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Sofortprogramm gegen Fluglärm gefordert

Mehr als tausend Landungen nach 23 Uhr verzeichnet der Flughafen Düsseldorf seit Beginn des Sommerflugplans. Es gab kaum eine Nacht in den vergangenen Monaten, in der die Nachtruhe der Anwohner durch verspätete Landungen nicht gestört worden ist. Im Oktober droht eine Wiederholung. Deshalb muss der Verkehrsminister jetzt handeln!

Das seit Monaten anhaltende Chaos am Flughafen beschert den Anwohnern permanent schlaflose Nächte. Im Oktober erwarten wir etwa so viele Flugbewegungen wie im Juli. Deshalb muss der Verkehrsminister jetzt nicht die Reißleine ziehen. In einem Brief an Minister Oliver Krischer (Grüne) werden drei Maßnahmen vorgeschlagen, um den Lärmschutz der Anwohner zumindest kurzfristig zu verbessern.

  1. Der Minister soll Landungen nach 23 Uhr unterbinden, da die Verspätungsregelung von 2008 permanent missbraucht werde.

2. Ebenfalls muss das Startverbot nach 22 Uhr strikt eingehalten werden und die Praxis der Bezirksregierung Düsseldorf, großzügige Ausnahmen zu gewähren, muss eingeschränkt werden.

3. Viele Verspätungen sind darauf zurückzuführen, dass die Fluggesellschaften ihre Betriebsabläufe zu knapp planen. 30 Minuten und manchmal weniger zwischen Landung und Start reichen für die Entladung und Beladung der Maschine nicht aus. Deshalb soll das Ministerium auf realistische Planungen drängen, damit es nicht permanent zu Verzögerungen im Betriebsablauf kommt, die für die meisten Landungen nach 23 Uhr verantwortlich sind.

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Mi., 14. Sept. Informationsveranstaltung zum Fluglärm

Die Lärmbelästigung durch den Flughafen Düsseldorf brachte in diesem Sommer viele Menschen um den Schlaf und zur Verzweiflung. Viele Menschen wollten wissen, welche Nachtflugbestimmungen gelten, wie laut die Maschinen sind und wo man sich beschweren kann. Diese und andere Fragen wollen wir bei einer Informationsveranstaltung am Mi., den 14. Sept., 18.00 Uhr in der VHS Kaarst (Raum 108) beantworten.

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Stammtisch zum Thema Fluglärm

Der Vorstand von Kaarster gegen Fluglärm lädt für Donnerstag, den 25. August zum lockeren Austausch über die Entwicklung der Nachtflüge über Kaarst, den Stand zu den Erweiterungsplänen des Flughafens und anderen aktuellen Fragen. Der Stammtisch ist offen auch für Nichtmitglieder und trifft sich um 18.30 Uhr im Biergarten des Gasthofs Bischofshof, Königsstraße.

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Luftverkehr muss Wachstumskurs verlassen!

Es besteht kein Zweifel: der Luftverkehr ist die klimaschädlichste Form der Mobilität – und er wächst wieder. Das kann so nicht weitergehen. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. nunmehr in 16 Forderungen klar Position bezogen hat: Der Luftverkehr muss seinen Wachstumskurs verlassen und schrumpfen – Im Interesse des Klimas und der von Fluglärm betroffenen Menschen!

https://kagf.de/wp-content/uploads/2022/08/PE-zu-Positionspapier.pdf

https://kagf.de/wp-content/uploads/2022/08/2022_08_Positionspapier_Luftverkehr-muss-Wachstumskurs-verlassen-1.pdf

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Wer ist eigentlich für das Chaos am Flughafen zuständig?

Auch im Juli landeten pro Nacht im Schnitt zehn Maschinen nach 23 Uhr am Flughafen Düsseldorf. Insgesamt betrug die Zahl der Landungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit 314 (im Juni: 316), davon 31 sogar nach Mitternacht. Zugleich nahm die Zahl der Starts nach 22 Uhr enorm zu. So fanden 94 Starts nach 22 Uhr statt. Für Starts nach 22 Uhr ist eine Sondergenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf erforderlich.

Der Grund für verspätete Landungen und Starts liege in den chaotischen Verhältnissen an den Flughäfen, so dass ein ordnungsgemäßer Flugplan nicht mehr eingehalten werden könne, so der Verein Kaarster gegen Fluglärm in einer Stellungnahme.

„Das anhaltende Chaos am Flughafen Düsseldorf raubt den Anwohnern seit Monaten den Schlaf. Niemand fühlt sich dafür zuständig. Weder der Verkehrsminister noch die Bezirksregierung ergreifen Maßnahmen zum Schutz der Anwohner. Wir fühlen uns hilflos der Willkür des Flugbetriebs ausgeliefert,“ so der Vorsitzende des Vereins, Werner Kindsmüller.

Da der Flughafen Düsseldorf seit Monaten nicht in der Lage sei, einen ordnungsgemäßen Betrieb am Flughafen Düsseldorf zu gewährleisten, sei es notwendig, die Zahl der Flugbewegungen auf ein Maß zu reduzieren, das mit den vorhandenen personellen Kapazitäten zu bewältigen sei, fordert der Verein. Der Schutz der Gesundheit der Anwohner müsse absoluten Vorrang haben und verlange, dass ab 23 Uhr ein absolutes Flugverbot verhängt werde.

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Keine Verlängerung der Betriebsbeihilfen für Regionalflughäfen!

2024 sollen die Beihilfen für Regionalflughäfen auslaufen. Die Europäische Kommission bringt nun deren Verlängerung ins Spiel. Die Flughäfen in Deutschland erhalten bereits mehr als 16 Mrd. € Subventionen, alleine durch Steuerermäßigungen. Weitere, in der Höhe intransparente Hilfen kommen hinzu. Deshalb sagen wir NEIN zu den Plänen, die klimaschädlichste Form der Mobilität noch weiter mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen!

Mit den Luftverkehrsleitlinien der EU von 2014 wurde den Regionalflughäfen eine großzügige Anpassungsfrist von 10 Jahren gewährt, um ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit auch ohne staatliche Beihilfen zu beweisen. Das ist ihnen eher mäßig gelungen. Die jetzt von der EU-Kommission ins Spiel gebrachte Verlängerung um bis zu drei Jahre lehnen wir entschieden ab.

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Kaarster Vize-Präsidenten der Bundesvereinigung gegen Fluglärm

Der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, Werner Kindsmüller wurde auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der „Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF)“ in Frankfurt/Main für die nächsten beiden Jahre einstimmig zum Vize-Präsidenten der Organisation gewählt. Die BVF ist nach dem Fluglärmgesetz die Interessensvertretung von etwa 200 Fluglärminitiativen und Kommunen. Auch die Stadt Kaarst gehört der Vereinigung an. Sie nimmt die Belange ihrer Mitglieder gegenüber der Bundesregierung wahr und entsendet Vertreter in die Fluglärmkommissionen an den Verkehrsflughäfen.

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Erfolg für Bürgerrechte!

OVG Münster verpflichtet Verkehrsministerium, Information über Missbrauch bei Slot-Nutzung herauszugeben

Nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ ein Anrecht darauf hat, Informationen über die Tätigkeit des sog. Slot Performance Monitoring Committee (SPMC) am Flughafen Düsseldorf zu erlangen. Die Weigerung des Verkehrsministeriums, vom Verein beantragte Unterlagen aus den Beratungen dieses Gremiums zur Verfügung zu stellen, ist damit abschließend als unrechtmäßig festgestellt worden.

Das SPMC wurde vom Verkehrsministerium 2005 mit der neuen Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf eingerichtet. Es soll Verstöße der Fluggesellschaften gegen die geltende Betriebsgenehmigung, insbesondere Abweichungen vom genehmigten Flugplan identifizieren. Das Gremium kann auch Empfehlungen aussprechen, wie Missbräuche abgestellt werden können.

Seit Jahren beklagen die Fluglärminitiativen, dass die Zahl der nächtlichen Verspätungen zunimmt, ohne dass die Aufsichtsbehörde, das Verkehrsministerium dagegen einschreitet. „Nachdem das Ministerium fast sechs Jahre lang den Zugang zu diesen Informationen blockiert hat, erhalten die betroffenen Anwohner Einsicht in die Beratungsunterlagen des Kontrollgremiums. Wir werden überprüfen können, wie das Ministerium und die beteiligten Fluggesellschaften mit den regelmäßigen Verstößen gegen den Flugplan umgegangen sind,“ erläutert der Vorsitzende des Vereins Werner Kindsmüller.

Zum Hintergrund:

Das Verkehrsministerium hatte den Antrag des Vereins auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW im November 2016 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat aufgrund der anschließenden Klage des Vereins im September 2019 den Rechtsanspruch des Vereins auf Herausgabe der Informationen festgestellt und das Ministerium dazu verurteilt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts einen neuen Bescheid zu erlassen. Dagegen hat das Verkehrsministerium Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.

Das OVG Münster hat die Berufung des Verkehrsministeriums am 4. Juli 2022 (Aktenzeichen: 15 A 4113/19) im vollen Umfang zurückgewiesen. Das Verkehrsministerium ist nun verpflichtet, den Antrag des Vereins unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Das Land trägt die Kosten des Verfahrens. Eine Revision ist nicht zugelassen.

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Erweiterung verhindern! Protest einlegen!

Bekanntlich haben die Grünen im Koalitionsvertrag mit der CDU eine Kapazitätserweiterung für den Flughafen Düsseldorf nicht mehr ausgeschlossen. Sie halten diese für möglich.

Näheres unter: https://kagf.de/neuigkeiten/koalitionsvereinbarung/

Da eine Entscheidung schon bald kommen kann, ist es jetzt wichtig Protestbriefe an grüne Politiker zu richten. Schickt bitte ein Protestschreiben oder das beigefügte Muster https://kagf.de/wp-content/uploads/2022/07/Musterschreiben.pdf an:

Umwelt– und Verkehrsminister:  oliver.krischer@mulnv.nrw.de
Landtagsfraktion: gruene@landtag.nrw.de
Kaarster Landtagsabgeordneter, Simon Rock:Simon.Rock@landtag.nrw.de


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Neuer Negativrekord bei Nachtflügen im Juni

Mit 316 Landungen nach 23 Uhr hat der Flughafen Düsseldorf im Juni einen neuen Negativrekord aufgestellt. Im Schnitt sind pro Nacht mehr als zehn Landungen außerhalb der Betriebszeiten erfolgt. Sieben Maschinen kamen sogar erst nach Mitternacht in Düsseldorf an. Das ist das Ergebnis eines unfähigen Flughafenmanagements, dessen Folgen wir als Anwohner zu tragen haben.

Nicht nur in absoluten Zahlen stellt der Juni einen Spitzenwert bei den nächtlichen Landungen dar, auch relativ. Während im Juni 2019, einem Monat mit ca. 20.000 Flugbewegungen 253 Verspätungen nach 23 Uhr registriert worden sind, kamen die 316 Landungen im vergangenen Monat auf „nur“ 13.662 Flugbewegungen.

Zur rechtlichen Situation: Leider sind diese Verspätungen aufgrund der geltenden Nachtflugbestimmungen am Flughafen Düsseldorf legal. Zwar dürfen Fluggesellschaften nur bis 23 Uhr ihre Landungen planen, aber sie dürfen bis 23.30 Uhr ohne Sondergenehmigung verspätet landen. Handelt es sich um eine Airline mit Wartungstützpunkt in Düsseldorf, dann dürfen deren Flugzeuge sogar bis Mitternacht ohne Genehmigung landen. Das Verkehrsministerium hat sieben Fluggesellschaften mit hohem Aufkommen in Düsseldorf diesen Status verliehen.