetz

Zum Schutz der Anwohner vor Fluglärm hat der Gesetzgeber im Umkreis von Flughäfen Schutzzonen eingerichtet, in denen die Bewohner Anspruch auf baulichen Schallschutz haben. Am 25. Oktober 2011 hat die Landesregierung NRW zum Schutz der Allgemeinheit vor Belästigungen durch Fluglärm die Lärmschutzbereiche für den Schutz bei Tag und bei Nacht für den Flughafen Düsseldorf festgelegt („Fluglärmschutzverordnung Düsseldorf“). Nach dem Fluglärmschutzgesetz sind die Lärmschutzbereiche spätestens nach Ablauf von zehn Jahren zu überprüfen. Dabei ist festzustellen, ob sich die Lärmbelastung der Anwohner wesentlich verändert hat oder absehbar verändern wird. Entsprechend sind dann die schützenswerten Bereiche anzupassen.

Wie der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ nach Einsicht der entsprechenden Akten im zuständigen Ministerium für Umwelt und Verkehr festgestellt hat, ist diese Überprüfung für den Flughafen Düsseldorf bis heute nicht abgeschlossen worden, obwohl die Zehnjahresfrist längst überschritten ist. Zwar habe das damals zuständige Umweltministerium bereits im April 2016 den Flughafen Düsseldorf aufgefordert, Daten bis Ende August 2016 zu liefern, um die bisherigen mit den möglichen neuen Lärmschutzzonen vergleichen zu können. Allerdings ist der Flughafen, wie die Akten zeigen, der Aufforderung des Umweltministeriums nicht nachgekommen. Stattdessen seien, so der Verein über mehrere Jahre Fristverlängerungen beantragt und Gründe vorgebracht worden, warum, diese Daten nicht erbracht werden könnten. Schließlich wurde mit dem damaligen Verkehrsministerium vereinbart, dass die Überprüfung der Lärmschutzzonen vorerst nicht weiterverfolgt werden und erst im Zusammenhang mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren vorgenommen werden solle.

„Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Fluglärmschutzgesetz, das keine Ausnahmen von der 10-Jahresfrist kennt und untergräbt den Schutz der unter Fluglärm leidenden Anwohnern. Zugleich ist dieser Rechtsverstoß ein erneuter Beleg für die Kumpanei zwischen dem Verkehrsministerium und dem Flughafen Düsseldorf,“ so der Vorsitzende des Vereins Werner Kindsmüller. Die verhinderte Überprüfung der Lärmschutzbereiche verwehre möglicherweise Anwohnern einen ihnen nach dem Gesetz zustehenden besseren Schutz vor Fluglärm. „Offensichtlich wurde der Flughafen 2017 nervös, als das Landesamt für Natur- und Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in einer Mail vom 16. Juni 2017 das Umweltministerium darauf aufmerksam gemacht hat, dass Berechnungen des Amtes für den Flughafen Düsseldorf zeigen, dass sich das schützenswerte Gebiet vergrößert hat.“ Damit wäre eine Vergrößerung der Schutzzonen notwendig geworden.

Als Gründe für diese Entwicklung führte das LANUV die intensivere Nutzung der Nordbahn während der Nachtzeit, den Einsatz größerer und lauterer Flugzeugtypen, sowie vermehrte Nachtflüge an. „Aufgrund dieser Informationen wäre es zwingend notwendig gewesen, die geltenden Schutzzonen zu überprüfen und zu aktualisieren. Stattdessen hat der Flughafen Düsseldorf immer wieder verzögert und Ausflüchte geltend gemacht“, so Werner Kindsmüller. Damit sei ein besserer Schutz der Anwohner verhindert worden „Durch ein laufendes Planfeststellungsverfahren, dessen Ende nicht absehbar ist, darf der Rechtsanspruch auf Überprüfung der geltenden Lärmschutzzonen nicht ausgehebelt werden. Das Fluglärmschutzgesetz sieht keine Ausnahmen von der Zehnjahresfrist vor. Wir erwarten deshalb von Verkehrs- und Umweltminister Oliver Krischer, dass er den Flughafen Düsseldorf auffordert, die Daten für die Neufestsetzung der Fluglärmschutzzonen unverzüglich zu liefern und die seit 2012 unverändert geltenden Schutzzonen zu überprüfen. Sollte sich der Flughafen weiterhin weigern, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, muss der Minister das Recht auch gegen den Flughafen durchsetzen.“

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BUND klagt gegen Bundesregierung

Das Verkehrsministerium des Bundes unter Minister Wissing verstößt gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung, weil er sich weigert, wirksame Maßnahmen gegen die Klimabelastung durch Autos, Flugzeuge und Schiffe zu ergreifen. Die Umweltorganisation BUND klagt deshalb gegen die Bundesregierung.

Im Verkehrssektor wurden die nach dem Klimaschutzgesetz für 2021 erlaubten Emissionsmengen um 3,1 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen überschritten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verklagt die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude*. Der BUND verlangt in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das Klimaschutzgesetz vorsieht. Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen. 

„Auch der Luftverkehr trägt erheblich zur Zerstörung des Klimas bei. Deshalb unterstützen wird diese Klage, die den Mobilitätswandel in Deutschland beschleunigen kann,“ erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmüller

https://www.youtube.com/watch?v=RfMocWUVJGM

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Akteneinsicht: Verkehrsminister duldet Fortsetzung des Schweigekartells

Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem NRW-Verkehrsminister mit 10.000 € Zwangsgeld gedroht hat, falls der Beschluss des OVG Münster auf Akteneinsicht für den Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ im Zusammenhang mit den Verspätungen am Flughafen Düsseldorf nicht umgesetzt wird, hat das Verkehrsministerium nun reagiert. Dem Verein liegen inzwischen Akten des „Slot Performance Monitoring Committee“ (SPMC) für den Zeitraum 2006 bis 2022 vor. Allerdings hat das Ministerium viele Seiten, insbesondere Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes und des Flughafenkoordinators geschwärzt. Auch Berichte des Flughafens Düsseldorf wurden teilweise unlesbar gemacht, nachdem der Flughafen Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht hatte.

Nähere Informationen: https://acrobat.adobe.com/link/review?uri=urn:aaid:scds:US:a03dcafc-e7ea-3047-a6b2-956c3edfb9d9

Unsere Presseerklärung: https://acrobat.adobe.com/link/review?uri=urn:aaid:scds:US:0969ed35-b1b1-38f8-a6a5-faf7cd3116fe

Die vollständig veröffentlichten Akten des SPMC:https://acrobat.adobe.com/link/review?uri=urn:aaid:scds:US:0795c667-aeba-39f7-912a-5beb89b34693

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Verkehrsminister ist „Heimlichtuer des Monats“

Das Transparenzbündnis „NRW blickt durch“ hat Verkehrsminister Oliver Krischer zum „Heimlichtuer des Monats“ ernannt. Anlass: Die Weigerung seines Ministeriums, Informationen über den Umgang mit Verstößen gegen die Nachtflugbestimmungen zu veröffentlichen. Dagegen hatte der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich die Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 € durchgesetzt, falls die Informationen nicht veröffentlicht werden.

In der Begründung des Bündnisses heißt es: „Das Beispiel des Verkehrsministeriums NRW zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger bei berechtigten Auskunftsanliegen noch immer Bittsteller sind. Dass das Ministerium bisher sogar zwei Gerichtsurteile ignoriert hat, schadet unserem Rechtsstaat. Der Fall zeigt exemplarisch, warum wir in NRW endlich ein Transparenzgesetz brauchen, dass die Behörden zur proaktiven Information verpflichtet.“

Dem Transparenzbündnis „NRW blickt durch“ gehören der Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW, Offene Kommunen NRW und Transparency Deutschland.  

ttps://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/default-7270cad73c12cd5d7e2dfcde9133ce85-10