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Schock für Kaarst und Neuss

Erweiterung des Flughafens soll zur Verdoppelung der Flüge auf der Nordbahn führen

Bei der erneut gut besuchten Veranstaltung von „Kaarster gegen Fluglärm“ hat deren Vorsitzender Werner Kindsmüller die Erkenntnisse der vom Flughafen vorgelegten Gutachten dargestellt.

Dabei zeigte sich, dass eine Erweiterung der Kapazitäten, wie vom Flughafen beantragt, für den Nord-Osten von Kaarst und Teile von Neuss (Vogelsang, Furth) zu einer Verdoppelung der Flugbewegungen über die Nordbahn führen würde, die diese Gebiete überfliegt.

Die Anwesenden etwa 60 Bürger*innen aus Kaarst und Neuss zeigten sich angesichts dieser Perspektive geschockt und kündigten ihren Widerstand an.

Weitere Informationen finden sich in der Präsentation.

Die Gesamtbewertung der Gutachten und des Antrags des Flughafens wird in eine umfangreiche Stellungnahme des Vereins einfließen, die in der nächsten Woche veröffentlicht werden soll.

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Thema Erweiterung des Flughafens

Worum es geht – in wenigen Minuten erklärt

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Info-Veranstaltung am Di., 29. Sept.

Die Durchsicht der Gutachten, die der Flughafen zur Begründung seines Antrags auf Kapazitätserweiterung vorgelegt hat, zeigt: Die Lärmbelastung für Menschen in Kaarst und Neuss wird noch schlimmer, als wir bisher vermutet hatten. Vor allem in den Nachtstunden wird durch die häufigere Nutzung der Nordbahn der Nordosten von Kaarst und der Neusser Norden extrem zusätzlich belastet.

Die genauen Fakten zeigen wir bei unserer Informationsveranstaltung am Di., den 29. Sept., 19.00 Uhr in der VHS (E20), Am Schulzentrum.

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Stadtrat Kaarst stimmt einstimmig gegen Pläne des Flughafens

Einstimmig hat der Rat der Stadt Kaarst gestern (24. Sept. 2026) die Pläne des Flughafens Düsseldorf abgelehnt.

Die zentralen Sätze der Resolution: „Der Rat der Stadt Kaarst lehnt die faktische Ausweitung der Flugbewegungen in den Nacht- und Randstunden – insbesondere in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie in den unmittelbar angrenzenden Tagesrandzeiten – entschieden ab“. … „Eine Verlagerung von Flugbewegungen in diese Randzeiten stellt für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner eine erhebliche zusätzliche Belastung dar und ist mit dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung nicht vereinbar.“

Kaarster gegen Fluglärm begrüßt diese klare Haltung, die in der Tradition der bisherigen Entscheidungen steht. Wir sehen darin eine Ermutigung für unseren Kampf jetzt, und in den nächsten Wochen gegen die Pläne des Flughafens.

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Laute Nächte für Kaarst und Neuss

Die Durchsicht der nun öffentlichen Gutachten des Flughafens Düsseldorf zeigt: Mit einer Erweiterung der Zahl der Flugbewegungen von 47 auf 60 und einer erweiterten Nutzung der Nordbahn, wird es in Teilen von Kaarst und Neuss in der Nacht noch deutlich lauter. Ganz klar sagt das Umweltgutachten des Flughafens auf S. 117, was den Bewohner*innen, vor allem im Nord-Osten von Kaarst und in Teilen von Neuss (Vogelsang, Furth) droht:

„Flächen, die im Prognoseszenario außerhalb der festgesetzten Nacht-Lärmschutzzone durch mehr als 6 Lärmereignisse > 72 dB(A) nachts neu belastet werden (NAT-Kriterium), treten im Einflugbereich der Nordbahn in Lohausen, in Meerbusch-Büderich, im Neusser Stadtteil Vogelsang und randlich in Kaarst im Südwesten auf sowie im Nordosten in Ratingen-Lintorf und um den Ratinger Waldsee. In diesen Bereichen ergeben sich neue Fluglärmbetroffenheiten durch Nachtlärmbelastung über den Werten des FluLärmG in Gebieten, die bislang nicht von der durch Verordnung festgesetzten Nacht-Schutzzone abgedeckt sind.“

Was das bedeutet, und was die Gutachten sonst noch verraten, stellen wir bei der INFORMATIONSVERANSTALTUNG am Dienstag, den 29. September, 19.00 Uhr in der VHS Kaarst vor.

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Schützt die Nacht!

Internationaler Tag gegen Nachtflüge:
BVF fordert geschützte Nacht von 22 bis 6 Uhr
Frankfurt am Main, 11. September 2026 – Zum dritten Mal findet am Sonntag, 13. September, der Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände machen an zahlreichen Flughafenstandorten auf die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms aufmerksam. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) fordert aus diesem Anlass einen konsequenten Schutz der Nacht: An stadtnahen Flughäfen darf zwischen 22 und 6 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. „Die Nacht ist keine Reserve für zusätzliche Flugbewegungen. Sie ist Erholungszeit der Menschen. Wer Gesundheitsschutz ernst nimmt, muss die gesamte Nacht schützen und darf sich nicht mit einer sechs- oder siebenstündigen Kernnacht zufriedengeben“, erklärt Werner Kindsmüller, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF). Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms sind umfassend. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für Fluglärm eine durchschnittliche nächtliche Belastung von weniger als 40 dB Lnight. Forschungsergebnisse reichen von Schlafstörungen und Stressreaktionen über Beeinträchtigungen der Gefäßfunktion bis zu erhöhten Herz-Kreislauf-Risiken. „Wir reden nicht über eine bloße Belästigung. Nächtlicher Fluglärm ist ein relevantes Gesundheitsrisiko. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen endlich Konsequenzen für Genehmigungen und den Betrieb von Flughäfen haben“, so Kindsmüller. Unterschiedliche Regeln – gleiche Gesundheit Von einem einheitlichen Schutz der Nacht ist Deutschland weit entfernt. In Frankfurt besteht zwar eine Kernruhe zwischen 23 und 5 Uhr. Dennoch wurden 2025 innerhalb dieser Zeit 899 Starts und Landungen registriert, im ersten Halbjahr 2026 waren es bereits 440. An vielen aktiven Frankfurter Messstationen wird nach Angaben der Stadt der WHO-Wert von 40 dB nachts überschritten. Besonders ausgeprägt ist der Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle: Von 49.634 Frachtflugbewegungen im Jahr 2025 fanden 36.289 zwischen 22 und 6 Uhr statt – mehr als 73 Prozent. In Hamburg wurden 2025 trotz eines deutlichen Rückgangs noch 756 verspätete Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie 26 Flüge nach Mitternacht registriert. „Die Gesundheit eines Menschen darf nicht davon abhängen, neben welchem Flughafen er wohnt. Deutschland braucht einen am Gesundheitsschutz orientierten Maßstab für die Nacht“, fordert Kindsmüller. Das Umweltbundesamt spricht sich dafür aus, auf stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen. Eine Verlagerung von Flügen aus der Nacht in den Tag entlaste, weil Lärm Menschen nachts im Regelfall deutlich stärker beeinträchtige. Acht Stunden Ruhe Die BVF fordert deshalb regulären Flugbetrieb von 22 bis 6 Uhr zu beenden, Ausnahmen nur für tatsächlich unvermeidbare und zwingende Fälle, eine konsequente Kontrolle und transparente Veröffentlichung von Verspätungsflügen und Ausnahmegenehmigungen sowie wirksame lärmabhängige Start- und Landeentgelte. Gleichzeitig müssen vermeidbare Flugbewegungen reduziert werden. „Nachtruhe ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Gesundheit und Lebensqualität. Die Nacht von 22 bis 6 Uhr muss als zusammenhängender Schutzzeitraum verstanden werden – und nicht als wirtschaftlich verfügbare Betriebszeit“, erklärt BVF-Präsident Kindsmüller.  
Internationaler Tag gegen Nachtflüge:
BVF fordert geschützte Nacht von 22 bis 6 Uhr
Frankfurt am Main, 11. September 2026 – Zum dritten Mal findet am Sonntag, 13. September, der Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände machen an zahlreichen Flughafenstandorten auf die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms aufmerksam. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) fordert aus diesem Anlass einen konsequenten Schutz der Nacht: An stadtnahen Flughäfen darf zwischen 22 und 6 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. „Die Nacht ist keine Reserve für zusätzliche Flugbewegungen. Sie ist Erholungszeit der Menschen. Wer Gesundheitsschutz ernst nimmt, muss die gesamte Nacht schützen und darf sich nicht mit einer sechs- oder siebenstündigen Kernnacht zufriedengeben“, erklärt Werner Kindsmüller, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF). Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms sind umfassend. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für Fluglärm eine durchschnittliche nächtliche Belastung von weniger als 40 dB Lnight. Forschungsergebnisse reichen von Schlafstörungen und Stressreaktionen über Beeinträchtigungen der Gefäßfunktion bis zu erhöhten Herz-Kreislauf-Risiken. „Wir reden nicht über eine bloße Belästigung. Nächtlicher Fluglärm ist ein relevantes Gesundheitsrisiko. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen endlich Konsequenzen für Genehmigungen und den Betrieb von Flughäfen haben“, so Kindsmüller. Unterschiedliche Regeln – gleiche Gesundheit Von einem einheitlichen Schutz der Nacht ist Deutschland weit entfernt. In Frankfurt besteht zwar eine Kernruhe zwischen 23 und 5 Uhr. Dennoch wurden 2025 innerhalb dieser Zeit 899 Starts und Landungen registriert, im ersten Halbjahr 2026 waren es bereits 440. An vielen aktiven Frankfurter Messstationen wird nach Angaben der Stadt der WHO-Wert von 40 dB nachts überschritten. Besonders ausgeprägt ist der Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle: Von 49.634 Frachtflugbewegungen im Jahr 2025 fanden 36.289 zwischen 22 und 6 Uhr statt – mehr als 73 Prozent. In Hamburg wurden 2025 trotz eines deutlichen Rückgangs noch 756 verspätete Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie 26 Flüge nach Mitternacht registriert. „Die Gesundheit eines Menschen darf nicht davon abhängen, neben welchem Flughafen er wohnt. Deutschland braucht einen am Gesundheitsschutz orientierten Maßstab für die Nacht“, fordert Kindsmüller. Das Umweltbundesamt spricht sich dafür aus, auf stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen. Eine Verlagerung von Flügen aus der Nacht in den Tag entlaste, weil Lärm Menschen nachts im Regelfall deutlich stärker beeinträchtige. Acht Stunden Ruhe Die BVF fordert deshalb regulären Flugbetrieb von 22 bis 6 Uhr zu beenden, Ausnahmen nur für tatsächlich unvermeidbare und zwingende Fälle, eine konsequente Kontrolle und transparente Veröffentlichung von Verspätungsflügen und Ausnahmegenehmigungen sowie wirksame lärmabhängige Start- und Landeentgelte. Gleichzeitig müssen vermeidbare Flugbewegungen reduziert werden. „Nachtruhe ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Gesundheit und Lebensqualität. Die Nacht von 22 bis 6 Uhr muss als zusammenhängender Schutzzeitraum verstanden werden – und nicht als wirtschaftlich verfügbare Betriebszeit“, erklärt BVF-Präsident Kindsmüller.  
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Mehr als 1.000 Einwendungen in einer Woche

In der ersten Woche seit dem Beginn der Offenlage am 2. September haben mehr als 1.000 Kaarster*innen Einwendungen gegen die Pläne des Flughafens Düsseldorf auf Erweiterung der Flugbewegungen unterschrieben. Die Absicht, künftig 47 statt 60 Flüge pro Stunde durchzuführen und die Steigerung der Nachtflüge erfahren damit eine deutliche Antwort: Nein!

Noch bis zum 14. Oktober besteht die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ ruft dazu auf, weiter Unterschriften zu sammeln. Eine Unterschriftenliste finden Sie hier zum Download:

https://kagf.de/wp-content/uploads/2026/08/KgF_Kampagne-2026_A4-Unterschriftenliste_210x297_02.pdf

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Mehr als 200 Kaarster*innen sagen Nein

Mit gut 200 Teilnehmenden setzten die Kaarster Bürgerinnen und Bürger gestern Abend in der Aula der Halestr. ein klares Ausrufezeichen hinter die Ablehnung der Pläne des Flughafens, seine Kapazitäten von 47 auf 60 Flugbewegungen in der Stunde auszuweiten.

Viele Menschen beklagten in der Diskussion die bereits heute hohe Lärmbelastung, insbesondere in der Nacht.  Aus allen Ortsteilen von Kaarst wurden von Beschwerden berichtet.

Bürgermeister Christian Horn-Heinemann erklärte für die Stadt, dass der Stadtrat am 24. Sept. über eine Stellungnahme zu den Plänen beraten werde.  

Werner Kindsmüller, Vorsitzender des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ legte dar, wozu die beantragte Ausweitung der Flugbewegungen führen würde: Mehr Lärm in allen Ortsteilen, mehr Nachstörungen durch Verspätungen, eine höhere Klimabelastung und für die Kinder eine weitere Beeinträchtigung beim Lernen durch den Lärm landender Maschinen.

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Offenlage der Pläne des Flughafens gestartet

Vom 2. Sept. bis zum 1. Oktober werden die Pläne des Flughafens zur Erweiterung der Stundeneckwerte von 47 auf 60 und weitere beantragte Maßnahmen offengelegt.

Das umfangreiche Paket an Gutachten können Sie hier einsehen: https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1025382

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Kampagne gegen Erweiterung des Flughafens erfolgreich gestartet

Am Mittwoch beginnt die nächste Runde im Kampf um die Pläne des Flughafens auf Erweiterung der Kapazitäten offiziell. Bereits am vergangenen Samstag informierten wir auf dem Wochenmarkt in Kaarst. Die viele Gespräche zeigen: Die Kaarsterinnen und Kaarster wollen nicht noch mehr Lärm!

Nun geht es weiter: Am Mi. (2. Sept., 19.00 Uhr) findet in der Aula der Städtischen Realschule die Bürgerversammlung mit Bürgermeister Christian Horn-Heinemann statt, bei der ausführlich über den Antrag des Flughafens und dessen Auswirkungen informiert wird.

Weitere Termine:

Sa., 5. Sept.: 9.00-12.00 Uhr Infostand vor REWE Büttgen

So., 6. Sept.: 11.00 – 18.00 Uhr Hoffest auf dem Lammertzhof